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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 22.03.2010 |
Inhaltsverzeichnis:
1. Das Internet gibt oft ungewollt viel preis 2. Auch peinliche Fotos lassen sich aufstöbern und entfernen
Keine Frage, das Web ist ein vorzügliches Instrument, um Dinge über Menschen
herauszufinden. Doch Spezialsuchmaschinen wie
yasni.de und
spock.com wissen mitunter
mehr über die eigene Person als einem lieb ist. Fotos von Partysünden oder
rufschädigende Foreneinträge lassen sich allerdings in einem gewissen Rahmen auch entfernen.
Das Internet ist kein Ponyhof. "Immer häufiger wird Zwist aus dem wirklichen Leben, etwa Ärger zwischen Nachbarn oder Ex-Eheleuten, im Netz weitergeführt", sagt Thomas Volkmer, Mitbetreiber der Seite internetvictims.de aus Ingolstadt, einer Anlaufstelle für Opfer von Rufschädigung im Netz. Nicht nur Erwachsene tun einander in Foren, Video-Communitys oder Sozialnetzwerken Böses an. "Das Cybermobbing unter Jugendlichen ist ein großes Problem", beobachtet Christina Rhode von Klicksafe, einer Initiative mehrerer öffentlicher Träger für den sicheren Umgang mit dem Internet mit Sitz in Ludwigshafen.
Aktiv werden muss der Nutzer selbst
Kommt es zum Rechtsstreit, ist bei verbalen Äußerungen Folgendes zu beachten: "Handelt es sich um eine überprüfbare Tatsachenbehauptung, die nachweislich falsch ist, muss der Beitrag grundsätzlich entfernt werden", sagt Ulbricht. "Betrüger" muss sich niemand nennen lassen, wenn er keiner ist. Unklarer ist die Situation bei Werturteilen: Was als freie Meinungsäußerung akzeptabel und was als Rufschädigung rechtswidrig ist, wird im Einzelfall entschieden.
Im Einzelfall entscheidet das Gericht 1 2
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