teltarif.de MOBIL · DIENSTE
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 23.05.2013 

Kabelgebühren-Streit: Kabel Deutschland & TV-Sender vor Gericht

10.12.2012
17:58

Weitere Verhandlungen quer durch die Republik werden folgen

Von dpa /
Kabel Deutschland vor Gericht
Kabel Deutschland vor Gericht
Der Streit zwischen Kabel Deutschland und den öffentlich-rechtlichen Sendern über Einspeise­entgelte beschäftigt erstmals ein Gericht. Am Dienstag kommender Woche (18. Dezember, 11.30 Uhr) verhandelt das Landgericht Berlin die Klage des Münchner Kabelnetzbetreibers gegen den RBB (Rundfunk Berlin Brandenburg), sagte ein Konzern­sprecher. Weitere Verhandlungen quer durch die Republik werden folgen, denn der Konzern hat alle ARD-Anstalten und das ZDF verklagt.

Ihren Streit tragen die Beteiligten seit Monaten auch öffentlich aus. Kabel Deutschland drohte sogar damit, notfalls Leistungen für die öffentlich-rechtlichen Sender einzuschränken - sprich möglicherweise Programme von ARD und ZDF nicht mehr zu verbreiten. Im schlimmsten Fall könnten dann Kunden bestimmte Angebote der Sender nicht mehr empfangen. Ein Szenario an dem allerdings keine Seite ein größeres Interesse haben dürfte. Und noch immer laufen Gespräche.

KDG verbreitet mehr Angebote, als die Verpflichtung vorsieht

Der Hintergrund: Die Sender zahlen manchen Kabelnetz­firmen in Deutschland Millionen dafür, dass diese ihre Programme verbreiten, 27 Millionen Euro davon allein an Kabel Deutschland. Doch die Anstalten wollen ab 2013 nicht mehr zahlen. Gesetzliche Regelungen verpflichten zugleich die Kabelfirmen, einige öffentlich-rechtliche TV- und Hörfunkprogramm zu liefern, in Bayern etwa 3Sat, ARD, ARTE, Bayerisches Fernsehen, BR alpha, Kinderkanal, Phoenix und das ZDF.

Und genau diese Pflicht dient beiden als Gefechtsgrundlage: Die öffentlichen-rechtlichen wollen aus ihrer Sicht nicht für etwas zahlen, zu dem die Anbieter ohnehin verpflichtet sind. Kabel Deutschland argumentiert unter anderem, dass der Zwang bestimmte Inhalte zu verbreiten, "auch eine Zahlungsverpflichtung der Sender beinhaltet", wie Konzernchef Adrian von Hammerstein jüngst sagte. Das Unternehmen betont zugleich, man sei bereit sich zu einigen.

Allerdings dürften die ersten juristische Einschätzung vor Gericht für beide Seiten hoch spannend sein, denn die könnte die jeweilige Verhandlungsposition wohl beeinflussen. Bisher verbreitet Kabel Deutschland mehr Angebote, als die Verpflichtung vorsieht. "Sollten wir bis zum neuen Jahr keine Lösung finden, müssen wir unser Leistungsspektrum für die öffentlich-rechtlichen Sender überprüfen", sagte von Hammerstein in einem Interview. Die Zeit läuft.

Weitere Meldungen zum Thema Kabel Deutschland RSS

Weitere Meldungen aus dem Bereich Business & Geschäftskunden RSS

RSS Empfehlen Drucken

Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Weg mit der Kabelmafia! Radiowaves 01.05.13 16:19
RE: ÖR Zwangsfernsehen bigboybob 01.05.13 11:18
ÖR Zwangsfernsehen J.Malberg1 30.04.13 22:45
RE: Brief vom Anwalt an KD Zündi 30.04.13 19:07
Beitrags-Index ]  [ Thread-Index ] 

Weitere News vom 10.12.2012:

- Ab sofort: E-Plus verkauft das Apple iPhone 5 bei BASE
- Deutsche Spotify-Nutzer hören täglich 109 Minuten Musik
- Kabelgebühren-Streit: Kabel Deutschland & TV-Sender vor Gericht
- Bisher keine Mehrheit für Internet-Kontrolle auf UN-Konferenz
- Samsung Galaxy S3 erhält mit "Premium Suite" neue Funktionen
- STMicro will Mobilfunkchip-Jointventure mit Ericsson beenden
- Filiago lockt mit bundesweiter 10-MBit/s-Flatrate
-  Internet-TV im Härtetest: Samsung gegen LG und VideowebTV
- GEZ will nett werden: Hausbesuche sollen wegfallen
- Medion Life E3501: 100-Euro-Smartphone bei Aldi Nord
- Telekom: Es gibt keine Mobilfunk-Vereinbarung mit 1&1 (Update)
- PC-Spiele und Konsolen für Kinder: Worauf Eltern achten sollten
- Alle Meldungen aus der Kalenderwoche, aus der auch obige Meldung ist
- Alle Meldungen der letzten sieben Tage

Wann wollen Sie online gehen?
  
Welche Preisangabe?
Nur Tarife mit längerer Gültigkeit
Genauer Vergleich
Internet-Anbieter
Die Suchmaske unterstützt mehr als 50 Top-Level-Domains (z.B. .de, .at, ch, .fr, .com, .net, .org und viele mehr).
gewünschter Domainname:


powered by xdial.de

 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2013 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB] · [Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 1 290 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre