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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Vorsicht bei der Schnäppchenjagd im Internet02.10.2009
10:45 Erlebnis-Shopping: Nervenkitzel mit Kostenrisiko
Für Schnäppchenjäger sind
Auktionshäuser im Internet eine wahre Fundgrube.
Vom Pullover bis zum
Flachbildschirm finden sie dort mehr als in jedem Kaufhaus und das
oft zu unschlagbar günstigen Preisen. Mittlerweile drängen sich über
100 Anbieter auf dem digitalen Marktplatz, um mit neuen
Geschäftsmodellen dem Branchenprimus eBay Marktanteile abzuluchsen.
Einige davon, so Experten, bewegen sich auf einem schmalen Grat
zwischen Shoppen und Zocken.
"Erlebnis-Shopping" nennen Marketingstrategen diese Auktionsmodelle, die sich in erster Linie an Käufer mit einem Hang zu Risiko und Nervenkitzel richten. Unter swoopo.de, eigenen Angaben zufolge mit sieben Millionen angemeldeten Teilnehmern das größte dieser Portale, werden Produkte zu einem Startgebot von 0 Euro versteigert. Jedes Gebot kostet 50 Cent und steigert den Preis um 10 Cent. Mit jedem Gebot verlängert sich die Auktion um bis zu 20 Sekunden. Wer mitbieten will, muss sich registrieren und zunächst einmal investieren. Am Ende gewinnt nur einer die Auktion, alle anderen Mitbieter - laut swoopo im Schnitt 20 bis 30 - verlieren ihre Einsätze. Allerdings: Teilnehmer können aus einer Auktion aussteigen und das Produkt kaufen. Die Gebotskosten werden dann auf den Warenwert angerechnet. Die übrigen Teilnehmer können weiterbieten, da jeder Artikel in ausreichender Menge zur Verfügung stehe, garantiert Swoopo. Eher Glücksspiel als Internet-ShoppingZwischen Zocken und Shoppen bewegen sich auch die Geschäftsmodelle anderer Online-Auktionshäuser. Bei rabattschlacht.de müssen Teilnehmer ein Zeitguthaben erwerben und können dann die verdeckten Preise aufdecken. Je länger sie einen Preise betrachten, desto mehr fällt dieser - desto mehr Zeit wird aber auch vom Zeitguthaben abgezogen. Ist ihnen der Preis niedrig genug, können die Teilnehmer zuschlagen - es sei denn, jemand anders hat das getan. In diesem Fall gehen die Mitbieter komplett leer aus. Die Geschäftsmodelle von swoopo, Rabattschlacht und Co. haben nach Ansicht des Düsseldorfer Fachanwalts Michael Terhaag mehr mit Glücksspiel denn mit Internet-Shopping zu tun: "Zwar erreicht zum Beispiel swoopo aktuell nicht den Tatbestand des verbotenen Glücksspiels, aus meiner Sicht spricht aber vieles dafür, dass hier ein Verstoß wegen unlauteren Wettbewerb vorliegt." Zunächst einmal sei festzuhalten, dass sich der Einsatz von 50 Cent pro Gebot haarscharf an der rechtlichen Grenze bewege. Ein Glücksspiel liege nämlich vor, wenn der Gewinneinsatz erheblich sei. Und als erheblich gelten laut Rechtssprechung Einsätze von über 50 Cent. Interessant sei ein Urteil des Landgerichts Köln. Die Richter stuften ein Gewinnspiel, bei dem die Teilnehmer mehrere Lose à 50 Cent kauften, als Glücksspiel ein. Zur Begründung hieß es: Der Ablauf des Spiel ermuntere dazu, mehr als ein Los zu kaufen. Außerdem, fährt Terhaag fort, seien die swoopo-Auktionen als Glücksspiel einzustufen, weil jedes Gebot die Dauer der Auktion um eine unbestimmte Zeit verlängere. Der Ausgang der Auktion hänge darum nicht nur von einem schnellen Händchen ab, sondern zu einem gewissen Grad auch vom Zufall. Terhaags zentraler Kritikpunkt aber: Wer die Auktion nicht gewinne, habe dennoch die Kosten für die gesetzten Gebote. Bei eBay zum Beispiel ärgere sich ein Auktionsverlierer zwar über einen verpassten Zuschlag, habe allerdings keine Ausgaben. Wenn im Bietprozess aber schon viel Geld und Zeit investiert wurde, will man das Produkt unter Umständen auch gewinnen und kann dadurch den richtigen Zeitpunkt zum Ausstieg verpassen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei solchen Portalen sogenannte Sniper eingesetzt werden könnten, also Software, die automatisiert Gebote abgibt. Dies könne die Preise zusätzlich in die Höhe treiben. Am Ende kann der gezahlte Preis weit über den üblichen Ladenpreisen liegen. Gewinner sind dann die Portal-Betreiber: Sie verdienen dank der Bietgebühren an den versteigerten Produkten mitunter eine Vielfaches vom Verkaufspreis. Erlebnis-Shopping nichts für Gelegenheits-KäuferWer beim "Erlebnis-Shopping" echte Schnäppchen ergattern wolle, müsse sich sehr gut auskennen und viel Zeit investieren. Generell sollte man sich bei der Schnäppchenjagd im Internet niemals drängen lassen und sich immer gut über die Preise, die Verkäufer und ihren Ruf informieren, empfiehlt Bager. Beim ersten Mal sollte man auch nicht gleich eine große Anschaffung wagen, sondern erst einmal klein anfangen. swoopo-Vorstand Gunnar Piening weist die Vorwürfe gegen sein Geschäftsmodell als "ausgemachten Unsinn" zurück. "swoopo ist ein E-Commerce-Modell, kein Glücksspiel", betont er. Zwar gebe es "ein paar Elemente von einem Geschicklichkeitsspiel". Mit Zufall habe der Ausgang der Auktion aber nicht zu tun. Der Kunde könne ein Produkt "unter Umständen bedeutend billiger bekommen". Im Schnitt sparten Teilnehmer 65 Prozent gegenüber günstigen Verkaufspreisen im Internet. Sniper würden bei Swoopo nicht eingesetzt, stattdessen ein Biet-Butler, der den Nutzer für eine beschränkte Zeit ablösen könne. Bei den Betreibern von rabattschlacht.de war trotz mehrmaliger Anfrage keine Stellungnahme zu erhalten.
ddp / Marie-Anne Winter
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