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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 20.03.2010 |
Inhaltsverzeichnis:
1. Deutsche Internet-Anbieter müssen Zugang sperren 2. Datenschützer Schaar will nicht kontrollieren
In Deutschland dürfen erstmals Internet-Seiten
gezielt gesperrt werden. Zur Bekämpfung von Kinderpornografie werden
die deutschen Internet-Anbieter verpflichtet, den Zugang zu solchen Seiten
zu erschweren. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag gestern Abend mit den Stimmen der großen Koalition. In namentlicher
Abstimmung votierten 389 Abgeordnete für das bis zuletzt umstrittene
Gesetz. 128 Parlamentarier stimmten dagegen, 18 enthielten sich.
Als "wichtiges gesellschaftliches Signal" begrüßte Familienministerin Ursula von der Leyen die Entscheidung. "Wir wollen in Deutschland nicht länger dulden, dass die Vergewaltigung von Kindern über das World Wide Web abrufbar ist", erklärte die CDU-Politikerin. Auch die Deutsche Kinderhilfe sprach von einem "wichtigen Schritt im Kampf gegen pädokriminelle Aktivitäten". Im Internet sollen künftig Stoppschilder erscheinen, wenn Seiten mit kinderpornografischem Inhalten aufgerufen werden. Mit diesem Warnhinweis soll Benutzern unmissverständlich klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Das Bundeskriminalamt (BKA) will den Internet-Unternehmen ständig aktualisierte einschlägige Adressen zur Verfügung zu stellen. Bevor sie auf der Sperrliste auftauchen, soll zunächst aber versucht werden, diese Web-Seiten löschen zu lassen.
Tor zur Internet-Zensur wird geöffnet 1 2
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