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Schufa-Eintrag durch Abo-Abzocker ist rechtswidrig

13.01.2010
14:48

Tipps zu Kostenfallen im Internet von der Verbraucherzentrale


Die Verbraucherzentrale in Sachsen-Anhalt warnt vor einer neuen Kostenfalle im Internet. Adressen zum Schnäppchenkauf interessierten viele, die Internetseite outlets.de klinge verlockend mit mehr als 1 200 Adressen, Tipps und Infos zum Thema Fabrikverkauf. Dabei würden Schnäppchen versprochen, mit denen beim Einkauf bis zu 80 Prozent gespart werden könnte, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale heute in Halle. Interessenten müssten sich jedoch registrieren und ihre persönlichen Daten eintragen. Wenig später folge eine Rechnung über 96 Euro für einen angeblich kostenpflichtigen Abonnementvertrag.

Die Verbraucherschützerin sprach von einem "Strickmuster", nach dem zahlreiche Abofallen im Internet aufgebaut seien. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale komme durch die Registrierung aber kein Vertragsverhältnis zustande, das eine solche Kostenpflicht rechtfertigen würde. Die Rechnungen sollten daher keinesfalls beglichen werden. Einen Musterbrief zur Abwehr der Forderungen fänden Ratsuchende auf der Internetseite unter vzsa.de.

Die Androhung eines negativen Schufa-Eintrags ist rechtswidrig

Weil immer mehr Verbraucher auf diesen Rat hörten, werde inzwischen versucht, die Betroffenen mit Mahnungen einzuschüchtern. So werde mit einem negativen Schufa-Eintrag gedroht, sollten die Opfer nicht zahlen. Die Androhung mit dem Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis bei einer bestrittenen Forderung sei allerdings rechtswidrig, sagte die Sprecherin und verwies auf ein Urteil des Amtsgerichts Halle mit Beschluss vom 9. Dezember 2009 (AZ 105 C 4636/09).

Das Gericht habe darin der Firma IContent GmbH - Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de - untersagt, einen negativen Schufa-Eintrag gegen eine Verbraucherin zu veranlassen, die sich gegen die Bezahlung der Rechnung zur Wehr gesetzt hatte.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre