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Abruf von Kinderpornografie im Netz soll künftig strafbar sein

11.06.2009
14:13

Hamburger Justizbehörde mit entsprechendem Vorstoß

Die Hamburger Justizbehörde will das Verbot von Kinderpornografie im Strafgesetzbuch an das Internet-Zeitalter anpassen. Mit der Initiative solle ein Beschluss der Justizminister erreicht werden, auch den absichtlichen Abruf von Kinderpornografie im Internet unter Strafe zu stellen, teilte heute ein Sprecher der Behörde mit. Die Justizbehörde habe das Thema zur Justizministerkonferenz am 24. und 25. Juni in Dresden angemeldet.

Das Verbot von Kinderpornografie im Strafgesetzbuch stellt den Angaben zufolge noch den Besitz kinderpornografischen Materials unter Strafe. In Zeiten elektronischer Verbreitung führe diese Gesetzesfassung jedoch zu Problemen in der Strafrechtspraxis. Zum einen sei unter Juristen umstritten, wie der Begriff des Besitzes auf das Internet zu übertragen ist.

Bislang: Beweisproblematik

Zum anderen gibt es erste Gerichtsentscheidungen, die auch eine Vorsatzproblematik aufwerfen. Das betrifft der Justizbehörde zufolge Fälle, in denen ein Beschuldigter zwar erwiesenermaßen Kinderpornografie auf seinem Computer nutzt. Das Gericht könne ihm aber keine ausreichenden Computerkenntnisse nachweisen, um die Speicherung des Materials auf seinem Computer zu kennen.

"Der Begriff des 'Besitzes' passt auf die elektronische Verbreitung nicht", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen. Ohne eine Modernisierung der Vorschrift lande man bei nicht hinnehmbaren Strafbarkeitslücken. "Wenn sich diese Lücken in der 'Szene' herumsprechen, besteht die Gefahr einer Ausweitung der Nutzung von Kinderpornografie und damit auch einer vermehrten Herstellung solchen Materials", betonte Steffen.

 
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre