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Leistungsschutzrecht: Abstimmung im Bundestag am Freitag

25.02.2013
19:17

Google wehrt sich bis zum Schluss gegen umstrittenes Vorhaben

Von dpa / Hans-Georg Kluge
Das umstrittene Leistungsschutzrecht wird auch Google betreffen - so es denn kommt.
Das umstrittene Leistungsschutzrecht wird auch Google betreffen - so es denn kommt.
Das Leistungs­schutz­recht für Presse­verlage im Internet könnte am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf steht für eine Debatte mit anschließender Abstimmung auf der Tages­ordnung. Der umstrittene Ge­setzes­entwurf sieht vor, dass Internet­anbieter, die automatisch Nachrichten von Verlagsseiten sammeln und darstellen, sich dafür von den Verlagen eine Lizenz besorgen müssen. Es zielt auf Suc­hmaschinen­anbieter und Ersteller von kommerziellen Nachrichten­sammlungen ab, nicht auf die Betreiber privater Internet-Seiten.

Google: Unterscheidung zwischen Verlag und anderen Angeboten unmöglich

Vertreter von Such­maschinen­riese Google wandten sich heute bei einer Unter­ausschuss­sitzung im Bundestag vehement gegen das Gesetz. Googles Such­algorithmus könne nicht zweifelsfrei zwischen Webseiten von Verlagen und anderen Internet­angeboten unterscheiden, sagte Arnd Haller von Google Deutschland. "Das kann ein Robot nicht verstehen", betonte Haller. Man könne die im Gesetz geforderte Lösung nicht implementieren.

Der Gesetz­entwurf ist auch in der Koalition selbst umstritten. Der CDU-Rechtsexperte Siegfried Kauder meldete vergangene Woche verfassungs­rechtliche Bedenken an und forderte weitere Beratungen. Die Presse­verlage fordern ein solches Gesetz zum Schutz gegen die Verwendung ihrer Inhalte im Internet.

Experte: Datenbankrecht sichere Verlage bereits ab

Der Rechtsexperte Gerald Spindler erklärte, er halte das Gesetz für überflüssig. "Wir haben schon genug symbolische Gesetze", sagte der Juraprofessor an der Universität Göttingen im Vorfeld des "Forums Justiz" in Erfurt. Die Leistungsrechte der Verlage seien bereits weitgehend vom Datenbankrecht gesichert.

Die Verbände begründen ihre Forderungen nach einem Leistungs­schutzrecht damit, dass Nachrichten­aggregatoren wie Google und andere Anbieter große Geschäfte machen, während sie quasi leer ausgingen. Eine Einigung mit Google nach dem Vorbild von Lösungen in Frankreich und Belgien wurde von den Verlegern abgelehnt.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre