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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
kino.to: Nutzern drohen Verfahren und Hausdurchsuchungen13.02.2012
13:16 Daten von beschlagnahmten Rechnern als Ermittlungs-Grundlage![]() Verfahren gegen kino.to-Nutzer Über ein halbes Jahr nach der Schließung des Streaming-Portals kino.to drohen den Nutzern nun doch möglicherweise ernste Konsequenzen. Laut Informationen des Focus müssen tausende Premium-Nutzer mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Auf beschlagnahmten Rechnern fanden die Fahnder Zahlungsdaten von Kunden, die für ein werbefreies Streaming-Angebot bei kino.to gezahlt hatten. Diese Daten werden nun zur Identifikation der Kunden genutzt, die im Zuge der geplanten Verfahren möglicherweise auch mit Hausdurchsuchungen zu rechnen haben. Die geplante Vorgehensweise ist umstritten: Während sich die Strafverfolger sowie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig berufen, nach der beim Nutzen von Streaming-Plattformen eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde und somit auch das bloße Betrachten von gestreamten Inhalten rechtswidrig sei, sieht die Rechtslage laut dem Anwalt Udo Vetter anders aus. Nach seiner Ansicht könne es sich beim Streamen von Kinofilmen etc. nicht um eine Urheberrechtsverletzung handeln, da diese eine Vervielfältigung des ursprünglichen Films voraussetze. Im Falle eines bloßen Streams würde es jedoch nicht zu einer Vervielfältigung kommen, da dieser keine dauerhafte Kopie auf einem Datenträger erstellt. Die Strafverfolger argumentieren mit der temporären Zwischenspeicherung der Daten im Cache. Diese genüge bereits, um die Grundlage der illegalen Vervielfältigung von Medien zu erfüllen. Aus Sicht von Udo Vetter ist nicht damit zu rechnen, dass die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die strafrechtliche Verfolgung der Premium-Kunden von kino.to so einfach einstellen wird. Demnach wären zwei Szenarien möglich:
Hausdurchsuchungen könnten zum Desaster werdenSofern die Ermittler die Strafverfolgung der Premium-Kunden wirklich durchziehen wollen, wären Hausdurchsuchungen eine gute Möglichkeit der Beweissicherung. Sie bietet die Möglichkeit eventuelle Datenspuren zu finden, die Aufschluss darüber geben, ob und auf welche Filme via kino.to zugegriffen wurde. Pferdefuß der Aktion ist, dass diese Hausdurchsuchungen - wenn sie denn stattfinden - bereits jetzt angekündigt sind und Premium-Mitglieder somit im Fall der Fälle Zeit hätten, sich darauf einzustellen. Ein mögliches Entfernen von Datenspuren sei laut Vetter auch nicht strafbar, da es keine Strafvereitelung in eigener Sache gibt. In einer ersten Prognose spricht Vetter von einem "Desaster" für die Ermittler. Sollte es wirklich zu einer Durchsuchung der Wohnung kommen, sollten die Beschuldigten keine Fragen beantworten. Auch sind sie zu nichts verpflichtet, so Vetter. Vielmehr gelten genau die gleichen Regeln, wie wenn eine Vorladung durch die Polizei ins Haus flattert. Weitere Meldungen zum Thema Ermittlungen
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| Mit Kanonen auf Spatzen | Moneysac | 14.02.12 12:25 | |||||||
| RE: Grober Fehler im Artikel | SoloSeven | 14.02.12 10:16 | |||||||
| RE: Grober Fehler im Artikel | Stroem | 14.02.12 08:37 | |||||||
| Grober Fehler im Artikel | ippel | 14.02.12 07:44 | |||||||
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