Eine angepasste
Gesetzeslage und die heutige
Dominanz von
Breitbandverbindungen gegenüber
Internet by Call über Modem und
ISDN haben den
Dialer-Betreibern in
Deutschland das
Leben etwas schwerer gemacht - nur noch die schmale
0900-9-Gasse (oder, etwa schwerer zu erkennen, 09009 geschrieben) ist für
Dialer geöffnet - und im
DSL-
oder
Kabel-Netz
funktionieren sie überhaupt nicht.
Radikallösung: Rufnummerngassen sperren
Seit der Begrenzung von Dialern auf die 0900-9-Gasse
Für klassische Modem- bzw- ISDN-Nutzer ist die Gefahr trotz neuer Gasse dennoch nicht vollkommen
gebannt und wer sich absichern möchte, kann über den Einsatz von Schutzsoftware nachdenken. Dazu sind sowohl spezielle Anti-Spyware-Programme als auch viele Antiviren-Schutzprogramme geeignet. Auch die Microsoft-eigene Lösung "Windows Defender" für Windows-Systeme findet Dialer, zudem sind weitere Anti-Spyware-Programme verfügbar, die diesen Funktionsumfang mit abdecken.
Wer eine neuere Windows-Variante nutzt, wird zudem durch ein ausgeklügelteres Rechtesystem und Rückfragen
besser gegen Dialer geschützt. Nützlich ist auch, die Sicherheitseinstellungen im benutzten Browser auszuschöpfen:
So empfiehlt es sich, keine automatischen Downloads zuzulassen - heutzutage eine Standardeinstellung.
Seit längerem sind auch schon Programme auf dem Markt, die es erlauben, über die ISDN-Hardware gezielt Rufnummern zu sperren.
Für das äußerst seltene Szenario, das trotz Breitband zusätzlich ein Modem oder eine ISDN-Karte zum Beispiel zum Faxen betrieben werden, lohnt sich
im Zweifel während des Surfens im Internet die Trennung der Schmalband-Hardware vom Telefonanschluss.
DFÜ-Netzwerk regelmäßig kontrollieren
Doch abseits dieser Vorkehrungen lohnt es sich, auf weitere Details zu achten: Eine regelmäßige Kontrolle der DFÜ-Netzwerk-Einstellungen und
ein kurzer Check bei jeder Einwahl, welcher Anbieter aktuelle genutzt wird, sollten selbstverständlich sein. Hat
sich im Ordner DFÜ-Netzwerk eine neue Verbindung installiert, von der nicht bekannt ist,
woher sie stammt, sollte sie besser gelöscht werden. Hierbei gibt aber, dass durch die Löschaktion auch Beweise für ein eventuelles
Vorgehen gegen den Dialer-Betrüger vernichtet werden.
Bei manchem Link im Internet ist zudem Vorsicht geboten:
Es gibt einfach Seiten, bei denen die Chance, sich einen
Dialer einzufangen, signifikant erhöht ist - die entsprechenden Themenbereiche sind allgemein bekannt und
gesunder Menschenverstand hilft hier weiter.
Auch die gründliche Durchsicht der monatlichen Telefonrechnung kann hilfreich sein -
wer ohnehin hohe Rechnungen hat, bemerkt den einen oder anderen kleineren Dialerbetrug
am Ende gar nicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, für den Telefonanschluss
einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) zu beauftragen. Ihr Telefonanbieter muss einen
solchen EVN in ungekürzter Standardform kostenlos zur Verfügung stellen. Erfahrungsgemäß
tun sich die Anbieters schwer, wenn ein solcher Nachweis
nachträglich verlangt wird, dass heißt nachdem ein möglicher Betrug aufgefallen ist. In diesem
Fall darf der Anbieter für den Aufwand auch ein Entgelt berechnen. Wenn von
Anbieterseite kein Nachweis über die Verbindung mehr
möglich ist, muss der strittige Betrag unter bestimmten Umständen nicht gezahlt
werden - dies gilt aber
natürlich zum Beispiel nicht, wenn der Nutzer auf die direkte Löschung von Verbindungsdaten bestanden hat.
Dialer: Was Sie tun können, wenn es Sie erwischt hat
Das Wichtigste ist, dass Sie beweissichere Unterlagen sicherstellen und sammeln.
Dazu gehören die Telefonrechnung und Einzelverbindungsnachweise. Wenn Sie wissen,
auf welcher Seite Sie sich den Dialer "gefangen" haben könnten, notieren Sie sich
die Seite oder speichern Sie, wenn möglich, Screenshots:
Sie können sie mit der entsprechenden Funktionstaste auf Ihrer Computertastatur ("Druck")
herstellen, per Einfügen-Befehl in ein Grafikprogramm übertragen
und dann als Dateien auf Ihrem Rechner speichern.
Erheben Sie dann Einspruch gegen die Telefonrechnung bei Ihrem Netzbetreiber. Um ungewollte
Mahnungen und negative Konsequenzen zu vermeiden, bezahlen Sie die nicht fraglichen
Beträge auf der Rechnung, die beanstandeten Rechnungsposten behalten Sie ein. Mit
Hilfe einer von der
Bundesnetzagentur eingerichteten
Datenbank können Sie den Inhaber der Rufnummer ermitteln, jedoch nicht den derzeitigen Betreiber.
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