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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 19.05.2013 |
Dialer: Die aktuelle GesetzeslageVerbraucher-Rechte durch Gesetz gegen Missbrauch von 0900-Nummern gestärkt
Dank erschwinglicher Breitband-Internet-Anschlüsse ist der Internet-Zugang via Modem oder ISDN nicht mehr so häufig zu finden
- und damit die Gefahr durch Dialer nicht mehr annähernd so hoch wie früher,
denn bei DSL- und Kabel-Anschlüssen sind die Einwahlprogramme
funktionslos. Trotzdem gibt es noch Gründe, per so genanntem Schmalband online
zu gehen, zum Beispiel mangels Versorgung mit Breitband-Alternativen.Da aber die Modem- und ISDN-Nutzung eben rückläufig ist, sind auch kaum noch Dialer zu finden - für die Betrüger ist das Geschäft nur noch mäßig attraktiv. Wer trotzdem betrügerischen Dialern und Mehrwertdiensten über 0900-Nummern zum Opfer gefallen ist, kann sich an verschiedene Stellen wenden, die informieren und Erste Hilfe versprechen - darunter beispielsweise die Bundesnetzagentur. Mittlerweile zahlreiche rechtliche Schutzmaßnahmen für VerbraucherLetztlich kann der Betroffene aber auch den Rechtsweg beschreiten. Schließlich handelt es sich bei Dialern in vielen Fällen um Betrug. Oft wird den Opfern die Geltendmachung ihrer Rechte aber dadurch erschwert, dass die Anbieter der Dialer ebenso wie die Inhaber der angewählten Mehrwertdienste-Rufnummern ihren Firmensitz im Ausland haben. Zumindest für Deutschland hat sich die Rechtslage inzwischen aber erheblich zu Gunsten des Verbrauchers verbessert. Schon seit dem 15. August 2003 ist der Verbraucher relativ gut vor Missbrauch durch Dialer geschützt - an diesem Tag trat das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern" in Kraft. Über die konkreten Regelungen in diesem Gesetz war zuvor lange gestritten worden. Heraus kam schließlich ein Kompromiss, der immerhin besser war als das vorherige Rechtsvakuum, in das Geschädigte hineinfielen und in dem sie nur auf die Gutwilligkeit der Gerichte hoffen konnten oder mussten. In den Folgejahren wurde die Stellung des Verbrauchers durch Gerichtsentscheidungen weiter gestärkt. Die wichtigsten Regelungen in Sachen Dialer in der Übersicht:
Keine Preisinformation - keine Zahlungspflicht
Dialer aus dem Rufnummernbereich 0192/0193 wurden übrigens schon vom Vorgänger der Bundesnetzagentur, der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), für unzulässig erklärt und untersagt, da sie nicht den Nutzungsbestimmungen entsprechen, die für die Vergabe eben dieser Nummern Grundlage ist. Üblicherweise wurde der Bereich von 0191 bis 0193 an Online-Provider vergeben. Die Nummern für diese so genannten Premium-Rate-Dienste werden künftig auch nicht mehr von der Bundesnetzagentur über Netzbetreiber an diverse Diensteanbieter in 1000er-Blöcken vermietet, sondern jeweils einzeln an die jeweiligen Inhalteanbieter vergeben. Die Identifikation des Anbieters ist so leichter möglich. Die Bundesnetzagentur hat eigens eine Online-Suchmaschine für Dialer-Nummern eingerichtet. Wie Sie sich vor Dialern schützen können, erfahren Sie auch auf unserer Info-Seite.
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