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Google ist nicht gleich Google: Klage wegen Beleidigung scheitert

08.01.2013
15:15

Google sollte Blogeintrag eines Nutzers entfernen

Von dpa / Hans-Georg Kluge
Mit Klage gescheitert: Ein Mann aus Halle richtet Klage gegen falsches Google.
Mit Klage gescheitert: Ein Mann aus Halle richtet Klage gegen falsches Google.
Ein Hallenser ist mit seiner Klage gegen den Internetgiganten Google gescheitert. Das Amtsgericht Halle wies die Klage gleich in zwei entscheidenden Punkten ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In einem Interview des Radiosenders SAW kündigte der ohne Anwalt zum Prozess erschienene Mann nun eine Klage gegen den Google-Konzern in den USA an.

Beleidigender Blogeintrag: Kläger scheitert an Formalitäten

Hintergrund war ein Blogeintrag auf einer von Google betriebenen Seite. Dort war der Mann unter anderem als "Psychopath" beschimpft worden, wie der Gerichtssprecher erläuterte. In einem ersten juristischen Schritt verbuchte der Hallenser einen Erfolg: Das Amtsgericht Halle erließ eine einstweilige Verfügung, die Google zum Entfernen des Artikels aufforderte. Doch dagegen wehrte sich Google.

Vor dem Amtsgericht scheiterte der Kläger nun schon allein aus formalen Gründen. Denn wenige Stunden vor seinem Antrag bei dem Gericht an seinem Wohnort hatte er auch das Amtsgericht Hamburg eingeschaltet, wo Google seinen Deutschlandsitz hat. Auch wenn er die dortige Klage wieder zurücknahm - die Amtsrichterin in Halle stellte nun klar, dass man nicht dieselbe Sache an verschiedenen Gerichten anhängig machen dürfe. Deshalb sei die Klage in Halle unzulässig.

Klage unbegründet, weil falsches gegen Google gerichtet

Aber auch inhaltlich wies die Richterin die Klage ab. Denn der Mann hatte seinen Antrag gegen die deutsche Google GmbH gerichtet, die unter anderem für Werbung zuständig ist. Die betroffene Webseite werde dagegen von der US-Firma Google Inc. betrieben - und gegen die müsse sich eine Klage dann richten. Das juristische Urteil: Die Klage sei auch unbegründet.

Das Amtsgericht stellte in seinem Urteil nun fest, dass die einstweilige Verfügung gar nicht hätte erlassen werden dürfen. Die Prozesskosten muss nun der Mann bezahlen. Er hat rechtlich allerdings noch mehrere Möglichkeiten - unter anderem ist eine Berufung erlaubt. Dann würde das Landgericht Halle den Fall nochmal prüfen.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre