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Warum ARD und ZDF weiter im Kabel bleiben

30.06.2012
15:14

Gesetzgeber verlangt die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sender

Warum ARD und ZDF weiter im Kabel bleiben
Warum ARD und ZDF weiter im Kabel bleiben
Keine Sportschau mehr, kein Tatort, kein Olympia live? Viele Kabel­zuschauer haben zumindest verunsichert, wenn nicht sogar geschockt auf die Meldung reagiert, dass ARD und ZDF ihre Einspeisungs­verträge mit den großen Kabel­netz­betreibern ab 2013 gekündigt haben. Doch die Sorge ist unberechtigt: Die Öffentlich-Rechtlichen werden zumindest mit ihren Haupt­programmen weiter im Kabel zu sehen sein, dafür sorgt alleine der Gesetzgeber. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass das Gesamt­angebot oder zumindest ein Großteil der Kanäle von ARD und ZDF weiter im Kabel zu sehen ist. teltarif.de stellt die möglichen Szenarien dar.

Wahrscheinlichstes Szenario: Neuer Einspeisungsvertrag

Unmittelbar nach der Kündigung haben bereits die großen Kabelnetz­betreiber Unitymedia, Kabel BW und Kabel Deutschland signalisiert, dass sie alles daran setzen einen neuen Einspeisungs­vertrag mit den Öffentlich-Rechtlichen anzustreben. Richtungs­weisend könnte sein, dass in der vergangenen Woche auch die Mediengruppe RTL einen neuen Vertrag mit Deutschlands größtem Netz­betreiber Kabel Deutschland erzielt hat. RTL muss zwar weiter Einspeise­gebühren zahlen, erhält von Kabel Deutschland jedoch eine Beteiligung an den Zusatz­entgelten, die der Kabelnetz­betreiber von seinen Kunden für den Empfang der HD-Versionen der Privat­sender verlangt. Das bestätigte Kabel-Deutschland-Sprecher Marco Gassen gegenüber dem Branchendienst Rapid TV News. Ein solches Modell lehnen die Öffentlich-Rechtlichen jedoch ab, denn dafür müssten ihre Sender im Kabel verschlüsselt werden und die Zuschauer müssten für die HD-Versionen extra zahlen.

Kabelnetz­betreiber wie Kabel Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender in ihre Netze einzuspeisen. Ein mögliches Szenario wäre, dass die Öffentlich-Rechtlichen mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Grund­angebot (in der Medien­politik als "Must Carry" bezeichnet) künftig kostenlos ausgekabelt werden, während ARD und ZDF für Zusatz­angebote, etwa Spartensender oder die hoch­auf­lösenden HD-Versionen ihre Sender, weiter zahlen müssen. Insgesamt würden sich die bisherigen Kosten für ARD und ZDF jedoch reduzieren. Nach aktuellem Stand sind zwar weder ARD noch ZDF noch die Kabelnetzbetreiber zu Zugeständnissen in diese Richtung bereit, traditionell würden solche Verträge jedoch ohnehin erst in letzter Minute, also etwa am 30. Dezember, geschlossen, hieß es auf der Bilanz­presse­konferenz von Kabel Deutschland.

Eher unwahrscheinlich: Nur noch Hauptprogramme von ARD und ZDF im Kabel

Eher unwahrscheinlich ist, dass ab 2013 nur noch die Hauptprogramme von ARD und ZDF im Kabel zu sehen sein werden, falls beide Seiten stur bleiben. Einerseits wollen die Kabelnetzbetreiber nicht gegen die Konkurrenten Satelliten­empfang und internetbasiertes Fernsehen (IPTV) verlieren und mit einem möglichst umfangreichem, vielfältigem Programm­angebot bei den Kunden punkten, andererseits sind aber auch die öffentlich-rechtlichen Sender daran interessiert, dass Kabel­kunden als Rundfunk­gebühren­zahler möglichst ihr gesamtes Angebot zu sehen bekommen.

Alternativen: Satellit, IPTV und DVB-T

Dem Kunden kann es eigentlich egal sein, wie die Angelegenheit ausgeht. Denn er selbst hätte jederzeit die Möglichkeit auf eine der Konkurrenz­techniken wie Satellit (sofern technisch und rechtlich möglich), das digital-terrestrische DVB-T oder IPTV (sofern verfügbar) umzusteigen. teltarif.de hat die Möglichkeiten bereits in diesem Ratgeber aufgezählt.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: DVB-T eine Alternative? Keks 09.07.12 18:03
RE: Kabelnetzbetreiber können nur ... getodavid 05.07.12 12:21
RE: Kabelnetzbetreiber können nur ... Ole42 05.07.12 11:14
RE: Kabelnetzbetreiber können nur ... getodavid 05.07.12 10:51
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre