teltarif.de MOBIL · DIENSTE · TOUR
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 28.05.2012 

Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

20.12.2011
12:20

Rentnerin zur Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatz verurteilt

Inhaltsverzeichnis:

1. Rentnerin soll Hooligan-Film in Tauschbörse angeboten haben
2. Eine äußerst irritierende Entscheidung

Wer einen Internet-Anschluss hat, der haftet ohne wenn und aber
Wer einen Internet-Anschluss hat, der haftet ohne wenn und aber - zumindest nach Ansicht des Münchner Amtsgerichts.
Im Zuge des Kampfes gegen Raubkopierer und Internet-Piraterie hat das Amtsgericht München ein Urteil gefällt, mit dem eine Rentnerin zur Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 651,80 Euro verurteilt wurde, obwohl diese nicht einmal einen Computer besaß. Auch konnte nicht festgestellt werden, dass sie über einen WLAN-Router verfügte (Urteil vom 23. November 2011 Az.: 142 C 2564/11). Wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke mitteilt, wurde der beklagten Rentnerin vorgeworfen, an einem Morgen im Januar 2010 einen Hooligan-Film im Rahmen eines Filesharing-Systems zum Download für andere angeboten zu haben.

Zur Vermeidung weiterer Kosten hatte die Rentnerin vorgerichtlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine modifizierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Trotzdem wurde sie danach seitens der klagenden Rechteinhaber vor dem Amtsgericht München auf Erstattung der Abmahnkosten (651,80 Euro) sowie Schadensersatz (68,20 Euro) in Anspruch genommen.

Das Amtsgericht München stellt in seinen Entscheidungsgründen zwar fest, dass ein Schadensersatzanspruch sich nicht begründen ließe, kommt aber dennoch zu dem Schluss, dass die Beklagte die Abmahnkosten bezahlen müsse, weil davon auszugehen sei, dass das "streitgegenständliche Filmwerk" tatsächlich über ihren Internetanschluss angeboten worden sei.

Theoretisch vorhandener Internetanschluss

Die alleinlebende und pflegebedürftige Beklagte besaß zum fraglichen Zeitpunkt zwar einen Internetanschluss, den sie aber nicht mehr nutzte. Allerdings konnte sie ihn wegen der zweijährigen Mindestlaufzeit des Vertrages nicht früher kündigen. Schon ein halbes Jahr vor der behaupteten Rechtsverletzung hatte sie ihren damaligen Computer verkauft und nur noch ein Telefon in Betrieb. Die Beklagte verfügte noch nicht einmal über eine eigene E-Mail-Adresse.

Vor Gericht hatte sie vorgetragen, dass zu keiner Zeit, insbesondere nicht zum streitgegenständlichen Zeitpunkt, eine dritte Person Zugriff auf ihren nur noch theoretisch vorhandenen Internetanschluss gehabt hätte. Insofern wurde bestritten, dass die fragliche Datei überhaupt über ihren Internetanschluss angeboten wurde und in der Folge auch, dass die Ermittlungsmaßnahmen, die zu einer Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zur Beklagten geführt haben sollen, völlig korrekt und einwandfrei erfolgt sind.

Im Zuge der Beweisaufnahme gelangte das Gericht trotzdem zu der Ansicht, dass die der Rentnerin vorgeworfene Urheberrechtsverletzung vom Anschluss der Beklagten begangen wurde und diese somit auch verantwortlich dafür sei. Vernommen wurden ein sachverständiger Zeuge, der ein Privatgutachten über die eingesetzte Software der Ermittlungsfirma angefertigt hatte, zwei Mitarbeiter der Ermittlungsfirma sowie die Schwester der Beklagten.

Auf der folgenden Seite lesen Sie, wie das Gericht seine Entscheidung begründet und warum Rechtsanwalt Solmecke das Urteil für fragwürdig hält.
 

1 2 >>
 
nächste Seite: Eine äußerst irritierende Entscheidung
vorherige Meldung Drucken RSS E-Mail nächste Meldung
Anzeige:

Handy-Allnetflat ab 19,90€/mtl. Hier klicken!
Hier klicken!
Neu von simyo: ALL-NET FLAT für nur 19,90 €/Monat.

Samsung Galaxy Ace mit Tarif – nur 14,99 € mtl.*
clever3-Tarif - jetzt gleich bestellen!

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Amtsgericht! peso 15.02.12 12:09
RE: Amtsgericht! Moneysac 15.02.12 11:52
Abmahn(un)wesen ToWo 14.02.12 14:00
RE: Am deutschen Wesen wird die ... Ali.As 26.01.12 09:01
Beitrags-Index ]  [ Thread-Index ] 

Weitere News vom 20.12.2011:

- iPhone Classic vorübergehend vom Apple AppStore ausgesperrt (Update)
- VirtualSIM: Mit eingehenden SMS & Gesprächen Guthaben aufladen
- Web.de schlägt zurück: Postfach auf 500 MB vergrößern
- HTC Elite: Offenbar neues Flaggschiff mit Ice Cream Sandwich
-  DeutschlandSIM: Neuer All-In-Tarif wird gut 40 Prozent teurer
-  Google Android: Eric Schmidt kündigt eigenes Tablet für 2012 an
- Samsung Galaxy S2 und Galaxy Note: Android 4.0 im ersten Quartal
- Telekom: Mehr High-Speed-Volumen mit neuer Option "SpeedOn"
- Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten
- Versatel bindet E-Plus-Basisstationen per Glasfaser an
- Multimessenger IM+ macht WhatsApp & Co. Konkurrenz
- Importverbot: Apple stoppt HTC-Handys in den USA
- AT&T lässt Verkauf von T-Mobile USA platzen
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Werbung

hier klicken!Advertisement


Sei schlau, telefonier blau!



 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 190 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre