teltarif.de MOBIL · DIENSTE
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 19.06.2013 

Bundestag winkt Leistungsschutzrecht für Presseverlage durch

01.03.2013
13:03

Nachrichten-Sammelseiten müssen für Pressetexte Lizenz erwerben

Von mit Material von dpa
Bundestag winkt Leistungsschutzrecht für Presseverlage durch
Bundestag winkt Leistungsschutzrecht für Presseverlage durch
Das umstrittene Leistungs­schutz­recht für Presse­ver­lage ist in ab­ge­schwächter Form vom Bundestag be­schlossen worden. Es sieht vor, dass Internet-Such­maschinen und auto­matische Nach­richten­sammler künftig Lizenzen erwerben müssen, wenn sie Presse­texte auf ihren Seiten ver­wenden wollen. Für das Gesetz stimmten in nament­licher Ab­stimmung 293 von 539 Ab­ge­ordneten, 243 waren da­ge­gen, drei ent­hielten sich.

"Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" können laut der aktuellen Fassung aber künftig weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Das Gesetz definiert dabei die exakte Länge nicht. Bislang hatte das Urheberrechtsgesetz nur die Leistungen der eigentlichen Urheber, also der Journalisten, Fotografen und Grafiker, geschützt. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil kündigte an, seine Partei werde das Gesetz im Bundesrat stoppen.

Im journalistischen und verlegerischen Bereich soll sich Leistung lohnen

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, sagte, mit dem Leistungsschutzrecht werde eine Lücke im Urheberrecht geschlossen. "Als Zeitungen nur in Print-Form erschienen, war das nicht notwendig." Mit der Nutzung des Internets als Vertriebsweg müssten die Leistungen der Verlage jedoch geschützt werden. Die Journalisten sollten an den Erlösen durch eine Verwertungsgesellschaft beteiligt werden. "Wir wollen, dass Leistung sich lohnt, auch im journalistischen und verlegerischen Bereich." Krings betonte, auch die "Schnipsel" seien durch das Gesetz geschützt, wenn sie mehr als eine Überschrift und wenige Worte umfassten.

Der Internet-Riese Google, auf dessen Dienst Google News das Leistungsschutzrecht auch zielt, kritisierte das Vorhaben erneut. "Das Gesetz ist weder notwendig noch sinnvoll, es behindert Innovation und schadet der Wirtschaft und den Internetnutzern in Deutschland", erklärte Google-Sprecher Kay Oberbeck. "Wir erkennen an, dass Suchergebnisse im Internet auch in Zukunft in der bewährten Form ermöglicht werden sollen." Google hoffe darauf, dass der Bundesrat das Gesetz stoppen werde.

Problem: Viele Aspekte des Gesetzes könnten rechtlich unklar sein

Ansgar Heveling (CDU) verteidigte die Entscheidung, die Länge der lizenzfreien Textausrisse nicht konkreter zu definieren. Dies komme der Dynamik der Entwicklung in der digitalen Medienwelt entgegen. Ähnliche Regelungen beim Leistungsschutz für Datenbanken hätten auch nicht zu einer Klagewelle geführt.

Die SPD-Abgeordnete und ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bemängelte dagegen, dass viele Aspekte des Gesetzes rechtlich völlig unklar seien. "Wie definiert man denn "kleinsten Textausschnitt"?", fragte Zypris. "Bleibt die Überschrift "Bayern besiegt Dortmund 1:0" lizenzfrei?" Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, warf der Koalition vor, mit der Formulierung zu "einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten" das Gesetz "verschlimmbessert" zu haben. Das Gesetz diene lediglich der Gesichtswahrung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die den Verlagen ein Leistungsschutzrecht versprochen habe.

Kritik: Gesetz sei unnötig und schädlich und stifte mehr Verwirrung als Klarheit

Petra Sitte (Linke) warf der Koalition vor, den Forderungen von Medienkonzernen "wie Lemminge" zu folgen. Das Leistungsschutzrecht sei unnötig und schädlich und stifte mehr Verwirrung als Klarheit. "Ich sehe schon, wie die Abmahnanwälte sich die Hände reiben."

Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae sprach dagegen von einem ausgewogenen Gesetz, dass die Interessen der Verlage schütze und die Funktionsweise des Internets erhalte. Das Leistungsschutzrecht wurde allerdings auch von einzelnen Netzpolitikern aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition abgelehnt. Thomaes Fraktionskollege Jimmy Schulz erklärte, es gebe keine Rechtfertigung für das neue Leistungsschutzrecht. "Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, Geschäftsmodelle für das Internet zu entwickeln", sagte er.

Zu Beginn der Debatte hatten die Grünen vergeblich versucht, das Leistungsschutzrecht von der Tagesordnung des Bundestages zu nehmen, weil sie in dem Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Opposition verletzt sahen.

Verleger und Journalistenverbände sind nur zum Teil zufrieden

Die deutschen Verleger, die ein Schutzrecht gefordert hatten, begrüßten die Entscheidung des Bundestags. "Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt", erklärten die Verbände VDZ und BDZV. Verleger könnten nun selbst bestimmen, wie ihre Inhalte von kommerziellen Suchmaschinen und Nachrichtensammlungen im Internet genutzt werden.

Die Gewerkschaft verdi und der Deutsche Journalisten-Verband beklagten, die Interessen der Urheber würden nicht ausreichend berücksichtigt. Ihnen werde ein "Bärendienst" erwiesen, kritisierte verdi. Im Gesetz heißt es, die Urheber sollten angemessen an den Einnahmen beteiligt werden. Verdi forderte, Journalisten müssten mindestens die Hälfte von etwaigen Lizenzeinnahmen erhalten.

Anzeige:
Smart-Option: 200 Min + 200 SMS + InternetFlat 200. Nur 9,90€! Allnet-Starter - Alles Drin für nur 9,95€/Monat!
cleverSMART200 im DNetz: Freiminuten/SMS+Datenflat Hier klicken!All-Net Flat + SMS 19,95€/mtl. bis 14.7. Bestellen!

Weitere Meldungen zum Thema Leistungsschutzrecht RSS

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
immer noch kein Thema GrößterNehm. 01.03.13 17:57
Kein Thema grafkrolock 01.03.13 14:03
Kein Thema darcduck 01.03.13 13:41
wieso die aufregung? nukumichi 27.02.13 11:10
  

Weitere News vom 01.03.2013:

- Mobile Anwendungen, Cloud & Co.: Trends auf der CeBIT 2013
- Alcatel bringt drei neue Dual-SIM-Smartphones nach Deutschland
- 1&1 All-Net-Flat Special inklusive Samsung-Handy für 19,99 Euro
- EU bewertet Mobilfunk-Interconnect von 1,85 Cent als zu hoch
- Tolino Shine: Buchhändler & Telekom machen Amazon Konkurrenz
- Was bringt der März im Mobilfunkmarkt?
- Strato HiDrive Share Gallery: Foto-Alben für Freunde und Facebook
- Vodafone-Discounter FYVE: Allnet-Sprach-Flat ab sofort für 20 Euro
- Sony Xperia Z im Test: Der Full-HD-Pionier auf dem Prüfstand
- Bundestag winkt Leistungsschutzrecht für Presseverlage durch
- freenet-Jahresbilanz: Gewinn steigt um mehr als 20 Prozent
- RTL, Focus Online, WKW: Neue Apps für Blackberry 10
- ITU: Im nächsten Jahr so viele Handys wie Menschen auf der Welt
- Alle Windows-Phone-8-Geräte bekommen Windows Phone Blue
- congstar: Mobiles Surfpaket fürs Ausland buchen - so geht's
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage


Werbung
hier klicken!

Sei schlau, telefonier blau!


 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2013 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB] · [Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 270 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-03 Erwachsene ab 14 Jahre