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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
klarmobil: Nur 2 Prozent der Kunden von neuen AGB betroffen29.06.2009
11:50 Widerspruch zu neuen AGB bedeutet nicht direkt die Kündigung
Am Samstag sorgte unsere Berichterstattung zu
einer AGB-Änderung für klarmobil-Bestandskunden
für Aufsehen. Nun bezieht klarmobil Stellung zu den Änderungen, die demnach nur Wenigtelefonierer
betreffen, nicht aber die regelmäßig telefonierenden Kunden.
In einer Stellungnahme sagt Hartmut Herrmann, Geschäftsführer des Discounters, dass die E-Mail mit den Änderungen der AGB nur Kunden erhalten hätten, "die nur erreichbar sein wollen und gar nicht oder nur sehr wenig telefonieren. Der Anteil der betroffenen Kunden beläuft sich auf nicht einmal 2 Prozent, da die überwiegende Mehrheit der klarmobil.de Kunden ihr Handy ohnehin regelmäßig nutzen." Man wolle und könne im Interesse aller Kunden keine Subvention für einzelne Kunden gewähren. Dieses passiere aber bei Nicht- oder Wenigtelefonierern. Durch die Bereitstellung und die Kontopflege würden laufende Kosten entstehen, die gedeckt werden müssten. Auf Nachfrage der teltarif-Redaktion hieß es aus der PR-Agentur des Discounters, dass ein Widerspruch zu den neuen AGB keine unmittelbare Folge auf die Kundenbeziehung hätte. Die Kunden würden also keine unmittelbare Kündigung erhalten. Allerdings behalte sich klarmobil gemäß den AGB vor, den Vertrag eines Tages dennoch zu kündigen. Ebenfalls schließt der Discounter nicht aus, dass es weitere Umsatzauswertungen und AGB-Änderungen für jene Kunden gibt, die in Zukunft nicht oder nur wenig telefonieren. Aktuell seien aber keine solchen Auswertungen geplant. Anzeige:
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