
Megaupload-Chef Kim "DotCom" Schmitz alias "Kimble" wurde in Neuseeland verhaftet.
Wäre Kim "DotCom" Schmitz alias "Kimble" doch in Deutschland geblieben:
Hierzulande drohten ihm für die ihm vorgeworfenen gewerblichen
Urheberrechtsverletzungen gerade mal fünf Jahre Haft. Mit einem
Geständnis und einem Deal mit der Staatsanwaltschaft würde das ein
guter Verteidiger wahrscheinlich auf maximal vier Jahre runterhandeln,
von denen bei "guter Führung" im Knast regelmäßig nur zwei Drittel
abgesessen werden müssten.
So aber hat sich Kim Schmitz, unter anderem Betreiber des Sharehosters
megaupload.com und der Video-Suchmaschine megavideo.com,
in Neuseeland
verhaften lassen. Ihm droht die Auslieferung
an die USA, wo prominente Serientäter gerne mit drakonischen Strafen
belangt werden. Wie der Finanzbetrüger Bernard Madoff, der zu
150 Jahren Haft verurteilt wurde. Das hohe Strafmaß war möglich,
weil Haupt- und Nebentaten nicht, wie sonst üblich, zusammengefasst
wurden. Und in den USA sitzen auch Schmitz ärgste Feinde, nämlich die
großen Musik- und Filmkonzerne.
Man darf sich aber sicher sein, dass Schmitz Strafverteidiger-Team
ähnlich schillernd wie er selber sein wird, und nichts unversucht lassen
wird, ihrem Mandanten zu ersparen, in US-Gefängnissen alt zu werden. Zum
Beispiel könnte sich Neuseeland dafür entscheiden, Kim Schmitz an sein
Heimatland statt an die USA auszuliefern, wenn auch Deutschland einen
Auslieferungsantrag stellt. Ein Altverfahren gegen Kimble aus der Zeit
des Skandals um letsbuyit.com, als Kimble mit leeren Versprechungen
den Aktienkurs des Unternehmens zu seinen Gunsten manipulierte, und
sich dann per Flucht der Bestrafung entzog, sollte sich schon finden
lassen. Gemäß dem Prinzip: Lieber ein paar Jahre in der Heimat
sitzen, als ein paar Jahrzehnte anderswo.
Sollte "Kimble" verurteilt werden, ist er allerdings hier wie dort
wirtschaftlich ruiniert. Die Schadensersatzforderungen der Medienindustrie
summieren sich mit Sicherheit auf ein Vielfaches dessen, was er verdient
hat. Andererseits wird er mit Sicherheit Teile seines Vermögens besser
versteckt haben als seine 30-Millionen-Villa in Neuseeland. Nach
dem Absitzen der Strafe sollte der Geldbetrag für ein auskömmliches
Leben reichen, am besten in einem Land, das bei Einkommensdelikten
weniger gut mit der "westlichen" Welt kooperiert als Neuseeland.
Symbiose zwischen Sharehoster und Video-Suchmaschine
Zunächst aber gilt die Unschuldsvermutung, und es muss, wie auch
beim Skandal um
kino.to, festgehalten werden, dass, für
sich genommen, weder der Betrieb eines Sharehosters noch der einer
Video-Suchmaschine illegal ist. Sharehoster bieten wie normale
Webhoster einfach Webspace an, nur, dass nicht die Uploader, sondern
die Downloader für den Server bezahlen. Und Video-Suchmaschinen
durchwühlen das Web auf der Suche nach Inhalten wie Googles
Suchmaschine auch, nur, dass sie eben Videos suchen, nicht Texte
oder Bilder.
Werden aber Sharehoster und Suchmaschine von derselben Hand
betrieben, tauchen neue, attraktive Files des Sharehosters sofort
prominent in der Suchmaschine auf, während zugleich Löschanforderungen
der Rechteinhaber Tage oder gar Wochen auf die Bearbeitung warten
müssen und dann nur "pro URL" bearbeitet werden, so dass identische
Kopien desselben Inhalts unter anderen URLs abrufbar bleiben,
werden Provisionen an die Uploader auch dann ausbezahlt,
wenn die Files sich als illegal erweisen, dann kommt der Punkt, an
dem die gewerbliche Urheberrechtsverletzung nicht mehr von der Hand
zu weisen ist. Über diese Grenze ist schon kino.to gestolpert; beim
Mega-Netzwerk dürfte das ebenso der Fall sein. Letztendlich müssen
die Vorwürfe vor Gericht geprüft werden.
Leere Versprechungen
In der Szene grassiert die Verschwörungstheorie, es hätte Kim Schmitz
und nicht etwa andere Sharehoster erwischt, weil Kim mit MegaBox einen
legalen Künstlerservice einrichten wollte, der 90 Prozent der Umsätze an die
Künstler ausschüttet. Nur stellt sich die Frage, wie er diese hohen
Auszahlungen erreichen will, wenn beim Handel mit einzelnen Songs
allein die Kosten für die Zahlungsabwicklung per Mikropayment 20 Prozent
und mehr vom Umsatz ausmachen? Gut möglich, dass Kimble mit den
Versprechungen für legales Wirtschaften von weniger legalen Aktivitäten
ablenken wollte.
Sicher stellt sich die Frage: "Warum jetzt?" Megaupload und viele
andere fragwürdige Downloadsites sind ja schon seit ein paar Jahren im
Netz. Nun, die Polizei ist mit kommerziellen Urheberrechtsverletzungen
und vielen anderen Internet-Delikten regelmäßig überfordert und ermittelt
erst gar nicht. Die Verfolgungsgesellschaften der Rechteinhaber waren
wiederum lange Zeit viel zu sehr darauf fokussiert, die Schwarzseher
und Downloader über die Maßen zu verfolgen und zu kriminalisieren. Und
so sind GVU & Co. diejenigen, die sich mit einem Film-Download nicht
nur ein paar Euro für den Kinobesuch oder die DVD sparen, sondern die
damit Millionen scheffeln, einfach durchs Raster gefallen. Das ändert
sich gerade, und so waren kino.to und megavideo.com erst der Anfang.
Freilich wird es genausowenig gelingen, alle Streaming-Sites vom
Netz zu holen, wie es in der Vergangenheit nicht gelungen ist, den
illegalen Drogenhandel zu unterbinden. Mit der Verhaftung von Schmitz
und der Abschaltung seiner Mega-Sites entsteht ein Vakuum, das andere
auffüllen werden. Indem sie die größten Portale regelmäßig vom Netz
nimmt, kann die Inhalteindustrie aber immerhin zu ihren Gunsten bewirken,
dass sich die Zuschauer nach Alternativen umsehen müssen, und dabei der
eine oder andere möglicherweise auch über legale Angebote stolpert, die
in sein Budget passen.
Überhaupt die Nutzer: Die sollten sich tatsächlich fragen, ob es
immer Hollywood sein muss, und das möglichst für lau.
Wer bestimmte Filme, Musikstücke, Spiele oder Computer-Software für zu
teuer hält, dem stehen nun wirklich unzählige legale
Unterhaltungs- und Produktivitäts-Alternativen zum
Minipreis oder ganz umsonst bereit. Das fängt an mit dem, was "Glotze"
und Radio frei zu bieten haben, und endet noch lange nicht mit den
riesigen Freeware-Sammlungen, mit denen die freien Betriebssysteme
wie Ubuntu ausgestattet sind.
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