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Telekom legt Streit mit Zumwinkel und Ricke um Spitzelaffäre bei

02.02.2011
09:45

Zumwinkel zahlt 250 000 Euro - Hauptversammlung muss zustimmen

Ricke und Zumwinkel
Ermittlungsverfahren gegen Ricke und Zumwinkel wurde eingestellt
Die Telekom hat den Streit mit ihrem früheren Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel um deren Verantwortung für die Affäre um die Bespitzelung von Gewerkschaftern und Journalisten beigelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre auf der Hauptversammlung sei die Forderung nach Schadenersatz damit gütlich beigelegt, erklärte der Konzern in Bonn.

Die Telekom hatte von den früheren Spitzenmanagern jeweils eine Million Euro verlangt. Jetzt hieß es, sie hätten sich "im Vergleichswege verpflichtet, einen beträchtlichen Teil des der Deutschen Telekom entstandenen Schadens durch Zahlungen in jeweils gleicher Höhe auszugleichen und einen jeweils gleichen, recht namhaften Teilbetrag" dieser Zahlungen nicht gegenüber der Managerversicherung geltend zu machen. Wie hoch die Zahlung ausfällt, wollte ein Sprecher nicht sagen. Er verwies auf die Hauptversammlung am 12. Mai.

Zumwinkel zahlt 250 000 Euro "Kostenbeteiligung"

Die Telekom betonte, Ricke und Zumwinkel hielten weiterhin ihren Rechtsstandpunkt aufrecht. Sie hätten "insbesondere keinerlei Pflichtverletzung eingeräumt und keinen Schadenersatzanspruch anerkannt". Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen in der Sache im Juni 2010 mangels Tatverdachts eingestellt.

Zumwinkel erklärte am Abend, er habe das Angebot des Unternehmens angenommen, durch einen Vergleich einen endgültigen Schlussstrich unter die sogenannte "Telekom-Affäre" zu ziehen. Das Unternehmen habe in dem jahrelangen Konflikt zuletzt Schadensersatzansprüche in einer Gesamthöhe von rund 2,8 Millionen Euro geltend gemacht und sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vorbehalten. Die jetzt erzielte Vereinbarung sieht laut Zumwinkel eine "Kostenbeteiligung" für ihn in Höhe von 250 000 Euro vor; die Manager-Versicherung übernehme gleichzeitig im Gegenzug die Erstattung seiner Aufwendungen für die juristische Beratung in Höhe von 300 000 Euro.

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Betreff Autor Datum
Im Englischen Sprachgebrauch... helltwin 14.06.10 21:46
Was kostet die Welt in DE? fe rnwe h 14.06.10 21:35
Rufumleitung wieder konfigurierbar schinge 03.12.08 20:10
RE: Das ist also der Grund... rotella 30.11.08 01:17
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre