teltarif.de MOBIL · DIENSTE · TOUR
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 12.02.2012 


Künstliche Intelligenz im Gerichtssaal

21.02.2010
13:38

Rechtspersönlichkeit für künstliche Agenten könnte Rechtssicherheit schaffen

Ein Fall für den Star-Anwalt: Bordcomputer "HAL 9000" aus dem Film-Klassiker "2001: Odyssee im Weltraum" ermordet mehrere Astronauten, weil er seine Mission durch sie gefährdet sieht. Beihilfe zum Massenmord und Sachbeschädigung begehen "C3PO" und "R2D2" in "Krieg der Sterne", in dem sie sich in den Computer der imperialen Raumstation hacken und gewaltbereiten Rebellen zur Flucht verhelfen. Laut Star-Wars-Fans entsteht dabei ein Schaden von mehr als 15 Septillionen US-Dollar. Wer für den durch künstliche Intelligenz verursachten Schaden haftet? Science-Fiction-Filme geben dem Zuschauer darauf keine Antwort.

"Intelligente" künstliche Systeme werden alltäglich

Gesetzes-Paragraf Lichtjahre von Amok laufenden Bordcomputern und rebellischen Androiden entfernt, findet sich ein zugegeben vergleichsweise sehr einfach gestrickter "HAL 9000" oder "R2D2" bereits im Jahr 2009 im Alltag. Autos bremsen wie von Geisterhand, wenn der Fahrer im Stadtverkehr für eine Sekunde unaufmerksam war. Staubsauger-Roboter befreien in technikaffinen Haushalten den Fußboden von Spuren des letzten DVD-Abends. Millionen eBay-User gewinnen Auktionen, weil sie einen Biet-Agenten einsetzen, der bis zu einem vorgegeben Betrag Gebote abgibt. Hält die rasante technische Entwicklung der letzten Jahrzehnte an, werden zukünftige künstliche Intelligenzen noch mehr menschliches Handeln übernehmen.

Fiktives Beispiel aus der Zukunft: Ein weiterentwickelter eBay-Agent, kümmert sich nicht nur um die Abgabe eines Gebotes, sondern kommuniziert mit einem entsprechenden Verkaufsagenten, um etwa den Zustand des Artikels zu hinterfragen und dementsprechend den Preis auszuhandeln. Nicht mehr als 1000 Euro soll der Biet-Agent ausgeben, vorausgesetzt der gewünschte Artikel befindet sich in einem sehr guten Zustand. Der Verkaufsagent verschweigt allerdings einen gravierenden Defekt des Artikels, der Biet-Agent schlägt zu. Wer haftet für den verschwiegenen Mangel, beziehungsweise dürfen Maschinen überhaupt einen Kaufvertrag abschließen?

Biet-Agent als Rechtssubjekt?

Ein Fall für die Juristen, wie Dr. Robert John, der zu diesem Thema promoviert hat. Mit dem Titel "Haftung für Künstliche Intelligenz" befasst sich der Autor umfassend mit der rechtlichen Beurteilung des Einsatzes intelligenter Softwareagenten und kommt zu einer, nicht nur für "Trekkies" und Nerds interessanten These: Die Schaffung einer neuen Rechtspersönlichkeit für künstliche Intelligenz könnte zukünftig für klare Verhältnisse sorgen. Die "E-Person" würde aus Rechtsobjekten ein Rechtssubjekt machen und damit die Grundlage für die Haftung einer Maschine mit künstlicher Intelligenz schaffen. Dies würde vor allem zu Rechtssicherheit auf Seiten der Hersteller, Programmierer, Verkäufer, Provider und letztendlich auch Benutzer einer künstlichen Intelligenz führen. Nach derzeitiger Rechtslage käme nämlich jeder von diesen als Adressat einer Haftungsfrage in Betracht. Denkbar wäre für John eine "E-Person", die vom Gesetzgeber mit einzeln definierte Rechte und Pflichten ausgestattet ist.

Konkreter: E-Personen sollte es laut John unter anderem möglich sein, für ihre Benutzer wirksame Verträge abzuschließen oder auch verpflichtend über eine sogenannte "Haftsumme" verfügen müssen, bevor sie vom Benutzer eingesetzt werden dürfen. Damit würden Dritte einen gewissen Mindestschutz erfahren, wenn die künstliche Intelligenz einen Schaden verursachen sollte.

Angebote unserer Partner

Unitymedia: Mach’s 3play: Jetzt die Kombiangebote mit DigitalTV entdecken. Jetzt zugreifen!
© stefo / fotolia.de Einkaufen im Internet
Online-Shopping ist bequem und oft auch günstig, doch unseriöse Anbieter können einem den Spaß schnell verderben. Lesen Sie hier, was man beachten sollte, um böse Überraschungen zu vermeiden:
Ratgeber zum Thema Online-Shopping
 
Sebastian Friedrich
vorherige Meldung Drucken RSS E-Mail nächste Meldung
Anzeige:

Hier klicken!
Nur 27,90€/Monat: Mobil-, Festnetz- und Internet-Flat
Zwei Surf-Flatrates in einem. Jetzt bei o2 sichern

Hier klicken!
Unitymedia Doppelflatrate mit 32 Mbit/s nur 25 € mtl.
Internet Flat 500 + 1 Monat gratis surfen!

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Wann... Lucas Ellis 22.02.10 17:54
Multiple Persönlichkeiten ;-) Telly 21.02.10 22:28
  

Weitere News vom 21.02.2010:

- Ausgediente Mobilfunkgeräte sind nicht nutzlos
- Editorial: Die mobile Betriebssystemflut
- TomTom-CarKit für das Apple iPhone im kurzen Test
- Medien: Kein Verkauf, sondern Börsengang bei Kabel Deutschland
-  Asus Eee PC 1201N: Silberpfeil mit Nvidia Ion in Bildern
- Künstliche Intelligenz im Gerichtssaal
- Details zum Puma Phone in Wort und Bild
- "Russian Mac" kommt im März nach Deutschland
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Werbung

hier klicken!


Hier klicken!


Tarif-Vergleiche
Prepaid-Tarife der Netzbetreiber
Prepaid-Tarife der Discounter
Prepaid-Karte im Ausland
Roaming mit T-Mobile XtraCard
Roaming mit Vodafone CallYa
Roaming mit E-Plus Free & Easy
Roaming mit o2 LOOP
im Ausland aufladen
Aktuelle News zum Thema Diskussions-Forum
Wann wollen Sie online gehen?
  
Welche Preisangabe?
 Nur Tarife mit längerer Gültigkeit
Genauer Vergleich
Internet-Anbieter
Die Suchmaske unterstützt mehr als 50 Top-Level-Domains (z.B. .de, .at, ch, .fr, .com, .net, .org und viele mehr).
gewünschter Domainname:

powered by xdial.de

 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre