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vzbv: Kostenlose Warteschleifen so schnell wie möglich umsetzen

30.03.2011
12:04

Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert Übergangsfrist


Der vzbv fordert eine schnelle Einführung kostenloser Telefon-Warteschleifen.
Der vzbv fordert eine schnelle Einführung kostenloser Telefon-Warteschleifen.
Das Schalten einer Warteschleife ist kein Service - soviel ist mittlerweise klar. Das Bundeskabinett hat deshalb nach langen Streitereien Anfang März endlich einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, nach dem Telefon-Warteschleifen an Service-Hotlines ab dem nächsten Jahr kostenlos werden sollen. Eine schnellere Umsetzung soll wegen technischer Probleme bei den Anbietern nicht möglich sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht das allerdings anders und fordert in einer akutellen Mitteilung eine schnellere Umsetzung der Neuregelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle). Morgen wird der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates über den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung beraten. Für die Einführung kostenloser Warteschleifen soll eine Übergangsfrist von zwölf Monaten gelten. "Das ist zu lang. Die Verbraucher haben lang genug dafür gezahlt, dass sie am Telefon auf die gewünschte Leistung warten mussten", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Nachbesserungsbedarf sieht der vzbv auch bei der Abrechnung telefonfremder Leistungen Dritter über die Telefonrechnung.

Seit Herbst vergangenen Jahres erhalten Verbraucher mit ihrer Telefonrechnung verstärkt unberechtigte Entgeltforderungen für Gewinnspieleabos, die ihnen bei unerlaubten Werbeanrufen untergeschoben worden sind. Die Telefongesellschaften treiben Entgelte von Anbietern telefonfremder Leistungen bisher automatisch ein. Auch das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnten kürzlich erst vor dem vermehrten Auftreten von Telefon-Betrügern. Der ausgeklügelte Betrug per Telefon sei mittlerweile ein Massenphänomen.

Der vzbv fordert, dass eine solche Abrechnung künftig nur nach vorheriger ausdrücklicher und gesonderter Zustimmung der Kunden erfolgen darf. Damit würde betrügerischen Geschäftsmodellen die Grundlage entzogen. "Der Bundesrat hat die Chance, den Verbrauchern im Kampf gegen diese moderne Landplage zusätzlich den Rücken zu stärken", so Billen.

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RE: Was für ein Blödsinn blubbla 05.10.11 22:15
RE: Was für ein Blödsinn darcduck 04.10.11 13:31
RE: Was für ein Blödsinn ippel 03.10.11 15:59
RE: Was für ein Blödsinn cabal 02.10.11 20:30
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre