![]() |
![]() |
|||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 19.05.2013 |
Rat vom Anwalt: Tipps rund um Ihren DSL-AnschlussWie Sie sich bei Problemen gegenüber dem Anbieter verhalten sollten
Der teltarif-Redaktion kommt immer wieder zu Ohren, dass es bei der Beauftragung von
DSL-Anschlüssen Ärger mit dem Anbieter gibt. Die häufigsten Probleme bei einem Provider-Wechsel
oder DSL-Umzug sind: Koordinations-Schwierigkeiten der Anbieter untereinander und das
Einhalten von Schaltungsterminen. Sehr oft geben auch tote oder viel zu langsame
Leitungen Anlass zur Beschwerde und wenn eine Störung nicht (rechtzeitig) beseitigt wird.
Die Provider schreiben sich zwar verstärkt das Thema Service auf ihre Fahnen und geben nun Service-Versprechen ab, beteuern Service-Offensiven oder bieten kostenpflichtige Service-Pakete an. Doch Kunden sollten nicht allein auf den Kundenservice ihres Anbieters vertrauen, sondern auch ihre Rechte kennen. In Zusammenarbeit mit Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht, nennen wir Ihnen hier einige wichtige Rechts-Tipps rund um den DSL-Anschluss. Wir hoffen, dass Sie sich mit unseren rechtlichen Hinweisen Ärger mit dem Anbieter ersparen können. Fall 1: Wenn sich der Anbieter nach Bestellung gar nicht meldet oder kein Schaltungstermin zustande kommt
Fall 2: Der DSL-Anschluss läuft nach Schaltung nicht oder nicht richtigHier muss der Kunde dem Anbieter zumindest einen Nachbesserungsversuch einräumen.
Zeigt ein Kunde freiwillig Geduld und wartet ohne Beschwerde sehr lange auf die Schaltung seines Anschlusses, ist er leider selbst Schuld und kann grundsätzlich keine Ansprüche geltend machen. Schließlich hätte er dem Anbieter frühzeitig eine Frist setzen können. Daher empfiehlt Fachanwalt Hild: "Im Zweifelsfall immer eine Frist setzen, damit ist man besser dran." Fall 3: Die Geschwindigkeit des DSL-Anschlusses ist viel zu langsamDie meisten Anbieter berufen sich gerne auf die "bis zu"-Klausel, in der eine Geschwindigkeit nicht fest garantiert wird, sondern nur eine Bandbreite von "bis zu" einem gewissen Speed im Downstream. Reklamiert der Kunde, verweisen viele Firmen gerne auf den "bis zu"-Zusatz. Das lässt Anwalt Hild jedoch nicht gelten: "Das ist dasselbe, als wenn mir ein Autohändler sagt: 'Das Auto fährt 250 km/h. Wie schnell es aber wirklich fährt, merken sie erst auf der Autobahn.'". Für Hild ist klar: "Ich muss dem Kunden normalerweise genau das erbringen, was er bestellt hat. Ich kann nur dann einen 16 000er-Anschluss verkaufen, wenn ich diese Leistung auch ziemlich exakt hinbekomme." Der Kunde erwarte ja keine "bis zu"-Leistung, sondern im Regelfall die plakativ beworbene Höchstbandbreite. Könne der Anbieter diese aus technischen Gründen nicht garantieren, müsse er "den Kunden explizit darauf hinweisen, dass er eine Bandbreite in einem Korridor von zum Beispiel 6 bis 16 MBit/s erhält". Alternativ könne man Kunden, die aufgrund ihrer Leitungsbeschaffenheit nicht die volle Geschwindigkeit erhalten können, vor Vertragsschluss eine Mindestbandbreite mitteilen, die dann garantiert sei. Fall 4: Wenn eine Störung nicht (rechtzeitig) beseitigt wirdBei einer Störung sollte der Kunde zunächst die je nach Anbieter unterschiedliche Entstörfrist abwarten. Meist beträgt diese ein bis drei Tage ab Störungsmeldung. Auch für den Augsburger Anwalt Hild liegt die Schmerzgrenze "spätestens am übernächsten Werktag". Ist die Störung dann immer noch vorhanden, sollte man eine kurze Frist von einigen Tagen zur Entstörung setzen, rät Hild. Das Schreiben kann man dann auch per Fax (idealerweise mit Sendebestätigung) oder per E-Mail (z.B. mit Lesebestätigung) versenden. Verstreicht auch diese Frist fruchtlos, kann Schadensersatz verlangt werden und gegebenenfalls auch vom Vertrag zurückgetreten werden. Generell gilt, dass man im Zweifel den Zugang eines Schreibens an den Anbieter später belegen können muss. Hier bietet es sich an, das Schreiben per (Übergabe-) Einschreiben bei der Post oder als Fax mit Sendebestätigung zu versenden. Bei E-Mails sollte man darauf achten, eine Eingangsbestätigung oder Ähnliches zu erhalten, um den Eingang beim jeweiligen Unternehmen später nachweisen zu können.
|
|
Überblick rechtliche Ratgeber
Was gilt bei Haustürgeschäften?
Rechnung und Abrechnung
Ärger mit dem DSL-Provider? Sicher shoppen im Internet Telefon- und Online-Betrug Kündigungsmöglichkeiten bei steigenden Preisen
Was tun bei:
Diskussions-Foren
- falscher Telefon-Rechnung - falscher Rechnung allgemein Auf die Taktung achten Alles zu Zahlungsmodalitäten FAQ zu Festnetzanschlüssen
Sparen mit teltarif.de
Services:
Partnerprogramm:
|
||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2013 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB] · [Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 290 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2013-02 Erwachsene ab 14 Jahre |