Zahlreiche Haushalte erhalten derzeit Mahnungen der Firma
acoreus aus Düsseldorf. Meist werden dabei geringe Beträge aus Telefonrechnungen der Jahre 2003 bis 2006 angemahnt. Das Problem: Oft liegen die Inkassokosten mit 30 bis 40 Euro deutlich höher als die eigentliche Forderung von nur wenigen Euro. Doch nicht in jedem Fall muss gezahlt werden, teilt die
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit.
Häufigste Ursache der Mahnungen: Wer seine Telekom-Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält von der
Deutschen Telekom eine Mahnung - auf dieser erscheinen dann aber nur noch die eigentlichen Forderungen der Telekom, nicht aber Beträge anderer Anbieter, die in der Rubrik "Beträge anderer Anbieter" in der Telefonrechnung auftauchen. Wer das übersieht und nur den von der Telekom angemahnten Betrag überweist, bleibt die (berechtigten) Beträge der Drittanbieter schuldig.
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Vor der Bezahlung Verjährung prüfen

Doch nicht immer müssen jahrelang zurückliegende Forderungen noch bezahlt werden, so die Verbraucherzentrale. Sie weist drauf hin, dass Forderungen aus den Jahren 2005 und davor inzwischen verjährt sind und nicht mehr beglichen werden müssen. Allerdings müssen Betroffene hier noch einmal aktiv werden und sich auf die eingetretene Verjährung berufen. Hierfür hat die Verbraucherzentrale ein entsprechendes Musterschreiben bereitgestellt.
Forderungen aus dem Jahr 2006 verjähren hingegen erst mit Ablauf dieses Jahres - also am 31.12.2009. Bis dahin müsste der Anbieter einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben, so die Verbraucherschützer. Betroffene sollten aber prüfen, ob die Forderung rechtmäßig ist und welche Beträge in der Vergangenheit (nicht) gezahlt wurden.
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