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kinox.to: Klon von Streaming-Portal kino.to ist da

12.07.2011
14:20

GVU hatte solche "Resteverwertung" erwartet

kinox.to folgt auf kino.to
kinox.to folgt auf kino.to
Wer hätte das gedacht: kino.to ist wieder da, wenn auch unter leicht verändertem Namen. Unter der Adresse kinox.to ist heute eine Seite online gegangen, die dem Vorgänger nahezu bis auf den Pixel gleicht. Derzeit allerdings ist kinox.to, eventuell aufgrund des hohen Medieninteresses, wieder offline und nicht zu erreichen. Auf der Startseite der Streaming-Plattform, die über 15 000 Links zu populären Filmen und TV-Serien enthält, ist auch eine Begrüßung zu lesen, die in Richtung der Copyright-Wächter zielt, die kürzlich für die Abschaltung von kino.to gesorgt hatten.

Besonders die GVU, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, hat es den Betreibern von kinox.to angetan. So heißt es auf der Startseite: "Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt? Wie kann es sein, dass harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt werden?" Es liegt der Verdacht nahe, dass hier Nachahmer am Werk sind, die die durch das Aus von kino.to entstandene Lücke zu füllen versuchen. Es finden sich unter den Links auch Verweise auf aktuelle Kinofilme wie etwa Transformers 3.

GVU ist nicht erstaunt über kinox.to

Mittlerweile hat auch die GVU auf das nicht ganz so neue Portal reagiert. Dabei zeigen sich die Copyright-Wächter in Person von Pressesprecherin Christina Ehler gegenüber dem Blog gulli.com, der kinox.to zuerst entdeckt hatte, nicht einmal überrascht von dem Auftauchen der neuen Seite: "Das Auftauchen der Seite ist keineswegs überraschend. Dass es vergleichsweise lange gedauert hat, bis diese Resteverwertung von kino.to online gestellt wurde offenbart, wie empfindlich die Aktion der Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Szene getroffen hat. Insgesamt macht das Verfahren schon jetzt deutlich, dass die Köpfe hinter dem parasitären System kino.to eindeutig wirtschaftlich motivierte Kriminelle sind. [...] Auch in den GVU-Vorgängen gegen andere illegale Portale wurde und wird die Gewerbsmäßigkeit der Urheberrechtsverletzungen immer wieder deutlich. Nicht zuletzt deshalb wird die Organisation auch weiterhin die Strafverfolgung von solchen digitalen Hehlern unterstützen. Dies gilt sowohl für bestehende, als auch zukünftige Verfahren. Dabei kann nunmehr infolge des wochenlangen Medieninteresses an dem Fall kino.to davon ausgegangen werden, dass Nutzern die Illegalität solcher Angebote bewusst sein dürfte."

Die Illegalität selbst ist, zumindest aus Sicht der Nutzer, jedoch weitgehend unklar. Viele Rechtsexperten bezweifeln, dass das Streamen von Inhalten aus dem Internet justiziabel ist. Die Antwort auf die offenen Fragen rund um kino.to müssen wohl die Gerichte klären.

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Betreff Autor Datum
Mit Kanonen auf Spatzen Moneysac 14.02.12 12:25
RE: Grober Fehler im Artikel SoloSeven 14.02.12 10:16
RE: Grober Fehler im Artikel Stroem 14.02.12 08:37
Grober Fehler im Artikel ippel 14.02.12 07:44
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre