Richtlinie zu Internet-Sperre keine Verschlusssache
01.10.2009 18:22
Treffen von BKA und Internet-Providern abgesagt
Eine technische Richtlinie, mit der die Sperrung
von Internet-Seiten mit Kinderpornografie umgesetzt werden soll, wird
nicht mehr als Verschlusssache eingestuft. Damit reagiere das
Bundeskriminalamt (BKA) auf Kritik
von Verbänden der Internet-Diensteanbieter,
teilte die Behörde mit.
Der Bundestag hatte das Gesetz zur Sperrung von Internet-Seiten mit
Kinderpornografie Mitte des Jahres verabschiedet. Das BKA soll den
Internet-Unternehmen ständig aktualisierte Listen einschlägiger Web-
Adressen zur Verfügung stellen; wie das genau geschieht, soll die
Richtlinie regeln.
Es sei nie Absicht gewesen, die Verbände aus dem Verfahren der
Entwicklung der technischen Richtlinie auszugrenzen, betonte
BKA-Präsident Jörg Ziercke. Mit der Einstufung der Richtlinie als
Verschlusssache sollte aber erreicht werden, dass Details nur einem
begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden und damit die
Gefahr von Manipulationen minimiert werde. Er werde aber die Kritik
der Verbände aufgreifen und die Einstufung als Verschlusssache
aufheben. Ziercke betonte, damit wachse jedoch die Verantwortung
aller Beteiligten, "sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur
Verfügung gestellten Informationen umzugehen".
Ein für Freitag geplantes Treffen mit den Diensteanbietern zu
diesem Thema hat das BKA abgesagt.