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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Internetverlosung führt zur Bewährungsstrafe29.03.2010
16:03 Angeklagter Bankkaufmann will in Revision gehen
Weil er sein Haus in der Nähe von München im
Internet als Hauptgewinn eines Ratespiels anbot, wurde ein
Bankkaufmann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der
Vorsitzende Richter am Landgericht München, Peter Noll, verurteilte
den 53-Jährigen heute wegen unerlaubter Auslosung in einem Fall
und Betrug in 18 294 Fällen. Vorerst darf er auch keine
vergleichbaren Spiele mehr anbieten.
Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass es sich bei dem Spiel im Internet "um ein Glücksspiel gehandelt hat", begründete Richter Noll das Urteil. Glücksspiel sei "verboten, wenn es nicht erlaubt ist". Dafür sei eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Das habe der Angeklagte schon früh gewusst. Ein Irrtum habe demnach nicht vorgelegen. Staatsanwältin Katja Schreiber hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt. Sie zeigte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Rechtsanwalt Guido Bongers zeigte sich enttäuscht und betonte, er halte das Urteil für "absolut falsch". Der Anwalt kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Stein des Anstoßes: winyourhome.deDer Mann, der derzeit in Berlin lebt, hatte Ende 2008 ohne Genehmigung eine bundesweite Internetverlosung durchgeführt. Auf einer Internetseite mit dem Namen winyourhome.de stellte er sein Haus als Hauptgewinn in Aussicht, den er jedoch noch nicht einlöste. Der Verurteilte hatte im Vorfeld der Verlosung versucht, bei den zuständigen Behörden eine Erlaubnis zur Durchführung eines Glücksspiels zu erhalten, die ihm jedoch nicht erteilt worden war. Mit dem Hinweis, dass das Veranstalten eines öffentlichen Glückspiels verboten ist, wurde er abgewiesen. Der Mann erklärte seine Verlosung laut den Ermittlern daraufhin zum "Geschicklichkeitsspiel" und führte sie trotz des behördlichen Verbots durch. "Mein Mandant ist davon ausgegangen, dass es sich um ein Geschicklichkeitsspiel handelt und er daher keine Genehmigung braucht", hatte der Anwalt des Beschuldigten während des Prozesses erklärt. 48.000 Personen haben teilgenommenEntsprechend dem Spielkonzept sollten 48.000 Personen durch die Überweisung von 19 Euro an dem Spiel teilnehmen. Neben dem Haus, das zum Zeitpunkt der Verlosung mit einer Hypothek von rund 200.000 Euro belastet war, bot er ein Auto als zweiten Preis sowie mehrere kleinere Geldgewinne. An dem Spiel beteiligten sich über 18 000 Menschen, die die Gebühr teilweise mehrfach überwiesen, um ihre Chancen zu erhöhen. Zu einer tatsächlichen Verlosung und Auszahlung der Preise kam es laut Staatsanwaltschaft bis heute nicht. Der Beschuldigte hält der Anklagebehörde entgegen, dass es zu einer ordnungsgemäßen Vergabe aller Gewinne gekommen wäre, wenn ihm die weitere Spieldurchführung nicht untersagt worden wäre. Insgesamt wurden die Teilnehmer laut den Ermittlern um Einsätze in einer Höhe von fast 405.000 Euro gebracht.
Viren, Phishing, Spyware: Gefahren und Abwehrstrategien
ddp / Thorsten Neuhetzki
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