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Editorial: Kaum wirksam

25.10.2009
16:53

Internetsperren für illegale Kopien in Frankreich


Autofahrer kennen das Prozedere: Ist man zu schnell unterwegs, blitzt es plötzlich aus einem am Straßenrand abgestellten Auto oder einer anderen zur Tempoüberwachung aufgebauten Anlage. Ein paar Tage später flattert ein Strafzettel ins Haus, der umgehend zu bezahlen ist. War die Tempo-Differenz etwas höher und zudem das Flensburger Punktekonto vorbelastet, kommt es gar zum vorübergehenden oder dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit derselben Logik sollen künftig in Frankreich bestimmte Verstöße im Internet geahndet werden, allen voran illegales Kopieren: Wird man in der Tauschbörse erwischt, kommt ein Strafzettel von einer neu zu schaffenden Behörde. Wird man abermals erwischt, folgt eine weitere Ermahnung. Ignoriert man auch diese, folgt ab dem dritten Verstoß eine Internetsperre, die bis zu einem Jahr dauern kann.

Im Vergleich zur Verkehrsüberwachung fehlt nur der Radarblitz, der einem sofort anzeigt: "Sie wurden erwischt!" Ansonsten erscheint es durchaus sinnvoll, die Durchsetzung des Kopierverbots für geschützte Werke der Obrigkeit anzuvertrauen, die dann vergleichsweise maßvolle Strafen verhängt. Die Alternative ist, in planlosen Zivilverfahren irrwitzige Abmahnkosten zu verlangen, oder gar, wie in den USA geschehen, eine Internet-Nutzerin zu Schadensersatz in Millionenhöhe wegen zwei Dutzend Songs in der Tauschbörse zu verurteilen.

Es gäbe noch eine dritte Alternative: Straffreiheit bzw. gar Legalisierung der Tauschbörsennutzung. Die Forderung danach reicht zwar, wie die jüngsten Wahlen gezeigt haben, zum Achtungserfolg für die Piratenpartei. Sie ist aber weit von einer Mehrheit entfernt.

Durchsetzung mehr als fraglich

Und so hält auch Frankreich an der Illegalität des Kopierens geschützter Werke fest. Doch stellt sich die Frage, wie man eine Internetsperre in Zeiten des mobilen Internets durchsetzen will. Die Polizei kann einen Autofahrer auf offener Straße jederzeit nach dem Führerschein fragen und dessen Gültigkeit in einer Datenbank abfragen. Sie kann aber nicht so einfach einer Privatperson in deren eigene vier Wänden folgen, nur um herauszufinden, ob die SIM-Karte im Datenstick korrekt auf den Nutzer oder einen Dritten mit noch sauberem Internet-Sündenregister registriert ist. Für einen Duchsuchungsbefehl braucht es schon etwas mehr konkreten Tatverdacht als die bloße Existenz einer Internetsperre.

Zwar kann man einen DSL-Anschluss sperren lassen, aber dann schaltet man ebenen einen neuen Anschluss auf einen fiktiven Untermieter oder surft im WLAN des Nachbarn mit. Ebenso lässt sich die Überwachung leicht umgehen, per Proxy-Server im Ausland, per genauer Identifikation der Tauschpartner oder durch die Nutzung neuer, von den Behörden noch nicht kontrollierter Tracker und/oder Tauschbörsen-Software.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Internetsperre nur durch eine orwellsche Totalüberwachung der Bürger durchsetzbar. Davon ist aber auch Frankreich meilenweit entfernt. So wird das Gesetz letztendlich zum Placebo, das die Medienindustrie besänftigt und die Bürger vor überzogenen Zivilverfahren wegen Copyrightverletzung schützt, zugleich aber das Problem nicht löst. Man darf also gespannt sein, welche Maßnahme der Politik-Apparat als nächstes auserküren wird.

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Gilt nur für einfach gelagerte Fälle Urheberrech. 06.02.11 10:06
RE: Lass mal gut sein mungojerrie 16.01.11 14:04
RE: Lass mal gut sein rainbow 15.01.11 22:30
Lass mal gut sein SoloSeven 15.01.11 12:33
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre