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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Patentstreit: Droht dem HTC Magic ein Verkaufsstopp?29.04.2009
11:08 Mobilfunkbranche stöhnt über hohe Lizenzforderungen durch Branchenfremde
Erst vor wenigen Tagen ist das viel beachtete neue
Google-Handy HTC Magic in Deutschland auf den Markt gekommen, doch
schon bald könnte es aus den Regalen in den Geschäften wieder
verschwinden. Wie berichtet will das Oberlandesgericht in
Karlsruhe noch in diesem Monat über eine von dem Münchner Patentverwalter IP-Com erwirkte
Unterlassungserklärung verhandeln. Sollte der taiwanesische
Hersteller HTC dabei unterliegen, müssten die UMTS-Handys des
Unternehmens, darunter auch das neue, in Deutschland exklusiv von
Vodafone vertriebene HTC Magic mit Googles Betriebssystem Android aus
den Läden verschwinden, sagte Florian Seiche, Europa-Chef von HTC der Deutschen Presse-Agentur dpa.
"Wir hoffen sehr, dass die Einstweilige Verfügung auch weiterhin außer Kraft gesetzt bleibt", sagte Seiche. Der Patentverwalter IP-Com wirft dem Unternehmen Patentverletzungen vor. Ende Februar habe das Unternehmen vor dem Landgericht in Mannheim (Aktenzeichen 7 O 94/08) deshalb Schadensersatz geltend gemacht und eine Unterlassungserklärung für den weiteren Vertrieb von UMTS-fähigen Handys des Herstellers erwirkt, sagte der Münchner Patentanwalt und IP-Com-Gründer Bernhard Frohwitter der dpa. In der Berufung setzte das Gericht in Karlsruhe die Verfügung vorerst aus. Am 14. Mai hat das Gericht eine erste Anhörung in der Sache angesetzt, die möglicherweise schon Ende des Monats entschieden werden könnte. IP-Com will hohe LizenzzahlungenIn einem ähnlichen Verfahren hat IP-Com auch Nokia vor Gericht gezogen und fordert von dem finnischen Handy-Hersteller in einem noch laufenden Verfahren ebenfalls Lizenzabgaben in Millionenhöhe. Der Verwalter hatte erst 2007 ein umfangreiches Patent-Paket aus rund 1 000 einzelnen Mobilfunk-Patenten von dem Auto-Zulieferer Bosch gekauft, das ursprünglich aus der Auto-Telefonie entstanden ist. Die fraglichen Verfahren werden in allen Handys genutzt, die den Mobilfunkstandard UMTS unterstützen. IP-Com wirft HTC vor, in Bezug auf die geforderten Lizenzzahlungen nicht verhandlungsbereit zu sein und will den weiteren Vertrieb der Geräte deshalb untersagen lassen. HTC betont allerdings, dass sich die Besitzer von HTC-Geräten keine Sorgen machen müssten, weil der aktuelle Rechtsstreit nur den Vertrieb der Geräte betreffe, nicht aber den Betrieb. Außerdem arbeite HTC an einer Software-Lösung für die umstritten Funktion. HTC zweifelt Gültigkeit der Patente anStrittig ist unter den Kontrahenten die Höhe der Lizenzzahlungen. HTC stellt allerdings auch die Gültigkeit der Patente in Frage. Verhandelt werde über insgesamt fünf patentierte Verfahren. "Wir gehen davon aus, dass zumindest einige der Patente nicht mehr gültig sind", sagte Seiche. Über diesen Sachverhalt wird das Deutsche Patent- und Markenamt entscheiden, eine Entscheidung darüber wird allerdings erst für 2010 erwartet. Bis dahin will HTC die Unterlassungserklärung aussetzen lassen. "Die erteilten Patente haben den amtlichen Gütestempel", hält Frohwitter dagegen. "Wir klagen ja nicht ins Blaue hinein." Neben Nokia habe inzwischen auch HTC bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt, sagte Seiche. HTC befürchte von einer für die beiden Unternehmen negativen Entscheidung deutliche Wettbewerbsverzerrungen. "Das wäre eine Störung für die gesamte Branche." Sowohl Nokia als auch HTC werfen dem Patentverwalter überhöhte Lizenzforderungen vor, die in der Branche nicht angemessen seien. IP-Com sei gar kein Branchenteilnehmer und stelle deshalb, anders als unter Herstellern üblich, überhöhte Ansprüche, sagt Seiche. "Die Gefahr ist hoch, dass immer mehr solcher branchenfremden Unternehmen Patente kaufen." In den USA gibt es seit Jahren bereits Unternehmen, die als einziges Geschäftsmodell die Verwertung von gekauften Patenten betreiben. So hatte der Blackberry-Hersteller RIM nach einem jahrelangen Rechtsstreit über 600 Millionen Dollar an den Rechteverwerter NTP zahlen müssen. dpa / Marie-Anne Winter
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