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BGH: Eltern haften nicht für illegalen Musiktausch ihrer Kinder

15.11.2012
17:43

Eltern sollten Kinder aber über Regeln ausreichend belehren

Inhaltsverzeichnis:

1. BGH-Fall: Minderjähriger bei Musiktausch erwischt
2. Die Alternativen zum Musiktausch
Von Hans-Georg Kluge / dpa
Der BGH hat entschieden: Unter bestimmten Bedingungen haften Eltern nicht für ihre Kinder.
Der BGH hat entschieden: Unter bestimmten Bedingungen haften Eltern nicht für ihre Kinder.
Haften Eltern für illegale Musikdownloads ihrer Kinder? Mit dieser Frage beschäftigte sich heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Eltern eines damals 13-Jährigen waren zu 3 000 Euro Schadenersatz verurteilt worden - wegen Verletzung von Urheberrechten. Das Oberlandesgericht Köln sah Vater und Mutter in der Pflicht, darauf zu achten, was ihr Sohn im Internet macht. Die Eltern hatten gegen die Entscheidung Revision eingelegt (Aktenzeichen: I ZR 74/12).

BGH urteilt: Keine Haftung, wenn Kinder belehrt wurden

Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof heute in Karlsruhe.

Minderjähriger Sohn bei Musiktausch erwischt

Der Fall: Ein Arztsohn hatte am Computer eine Tauschsoftware installiert, Musik heruntergeladen und sie im Internet angeboten. Dieses sogenannte Filesharing (Teilen von Dateien) gilt als Urheberrechtsverletzung. Die Musikfirma EMI und andere kamen ihm auf die Schliche, schickten ihm Ermittler auf den Hals, die das Haus der Familie durchsuchten und den PC einkassierten. Die Firmen werfen dem Jungen vor, über sieben Monate hinweg 1 147 Audiodateien mit Musiktiteln zugänglich gemacht zu haben. Sie verklagten die Eltern für 15 Songs auf einen Schadensersatz in Höhe von 3 000 Euro.

Aus Sicht des OLG Köln zu Recht: Die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Dagegen wehrt sich die Familie, zumal sich der Vater durch technische Sicherheitsvorkehrungen und monatliche Kontrolle auf der sicheren Seite wähnte und nach eigenen Angaben nichts vom Tun seines Sohnes mitbekommen hatte. Mit der Revision wollen die Eltern die Abweisung der Klage erreichen.

Dass der Sohn illegal Musik herunterlud, hätte der Vater aus Sicht des Anwalts der Musikfirmen "sehr wohl erkennen können". Bei der einstündigen mündlichen Verhandlung vor dem ersten BGH-Zivilsenat sprach er von einem "deutlichen Versagen der Eltern". Diese hätten ihren Erziehungsauftrag verletzt. "Es kann sich kein Elternpaar darauf hinausreden, dass es nicht weiß, wie das mit dem Internet geht." Über illegale Tauschbörsen könne man auch in der Zeitung lesen.

Muss jeder ein "Idealelternpaar" sein?

Der Anwalt der Beklagten warnte hingegen vor einer Überforderung der Eltern: "Technische Umgehungsmöglichkeiten zu entdecken, ist nicht von Eltern zu erwarten." Die Aufsichtspflicht sei "vollkommen erfüllt" worden.

Der Vorsitzende Richter des BGH-Urheberrechtsenats, Joachim Bornkamm, sah vom OLG und der Vorinstanz jedenfalls ziemlich hohe Anforderungen an Eltern gestellt: Den Entscheidungen habe ein "Idealelternpaar" Modell gestanden, das "mit allen Wassern gewaschen" sei und sich am Computer ebenso auskenne wie im Urheberrecht. Es gehe in dem Fall um die Frage, wie weit die Verpflichtung der Eltern gehe, ihre Kinder zu kontrollieren, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und gewisse Dinge unmöglich zu machen - und es geht aus seiner Sicht auch um die Frage, ob man seinem Kind ein "gewisses Misstrauen" oder eher Vertrauen entgegenbringen könne.

Urteil mit weitreichenden Konsequenzen erwartet

Das Urteil dürfte weitreichende Bedeutung haben: "Es ist der Präzedenzfall, auf den wir seit Jahren warten", sagte der Münchner Anwalt Bernhard Knies, der zusammen mit einer Reihe anderer Anwälte eigens zur Verhandlung nach Karlsruhe gereist war. Für Hunderte seiner Mandanten stelle sich ebenfalls die Frage: "Hafte ich für meine Kinder, ja oder nein?".

Der BGH hob das Urteil des OLG auf, die Klage der Musikfirmen wurde abgewiesen. Illegal bleibt das Herunterladen und Weiterverbreiten von urheberrechtlich geschützter Musik und anderen Dateien aber trotzdem. Daher sollten Eltern ihre Kinder möglichst früh über das Recht im Internet aufklären.

Auf der zweiten Seite lesen Sie, welche weiteren Möglichkeiten Eltern haben, teure Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder zu vermeiden.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Witzurteil garfield 05.12.12 19:42
RE: Witzurteil mediahead 05.12.12 15:50
RE: Witzurteil garfield 24.11.12 18:22
Kein Thema Orikalkos 24.11.12 07:49
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre