Die
Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zahlreiche
0900-Nummern wegen Missbrauchs abgeschaltet. Grund dafür waren laut BNetzA unlautere Gewinnbenachrichtigungen per Bandansage, wonach der Verbraucher "glücklicher Gewinner eines Audio Cabriolets im Wert von 25 000 sei". Für die Zustellung des Gewinns hätten die Betroffenen dann jedoch eine teure 0900-Rufnummer anrufen sollen. Diese Gewinnanrufe, so die Bundesnetzagentur, verstießen regelmäßig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (
UWG) und seien damit rechtswidrig. Darüber hinaus seien in den vorliegenden Fällen 0900-Nummern beworben worden, ohne dass der bei einem Anruf zu zahlende Preis angegeben wurde.
Behörde spricht zudem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot aus

Insgesamt, so die Behörde, wurden zunächst 16 Rufnummern abgeschaltet. Zugleich hat die Bundesnetzagentur entsprechende
Rechnungslegungs- und Inkassoverbote ausgesprochen. Anrufe auf diese Rufnummern dürfen für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot: Die Forderungen dürfen nicht mehr eingetrieben werden.
Wurden die in Rechnung gestellten
Verbindungsentgelte bereits bezahlt, greifen beide
Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen, rät die BNetzA, sollte der Geschädigte mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern.
"Die Bundesnetzagentur steht an der Seite der Verbraucher. Diese werden zu oft durch rechtswidrige Werbeformen getäuscht und belästigt. Wir verfolgen den
Rufnummernmissbrauch mit allen uns zur
Verfügung stehenden Mitteln", sagte BNetzA-Präsident Matthias Kurth.
0900-Nummern waren alle beim selben Netzbetreiber geschaltet

Für die aktuellen Gewinnanrufe sind nach Angaben der Bundesnetzagentur drei Unternehmen verantwortlich, von denen zwei ihren Firmensitz im Ausland haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spams war
dies unerheblich, da sich die Maßnahmen der Behörde vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richteten. Alle beanstandeten
Rufnummern, teilte die BNetzA mit, seien bei demselben Netzbetreiber geschaltet gewesen.
Die einzelnen Rufnummern, die mit einer Abschaltungsanordnung und einem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot belegt wurden, können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen werden. Betroffene Verbraucher derartiger Anrufe können sich telefonisch unter 0291 / 9955-206 oder per E-Mail unter rufnummernmissbrauch@bnetza.de an die Bundesnetzagentur wenden.
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