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Blog: Youtube-Livestreaming droht Aus in Deutschland

12.07.2011
17:01

Medienrechtliche Zulassung für entsprechende Channels erforderlich

Screenshot: youtube
Youtube-Livestreming vor dem Aus
In den USA und anderen Ländern der Welt bietet die Videoplattform Youtube schon seit dem vergangenen Jahren neben Videos auf Abruf auch Live-Streaming an. Konzerte von Megastars wie U2 oder Live-Sport-Events waren schon online auf der Mattscheibe zu sehen, doch auch Blogger im Stile von Ehrensenf gehen immer wieder live auf Sendung. Laut Experten könne Livestreaming dem Youtube-Eigner Google gegenüber Dauerkonkurrent Apple den entscheidenden Vorteil im Kampf um den Online-TV-Markt einbringen, auch in Deutschland. Die Möglichkeiten wären unbegrenzt: So könnte etwa ein kleiner Fußballverein aus der Kreisklasse seine Spiele live streamen. Events wie ein Abitur-Ball könnten ebenso live übertragen werden wie die Gigs bislang unbekannter, regionaler Rockbands.

Doch hierzulande droht die Einführung eines solchen Dienstes an der deutschen Medienpolitik zu scheitern. Zwar ist auch in Deutschland die Website www.youtube.com/live aufrufbar, die Streams lassen sich jedoch in der Regel nicht öffnen. "In der Tat bieten wir in Deutschland derzeit kein Livestreaming an", sagte Google-Presseprecher Stefan Keuchel dem ZDF-Blog Hyperland. Gründe hierfür wollte er keine nennen. Wie der ZDF-Blog spekuliert, seien aber die deutschen Mediengesetze dafür verantwortlich, dass es Live-TV auf der Youtube-Plattform vorerst hierzulande nicht zu sehen gibt.

Google bräuchte Lizenzen der deutschen Medienanstalten

Wie der Blog erläutert lägen Sender-Standort und Zielpublikum des Angebotes bei YouTube Deutschland. Und damit gelte das deutsche Rundfunkrecht mit seiner strengen Regulierung: Dieses lege im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (§ 20) fest, dass die Veranstaltung von Rundfunk durch Private einer Zulassung bedarf. Die Zulassung und Kontrolle regeln die deutschen Medienanstalten. Die Regelung sei technologieneutral und umfasse somit Angebote, die über Antenne, Kabel, Satellit oder Internet verbreitet werden sollen.

Was Rundfunk im Internet ist, steht in Paragraph 2, Absatz 1 und 3 des Rundfunkstaatsvertrages. Demnach fallen Angebote, die linear und für einen zeitgleichen Empfang bestimmt sind, unter die Zulassungspflicht. Nur wer sein Angebot so gestaltet, dass es keinen journalistisch-redaktionellen Charakter hat oder dafür sorgt, dass weniger als 500 Nutzer gleichzeitig zuschauen können, ist nicht betroffen. Beim Streaming von Youtube ist jedoch davon auszugehen, dass weit mehr als 500 Zuschauer parallel zuschauen könnten. Wer ohne staatliche Erlaubnis als Rundfunkveranstalter im Netz sendet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500 000 Euro Bußgeld geahndet werden kann, heißt es im Hyperland-Blog.

De facto würde dies bedeuten, dass Google für jeden einzelnen Livestreaming-Channel bei Youtube, der mehr als 500 Zuschauer parallel erreicht und redaktionelle Inhalte sendet, eine rundfunkrechtliche Lizenz in Deutschland bräuchte. YouTubes Livestreaming-Angebot stünde damit in Deutschland auf wackligen rechtlichen Füßen, spekuliert Hyperland. "Bis jetzt hat YouTube noch keinen Antrag auf Zulassung einer Rundfunklizenz gestellt", verdeutlicht Friederike Grothe, Pressesprecherin der deutschen Medienanstalten, die Zurückhaltung Googles.

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Betreff Autor Datum
RE: Wir haben es zugelassen, daß es ... tosho 14.07.11 03:26
RE: Wir haben es zugelassen, daß es ... tosho 14.07.11 03:20
RE: Wir haben es zugelassen, daß es ... tosho 14.07.11 03:08
RE: Wir haben es zugelassen, daß es ... darcduck 13.07.11 19:21
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