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Filtermöglichkeiten im Internet: Schutz oder Zensur?


Webseiten immer häufiger blockiert, Sperrungen oftmals fraglich  09.03.2009
10:06

Inhaltsverzeichnis:
1. Bundesregierung plant Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung
2. Als Zensur kritisiert
3. Filter im Kampf gegen Internetkriminalität

Als Angehöriger der Internetcommunity hinterlässt man weltweit Datenspuren. Das kann den ein oder anderen Kriminellen auf dumme Gedanken bringen, führt aber auch dazu, dass vorhandene kriminelle Energie nicht unerkannt bleiben muss. Schutz vor Internetkriminalität, so hört man es aus Regierungskreisen, bietet das Speichern sämtlicher "Fußspuren", die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Durch den Gesetzentwurf des Innenministeriums, der Anbietern von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig erlauben soll, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen, ist das Thema nun erneut in die Schlagzeilen geraten. Nicht jeder hat etwas zu verbergen, aber auch nicht jeder möchte ein gläserner Internetnutzer sein. So reichten im vergangenen Jahr 35 000 Bürger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung auf das Internet ein.
     Augenscheinlich nehmen die Seiten, auf denen man überhaupt ungehindert surfen kann, immer mehr ab. Die Gründe für Sperrungen von Webseiten können hierbei unterschiedlicher Natur sein, immer jedoch durch einen Richter abgesegnet.

© Tomasz Trojanowski - Fotolia.com
So ließ beispielsweise das Landgericht Lübeck im November 2008 den Zugriff auf die Internet-Enzyklopedie Wikipedia über die Seite wikipedia.de sperren, weil fragliche Informationen über die Vergangenheit eines Mitglied des Bundestages auf Wikipedia online gestellt wurden. Der betroffene Politiker Lutz Heilmann kam, sah und siegte - zumindest für kurze Zeit. Per einstweiliger Verfügung ließ er den Zugriff auf die Online-Enzyklopedie über wikipedia.de sperren. Somit war nicht nur "seine" Seite nicht mehr aufrufbar, sondern die komplette Weiterleitung von wikipedia.de auf Seiten der deutschsprachigen Enzyklopedie wurde gesperrt. Anstatt der Startseite bekam man nun einen Text zu Gesicht, der über den richterlichen Beschluss informierte.
     Die Entscheidung der Richter führte nicht nur zu einen Sturm der Entrüstung in Internetforen und Blogs, sondern war auch für den absoluten Laien leicht zu umgehen. Unterbunden wurde nur die Verlinkung von der Seite wikipedia.de zu der Seite de.wikipedia.org durch den Verein Wikimedia Deutschland e.V.. Die auf dem Server in den USA liegende Wikipedia konnte jederzeit eingesehen werden. Auch der Eintrag über den Linken-Politiker war somit ohne Unterbrechung weiterhin frei zugänglich.
     Wie die Bundesregierung gegen Webseiten mit kinderpornographischen Inhalt vorgeht und auf welchem Weg Provider den Zugriff auf ganze Domains verhindern lesen Sie auf den folgenden Seiten.
 
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Betreff Autor Datum
RE: Wischi-Waschi-Urteil! zbsi 03.03.10 10:37
RE: Frage zum Urteil spaghettimon. 02.03.10 21:37
RE: Frage zum Urteil preisspecht 02.03.10 19:03
RE: Wischi-Waschi-Urteil! spaghettimon. 02.03.10 18:58
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre