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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 13.02.2012 |
Hilfe vom Profi für die weiße Weste im Netz14.06.2009
15:01 Spezialisten entfernen Beleidigungen und Peinliches aus dem InternetInhaltsverzeichnis:1. Das Internet gibt oft ungewollt viel preis2. Auch peinliche Fotos lassen sich aufstöbern und entfernen
Keine Frage, das Web ist ein vorzügliches Instrument, um Dinge über Menschen
herauszufinden. Doch Spezialsuchmaschinen wie
yasni.de und
spock.com wissen mitunter
mehr über die eigene Person als einem lieb ist. Fotos von Partysünden oder
rufschädigende Foreneinträge lassen sich allerdings in einem gewissen Rahmen auch entfernen.
nächste Seite: Auch peinliche Fotos lassen sich aufstöbern und entfernen
Das Internet ist kein Ponyhof. "Immer häufiger wird Zwist aus dem wirklichen Leben, etwa Ärger zwischen Nachbarn oder Ex-Eheleuten, im Netz weitergeführt", sagt Thomas Volkmer, Mitbetreiber der Seite internetvictims.de aus Ingolstadt, einer Anlaufstelle für Opfer von Rufschädigung im Netz. Nicht nur Erwachsene tun einander in Foren, Video-Communitys oder Sozialnetzwerken Böses an. "Das Cybermobbing unter Jugendlichen ist ein großes Problem", beobachtet Christina Rhode von Klicksafe, einer Initiative mehrerer öffentlicher Träger für den sicheren Umgang mit dem Internet mit Sitz in Ludwigshafen. Aktiv werden muss der Nutzer selbstSich nur zu ärgern, bringt nichts. Betroffene sollten selbst aktiv werden: "Einen Forumsbetreiber anzuschreiben und ihn um die Löschung eines verletzenden Beitrags zu bitten, kann jeder selbst übernehmen", sagt Rhode. Als Argument könne das Recht auf die "informationelle Selbstbestimmung" dienen. Oder man macht den Betreiber darauf aufmerksam, dass eine Beleidigung ein Straftatbestand ist. "Wer auf Fotos oder Videos im Netz klar zu sehen ist, deren Veröffentlichung er nicht zugestimmt hat, kann auf deren Entfernung pochen", sagt Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt und Experte für IT-Recht aus Stuttgart. Anders sieht es aus, wenn dem Seitenbetreiber per Geschäftsbedingung Nutzungsrechte an den Aufnahmen eingeräumt wurden. Kommt es zum Rechtsstreit, ist bei verbalen Äußerungen Folgendes zu beachten: "Handelt es sich um eine überprüfbare Tatsachenbehauptung, die nachweislich falsch ist, muss der Beitrag grundsätzlich entfernt werden", sagt Ulbricht. "Betrüger" muss sich niemand nennen lassen, wenn er keiner ist. Unklarer ist die Situation bei Werturteilen: Was als freie Meinungsäußerung akzeptabel und was als Rufschädigung rechtswidrig ist, wird im Einzelfall entschieden. Im Einzelfall entscheidet das Gericht"Der Ermessensspielraum ist groß und von Situation und Milieu der Beteiligten abhängig", sagt Ulbricht. In einem Fall habe ein Gericht sogar die Bezeichnung "Arschloch" in einem Forum für Fußballfans als "Äußerung des Missfallens" durchgehen lassen, weil die Teilnehmer deftige Sprache gewohnt seien. Doch viele Anwender werden nicht diffamiert: Sie haben selbst etwa Fotos vom eigenen Vollrausch veröffentlicht und wissen womöglich gar nicht mehr wo. Für solche Fälle gibt es Dienstleister, die gegen Gebühr Missliebiges zu entfernen beziehungsweise Positives zu platzieren versuchen. Online-Reputations-Management (ORM) heißt das.
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