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"Lebenslang" identifizierbar: Datenschützer warnt vor IPv6

01.05.2011
14:24

Caspar fordert Pflicht zur dynamischen IPv6-Adress-Vergabe

Datenschützer warnt vor IPv6
Datenschützer warnt von IPv6
Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, warnt in einer aktuellen Meldung des Spiegels vor Datenschutzproblemen bei IPv6-Adressen. Diese IPv6-Adressen rücken mehr und mehr in den Fokus, da die IPv4-Adressen in der jüngsten Vergangenheit zu einem knappen Gut wurden: Anfang Februar dieses Jahres wurden die letzten IPv4-Blöcke vergeben. IPv4 wurde 1981 definiert und ermöglicht rechnerisch 4,3 Milliarden IP-Adressen - zu damaliger Zeit unglaublich viel, heutzutage allerdings zu wenig, nicht zuletzt, da dies ein theoretischer Wert ist: Durch die Verteilung der Adressblöcke können sich nicht 4,3 Milliarden beliebige Nutzer eine solche Adresse zuweisen lassen.

IPv4-Adressen werden gerade bei Privatkunden in der Regel dynamisch bei der Einwahl ins Internet vergeben, wer also zum Beispiel seinen Router kurz vom Netz trennt oder ein implementiertes Trennungs-Feature verwendet, erhält eine neue IP-Adresse. Zudem trennen die meisten Provider die Verbindung automatisch nach 24 Stunden und weisen dann bei Wiedereinwahl eine neue IPv4-Adresse zu. Damit ist Inhalteanbietern eine Möglichkeit genommen, über IP-Adressen dauerhaft das Nutzungsverhalten von Anwendern aufzuzeichnen.

Bei IPv6 indes stehen rund 340 Sextillionen IP-Adressen bereit. Die Datenschutzbedenken rühren aus der Möglichkeit, hier dann auf die kontinuierliche Neuzuweisung von Adressen zu verzichten, was zu einem gewissen Grad eine dauerhafte Zuordnung der IP-Adresse ermöglicht. Caspar sagte hierzu gegenüber dem Spiegel: "Bisher hat der informierte und engagierte Nutzer Möglichkeiten an der Hand, sein informationelles Selbstbestimmungsrecht auf einen anonymen Internetzugang zu schützen. Mit der Einführung des IPv6-Protokolls droht dies nun gänzlich unter die Räder zu kommen, da die neuen Internetadressen viel mehr über den Nutzer verraten und ihn lebenslang identifizieren können."

Datenschutzprobleme rühren nicht nur aus der IP-Adresse

Durch die große Zahl verfügbarer Adressen kann zudem theoretisch jedem Gerät eine eigene IP-Adresse zugewiesen werden. Zwar bietet IPv6 auch so genannte "Privacy Extensions", die die dauerhafte Verknüpfung von einem bestimmten Gerät in einem Netzwerk und der Adresse aufheben - doch dieses Feature schützt nur bedingt: Es könnte zumindest auf den Anschluss geschlossen werden, hinter dem die Geräte hängen. Gerade bei Privatpersonen ermöglicht dies ein hohes Identifikations-Potenzial, da hier nicht ein Vielzahl von Personen in einem Netzwerk arbeitet. Provider hätten allerdings die Möglichkeit, auch den Adress-Teil für das Netzwerk, in dem sich dann die einzelnen Geräte befinden, dynamisch zu vergeben - Caspar fordert den Gesetzgeber, die Provider hierzu zu verpflichten.

Natürlich ist die IP-Adresse nur eine Möglichkeit, auf einen Nutzer zu schließen. Cookies zum Beispiel bieten Inhalte-Anbietern eine Möglichkeit, einzelne Nutzer IP-Adressen-übergreifend zu identifizieren.

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RE: ab welcher FritzBox? wanagin 01.03.12 22:58
RE: Wirklich schon 2012? trzuno 29.02.12 11:33
Wirklich schon 2012? kammann 29.02.12 09:34
RE: auch schon aufgewacht? TAppelhagen 23.11.11 09:39
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2012-01, Erwachsene ab 14 Jahre