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Änderung der Einwahldaten
Doch auch abseits dieser bekanntesten Falle zeigen sich manche Internet-by-Call-Provider
kreativ. So ist die Änderung der Einwahldaten eine weitere Variante, um schnell an das
Geld der Nutzer zu kommen. Hier behalten dann in der Regel die bestehenden Tarife
ihre Gültigkeit, aber nur, wenn der Nutzer sich über eine neue Einwahlnummer verbindet.
Für den "alten" Zugang dagegen werden die Entgelte massiv erhöht. Besonders tückisch
in diesen Zusammenhang ist, dass der jeweilige Tarif in der Regel nicht umbenannt wird,
da ja "lediglich" die Zugangsnummer geändert wurde. Findige
IbC-Anbieter ändern stattdessen auch wahlweise die Benutzerkennung oder das Passwort.

Modem-Karte für Internet-by-Call-Zugang
Foto: AVM
Preisgarantie
Um die Kosten für ihre Kunden kalkulierbarer zu machen, geben verschiedene
IbC-Anbieter in regelmäßigen Abständen eine befristete Preisgarantie. Dies erscheint
löblich und auf ein solches Angebot ist zunächst auch Verlass. Allerdings ist gerade
beim Auslaufen einer solchen Garantie Vorsicht geboten: In vielen Fällen nutzen Provider
diesen Moment, um die Preise drastisch zu erhöhen. Gerade bei langen Preisgarantien
sollte der Nutzer deshalb genau auf das Enddatum achten, sonst kann er auch hier von
unvorhergesehenen Kosten betroffen sein.
Einwahlentgelte
Eine mögliche Kostenfalle liegt auch in den Einwahlentgelten, die manche Anbieter
für ihre IbC-Tarife erheben. Diese werden, dem Namen entsprechend, einmalig
pro Einwahl fällig, im Gegenzug versprechen die Provider oftmals günstige
Minutenpreise oder gar Stunden ganz ohne Minutenpreise. Hier gilt es nachzurechnen:
Ob sich ein Tarif ohne Minutenentgelte,
wie ihn manche Provider anbieten, bei einem Einwahlentgelt von über einem Euro
noch auszahlt, sollte genau geprüft werden. Denn jede unvorhergesehene Trennung der
Verbindung erhöht die Telefonrechnung bei Wiedereinwahl massiv.
Einige wenige Provider haben genau hier eine weitere Verdienstmöglichkeit
entdeckt. So gibt es immer wieder Beschwerden von Nutzern, dass mittels einer so
genannten Zwangstrennung die Verbindung unterbrochen wird. Die Provider hoffen dann
auf eine Wiedereinwahl, die natürlich auch erneut berechnet wird.
Dem Abrechnungstakt muss indes anders als bei den
bekannten Call-by-Call-Anbietern für
Festnetz-Telefonate derzeit
keine große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zwar bieten einige Provider neben dem
Minutentakt (60/60) auch Zugänge, die sekundengenau abgerechnet werden. Schlechtere
Taktungen kommen bei Internet by Call allerdings aktuell nicht zur Anwendung.
Auf der folgenden Seite erfahren Sie, wie Sie sichere und sinnvolle Internet-by-Call-Anbieter finden.