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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Datenschutz und IPv6: So anonym surfen Sie wirklichDatenschutz bei neuem Internet-Protokoll ähnlich wie bei altem![]() So unterscheiden sich IPv4 und IPv6 Um IPv6 gibt es datenschutzrechtliche Bedenken, denn durch die große Anzahl von IPv6-Adressen könnte jedem Gerät dauerhaft eine feste IP-Adresse zugewiesen werden. Prinzipiell wäre es mit festen IP-Adressen möglich, für jede Anfrage dauerhaft festzustellen, von welchem Gerät sie kam. Allerdings ist nach wie vor umstritten, ob die IP-Adresse überhaupt im Sinne des deutschen Datenschutzrechts zu den personenbezogenen Daten gehört, die als besonders schützenswert betrachtet werden. Bisher erhalten Nutzer durch die dynamische IP-Vergabe der Internet Service Provider in der Regel bei jeder Einwahl eine neue IP-Adresse. Das ist nun nicht mehr notwendig, trotzdem wollen viele ISPs an diesem Verfahren für ihre Privatkunden festhalten. So können sie weiterhin einen Aufpreis für statische IP-Adressen verlangen, die nur für bestimmte Anwendungen wie etwa den Betrieb eines Servers sinnvoll sind. Statische und dynamische AdressvergabeIP-Adressen bestehen aus einem Netzwerk-Teil und einem Geräte-Teil. Bei IPv6-Adressen bekommt ein Nutzer nur den Netzwerk-Teil von seinem ISP zugewiesen, der Geräte-Teil wird vom Netzwerk-Adapter im genutzten Endgerät - also etwa PC, Tablet oder Smartphone - erzeugt. Das Standardverfahren von IPv6 sieht vor, dass der Geräte-Teil aus der MAC-Adresse generiert wird. Diese ist für jedes Netzwerkgerät auf der Welt einzigartig und könnte damit zum Beispiel bei jedem Besuch auf einer Webseite identifiziert werden, so dass es möglich wäre, ein detailliertes Profil anzulegen. Aus Datenschutzgründen wurden daher die sogenannten Privacy Extensions konzipiert. Mit diesen generiert ein Netzwerk-Gerät selbstständig einen wechselnden Geräteteil, unabhängig von der MAC-Adresse, anstatt nur einmalig eine feste Adresse anzulegen. Privacy Extensions bei Windows, Mac OS X und LinuxBei Windows ab Version Vista und Mac OS X ab Version 10.7 (Lion) und bei iOS seit Version 4.3 sind Privacy Extensions standardmäßig aktiviert. Nutzer von älteren Mac-OS-X-Versionen oder Linux müssen die Nutzung von Privacy Extensions gegebenenfalls selbst aktivieren, bei älteren iOS-Versionen ist dies nur auf gerooteten Geräten möglich. Insgesamt hinken also viele Tablets und Smartphones bei der Unterstützung von Privacy Extensions hinterher. Android-Geräte besitzen zwar grundsätzlich die Fähigkeit dazu, aber es gibt bei den meisten für den Nutzer keine Möglichkeit, dies auch zu aktivieren. Im Zweifel können hier entsprechende Apps Abhilfe schaffen, welche allerdings Root-Zugriff erfordern. Auch dynamische IP-Adresse garantiert keine AnonymitätAuch wenn der Nutzer den Geräte-Teil der IPv6-Adresse mithilfe der Privacy Extensions dynamisch erzeugt, kann der Provider-Teil der Adresse spezifisch genug sein, um einen einzelnen Nutzer, bzw. seinen Internet-Anschluss zu identifizieren. Um nicht anhand der IPv6-Adresse identifiziert zu werden, müssen daher beide Teile der IP-Adresse dynamisch bezogen werden. Bei Verdacht auf Straftaten kann allerdings die Polizei - wie schon heute bei IPv4 - auch bei dynamisch vergebenen IP-Adressen über den Internet Service Provider ermitteln, welchem Anschluss die Adresse zum fraglichen Zeitpunkt zugeteilt war, falls diese noch beim ISP gespeichert sind. Weitere IPv6-Ratgeber im Überblick
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