Kauder fordert Internet-Sperre bei Copyright-Verstoß
27.09.2011 10:29
Unions-Politiker für Sperre statt Abmahnung
Von
 Siegfried Kauder fordert Internet-Sperren für Urheberrechts-Verstöße
Unions-Politiker Siegfried Kauder packt im Gespräch mit
Zeit Online eine Forderung wieder
auf den Tisch, um die es lange Zeit ruhig geworden war: Er will Internetnutzern, die
im Internet gegen das Copyright verstoßen, den Zugang zum Netz für eine befristete Zeit
abdrehen. Siegfried Kauder äußert diese Forderung nicht nur als Unionspolitiker und Rechtsexperte,
Kauder ist auch Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. ( BDMV).
Angeblich soll schon in acht Wochen ein Gesetzentwurf vorliegen, berichtet
das Onlineportal der Wochenzeitung. Vorbild soll ein französisches Modell
sein, das ebenfalls Internetsperren vorsah. Demnach soll es nach zwei Warnungen
beim dritten Mal dann eine Sperre des Zugang geben. Wie lang
diese Sperren sein sollen, ist offen. Man könne "mit einigen Wochen anfangen".
Sie sollen die für den Nutzer teuren Abmahnungen ersetzen.
Der Union-Koalitionspartner FDP zeigt sich wenig begeistert von dem Kauder-Vorschlag.
Gegenüber der Zeit äußert sich ein Sprecher des Bundesjustizministeriums mit
dem Hinweis, das ganze seit verfassungsrechtlich bedenklich. Er verwieß dabei darauf,
dass eine ganze WG oder eine Familie vom Internet abgeklemmt werde, wenn ein Nutzer
sich falsch verhalte. Auch der Koalitionsvertrag sagt demnach aus, dass es keine Initiativen
für Internetsperren bei
Urheberrechtsverletzungen in dieser Legislaturperiode gebe.
Wie soll Internetsperre in der Praxis funktionieren
Zudem darf man sich durchaus die Frage stellen, wie man einem einzelnen Nutzer heute noch nachhaltig
den Zugang zum Internet sperren kann. Sicher lässt sich der heimische Anschluss mit den
bereits erwähnten Nebenwirkungen für Mitbewohner durch entsprechende Verfahren deaktivieren -
ein Vorgang, den sich die Netzbetreiber sicherlich von ihrem Kunden bezahlen lassen würden.
Doch binnen weniger Stunden lässt sich ein neuer Zugang über einen Mobilfunkzugang
aktivieren, sofern dieser nicht ohnehin vorhanden ist. Auch auf der Arbeit lasse sich der Zugang
nur schwer deaktivieren - vom Internetcafé und offenen WLAN-Hotspots mal abgesehen.
In Frankreich hatte die Regierung 2009 ähnliche Gesetze eingeführt.
Wie beim Vorschlag Kauders war dort vorgesehen, dass dem Nutzer nach zwei
schriftlichen Abmahnungen für zwei Monate bis zu einem Jahr der Internetanschluss gesperrt werden
sollte.
Sie waren jedoch später von
den Verfassungshütern des Landes kassiert worden.
Zur Begründung hieß es, die Sperre
widerspreche der Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte festgelegt sei und heute auch die Nutzung des Internet umfasse.
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