Einspeiseentgelte: Kabel Deutschland droht Dämpfer vor Gericht
18.12.2012 15:32
Richter zweifelt an Zahlungspflicht von ARD und ZDF für die Verbreitung
Von / dpa
 Kabel Deutschland droht Dämpfer vor Gericht
Dem Netzbetreiber Kabel Deutschland droht im ersten
Prozess mit den öffentlich-rechtlichen Sendern über Einspeiseentgelte
ein Dämpfer. Der Vorsitzende Richter am Berliner Landgericht
zweifelte in der heutigen Verhandlung an, dass die Sender von ARD
und ZDF weiter an Kabel Deutschland für die Verbreitung ihrer
Programme zahlen müssen. Im ersten von mehreren Verfahren hat Kabel
Deutschland gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) geklagt. Es
folgen Verfahren gegen weitere Sender.
"Die Kernfrage ist: Erfüllt der Kabelnetzbetreiber mit der
Übertragung des Signals eine eigene Verpflichtung oder eine
Dienstleistung?", sagte der Richter. In der ersten Tendenz sehe das
Gericht Kabel Deutschland selbst in der Pflicht, womit "kein Anspruch
auf Entgelt bestehen dürfte". Eine Entscheidung zum RBB fiel zunächst
nicht, könnte aber noch heute folgen.
Kabel Deutschland geht von einem langen Prozess aus
"Wir gehen von einem langen Prozess über mehrere Instanzen aus",
betonte ein Sprecher von Kabel Deutschland. Sein Unternehmen sei aber
"weiter an einer gütlichen Einigung interessiert".
Die ARD-Anstalten und das ZDF haben ihre Einspeisungsverträge mit den großen
Kabelnetzbetreibern ab 2013 gekündigt.
Der Konzern Kabel Deutschland mit
8,5 Millionen Kunden hatte das ZDF und alle ARD-Anstalten wegen dieser
einseitigen Kündigung der Verträge zur Einspeisung ihrer Programme
ins Kabelnetz verklagt.
Hintergrund: Die Sender geben manchen
Kabelnetzfirmen Millionen dafür, dass diese die Programme verbreiten,
27 Millionen Euro davon gehen allein an Kabel Deutschland. Doch die
Anstalten wollen ab 2013 aus verschiedenen Gründen nicht mehr zahlen.
Kabel Deutschland will im Gegenzug sein Leistungsspektrum überprüfen.
Im November wollte der Kabel-Anbieter die
öffentlich-rechtlichen Sender unter Druck setzen und äußerte die Überlegung,
Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender aus dem Angebot zu nehmen.
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