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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 22.03.2010 |
Wenn ein Mensch stirbt, gehören die Fotos und
Briefe, die er hinterlässt, seinen Erben. Was aber passiert mit den
Bildern, die nicht im Fotoalbum kleben, sondern in seinem Profil bei
Facebook
stehen oder bei StudiVZ hochgeladen wurden? Wer bekommt den
E-Mail-Zugang? E-Mail-Konten und der Online-Bankverkehr sind mit
Passwörtern gesichert, die oft nur der Gestorbene kannte. Was also passiert mit digitalem Nachlass?
"Pauschal kann man das nicht sagen, aber im Grundsatz ist der digitale Nachlass genauso zu behandeln wie der übrige Nachlass auch", sagt Gabriele Sachs, Anwältin für Erbrecht in Hamburg. "Er ersetzt ja im Grunde einfach den Schriftverkehr, wie wir ihn früher hatten." Will heißen: E-Mails, Bilder und virtuelle Adressbücher gehören den Erben. Der Erbe tritt, soweit der Verstorbene das nicht anderweitig verfügt hat, in dessen bisherige Rechtstellung ein. Allerdings müsse immer zwischen vererblichen und nicht vererblichen Rechten wie dem Persönlichkeitsrecht unterschieden werden. "In Zukunft wird es - so wie es Karteileichen gibt - immer mehr Internetleichen geben", sagt die Theologin Birgit Janetzky, die Bestattern Seminare zum Thema Tod und Internet anbietet. Heute gehören die meisten Internet-Nutzer noch zur jüngeren Generation. In Zukunft werden aber unter den etwa 850 000 Menschen, die pro Jahr in Deutschland sterben, immer mehr Internetnutzer sein, die ihre Spuren auch online hinterlassen haben. "In zehn Jahren wird es dann richtig akut", sagt Janetzky. Gerade im Bestattungswesen kenne sich mit der Problematik aber kaum jemand aus - viele Angehörige wüssten nicht, was sie machen sollen.
Facebook bietet Erinnerung-Status an
Komplizierte Löschung bei Hotmail
Internetdienste speichern Passwörter für den Todesfall dpa / Thorsten Neuhetzki
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