Amtsgericht Marburg sieht Beihilfe zu versuchtem Betrug
Verbraucher können Anwälte auf Schadensersatz
verklagen, die für Betreiber sogenannter Abonnentenfallen auftreten.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Marburg hervor. Denn nach
Meinung des Gerichts ist es mit der Stellung eines Anwalt als "Organ
der Rechtspflege" nicht vereinbar, wenn er beim Abzocken von
Verbrauchern mithilft (Urteil vom 8.2.2010 Az. 91 C 981/09).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadensersatzklage eines
Verbrauchers statt. Der Kläger hatte im Internet kostenlose Software
herunterladen wollen. Dabei kam er auf die Seite eines
Homepagebetreibers, auf der er zwar die Software kostenlos
herunterladen konnte, zugleich aber ein zweijähriges Abonnement ohne
jeglichen nennenswerten Nutzen einging. Die Kosten in Höhe von 192 Euro wollte der Anbieter mit Hilfe des Anwalts einklagen. Doch der
Verbraucher drehte den Spieß um und verklagte seinerseits Anbieter
und Anwalt mit Erfolg auf Schadensersatz.
Das Amtsgericht hielt dem Anwalt vor, er habe Beihilfe zum
versuchten Betrug geleistet. Ihm hätte bewusst sein müssen, dass der
Kläger in eine Abofalle gelockt worden sei. Daher hätte er bei
der Beitreibung der vermeintlichen Zahlungsansprüche nicht behilflich
sein dürfen. Einzelheiten zu diesem Urteil finden Sie in einer weiteren Meldung.
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