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Schleswig-Holstein: Per Definition keine weißen Flecken mehr

28.12.2011
18:35

Lizenzauflagen für LTE-800-MHz-Netze sind erfüllt


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Nach Messungen der Bundesnetzagentur sind jetzt auch die Versorgungsauflage für LTE im 800-MHz-Bereich in Schleswig-Holstein erfüllt. Das nördlichste deutsche Bundesland ist damit das siebte nach Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, in dem die Lizenzauflagen für die neuen Netze erfüllt sind. Die drei Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica (o2) und Telekom damit die 800-MHz-Frequenzen hier frei verwenden.

LTE - hier ein Mast im brandenburgischen Kyritz - ist nun auch in Schleswig-Holstein ausreichend verbreitet.
LTE - hier ein Mast im brandenburgischen Kyritz - ist nun auch in Schleswig-Holstein ausreichend verbreitet.
Die mit der Ersteigerung eingegangenen Bedingungen sehen vor, dass Gebiete, in denen es bislang kein schnelles Internet gab, bevorzugt mit LTE zu versorgen sind. Erst wenn die Auflagen erfüllt sind, dürfen die Frequenzen auch zur Versorgung von Ballungsräumen verwendet werden. Vorrangig sollen Städte und Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern mit mobilem Breitband versorgt werden. In den folgenden Stufen werden dann auch größere Städte erschlossen. Die Bundesländer hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden. Bei der Beurteilung, ob die Versorgungsauflage erfüllt ist, werden alle eingesetzten Technologien wie Funk, DSL oder auch Kabel berücksichtigt. Es ist auch nebensächlich, ob nur einer oder alle drei Anbieter die Netze entsprechend ausgebaut haben.

Im Frühjahr 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz versteigert. Die anderen Frequenzbereiche dürfen seit der Ersteigerung unabhängig von den Auflagen verwendet werden. Daher gab es auch schon LTE in Städten zu einem Zeitpunkt, wo die Auflagen für die 800-Megahertz-Netze noch nicht erfüllt waren. Zudem durften die Frequenzen Stadtstaaten wie Berlin und Hamburg verwendet werden, da es hier per Definition keine Unterversorgung mit breitbandigem Internet gibt.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-12, Erwachsene ab 14 Jahre