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Aus von kino.to wohl ohne Folgen für die Nutzer

09.06.2011
14:51

Rechtsexperten sehen Streaming in der Grauzone

Aus für kino.to und die Folgen
Aus für kino.to und die Folgen
Die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen hat mitgeteilt, dass die Betreiber der illegalen Streamingplattform kino.to verhaftet worden sind. Wie berichtet wurden zahlreiche Wohnungen in verschiedenen Ländern durchsucht. Für die rund vier Millionen Nutzer der Plattform stellt sich nun die Frage, inwiefern sie mit strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke hält es für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird: "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat." Diese Ansicht teilen auch eine Reihe weiterer Rechtsexperten auf ihren Internetpräsenzen, so etwa Telemedicus oder Schwenke & Dramburg.

Abmahnungen sind denkbar

Letztlich müsse man sich auch fragen, so Solmecke weiter, welche Daten auf den Servern von kino.to bzw. den angeschlossenen Streamingplattformen überhaupt gespeichert worden sind. Zwar sei ein Nutzer über seine IP-Adresse jederzeit identifizierbar, jedoch würden viele Server die IP-Adressen überhaupt nicht speichern. Selbst wenn dem so wäre, stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Internet-Zugangsprovider wie etwa die Telekom ebenfalls die IP-Adresse ihrer Kunden gespeichert haben. Ist das nicht der Fall, ist eine Zuordnung der IP-Adresse nicht mehr möglich. Betroffen sein könnten also wenn überhaupt nur Nutzer, die in den letzten Tagen die Plattform kino.to genutzt haben.

Die Filmindustrie vertritt - anders als Rechtsanwalt Christian Solmecke - die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers (RAM) als illegale Kopie anzusehen ist. Da diese Frage von den Gerichten noch nicht geklärt worden ist, sind daher Abmahnungen zumindest denkbar. Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen. Der Schadensersatzanspruch setzt sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die auf 100 Euro gemäß § 97 a Abs 2 UrhG gedeckelt sein dürften und dem tatsächlich entstandenen Schaden, der sich z.B. an den Kosten eines Kinobesuchs bzw. am Ausleihen einer DVD mit rund 10 Euro orientieren dürfte. Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten werden zwar in den tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt. Beim Filesharing liegt jedoch - anders als bei kino.to - der Hauptvorwurf darin, dass ein Film nicht nur heruntergeladen sondern in den Tauschbörsen auch automatisch (und oft unbewusst) der gesamten Welt wieder angeboten wird.

Zwölf Beschuldigte weiter in Haft

Einen Tag nach der bundesweiten Razzia gegen das Filmportal sind 12 der 13 Festgenommenen weiter in Haft. Eine Person sei freigelassen worden, nach einem weiteren Beschuldigten werde noch gesucht, so der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein. Insgesamt werde gegen 21 Personen ermittelt. Unter ihnen seien sowohl Betreiber der Website kino.to als auch - zum Teil mit diesen identisch - Personen, die beschuldigt werden, als sogenannte Streaming-Hoster illegale Kopien von Filmen für Internet-Nutzer bereitgestellt zu haben.

"Wir beginnen jetzt mit Vernehmungen der Beschuldigten", sagte der Staatsanwalt. Nach seinen Angaben wurden am Mittwoch 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Orten durchsucht. Dabei seien Server beschlagnahmt und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass die Ermittlungen mehrere Monate dauern werden.

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mit Material von dpa
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Betreff Autor Datum
Mit Kanonen auf Spatzen Moneysac 14.02.12 12:25
RE: Grober Fehler im Artikel SoloSeven 14.02.12 10:16
RE: Grober Fehler im Artikel Stroem 14.02.12 08:37
Grober Fehler im Artikel ippel 14.02.12 07:44
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre