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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 13.02.2012 |
Digitaler Nachlass: Wer erbt die Passwörter der Verstorbenen?21.11.2009
09:56 Erben können Social-Network-Profile und E-Mails löschen
Wenn ein Mensch stirbt, gehören die Fotos und
Briefe, die er hinterlässt, seinen Erben. Was aber passiert mit den
Bildern, die nicht im Fotoalbum kleben, sondern in seinem Profil bei
Facebook
stehen oder bei StudiVZ hochgeladen wurden? Wer bekommt den
E-Mail-Zugang? E-Mail-Konten und der Online-Bankverkehr sind mit
Passwörtern gesichert, die oft nur der Gestorbene kannte. Was also passiert mit digitalem Nachlass?
"Pauschal kann man das nicht sagen, aber im Grundsatz ist der digitale Nachlass genauso zu behandeln wie der übrige Nachlass auch", sagt Gabriele Sachs, Anwältin für Erbrecht in Hamburg. "Er ersetzt ja im Grunde einfach den Schriftverkehr, wie wir ihn früher hatten." Will heißen: E-Mails, Bilder und virtuelle Adressbücher gehören den Erben. Der Erbe tritt, soweit der Verstorbene das nicht anderweitig verfügt hat, in dessen bisherige Rechtstellung ein. Allerdings müsse immer zwischen vererblichen und nicht vererblichen Rechten wie dem Persönlichkeitsrecht unterschieden werden. "In Zukunft wird es - so wie es Karteileichen gibt - immer mehr Internetleichen geben", sagt die Theologin Birgit Janetzky, die Bestattern Seminare zum Thema Tod und Internet anbietet. Heute gehören die meisten Internet-Nutzer noch zur jüngeren Generation. In Zukunft werden aber unter den etwa 850 000 Menschen, die pro Jahr in Deutschland sterben, immer mehr Internetnutzer sein, die ihre Spuren auch online hinterlassen haben. "In zehn Jahren wird es dann richtig akut", sagt Janetzky. Gerade im Bestattungswesen kenne sich mit der Problematik aber kaum jemand aus - viele Angehörige wüssten nicht, was sie machen sollen. Facebook bietet Erinnerung-Status anDas weltweit größte soziale Netzwerk Facebook will es Angehörigen mit einem Formular leichter machen. Sie können sich aussuchen, ob die Seite eines Verstorbenen gesperrt werden oder sichtbar bleiben soll - in einem "Erinnerungs-Status". Darin werden alle Mitgliedschaften in Gruppen gelöscht. Nur bereits bestätigte Freunde können Nachrichten auf dem Profil hinterlassen - in Erinnerung an den Verstorbenen. Die Betreiber von Studi-, Schüler- und MeinVZ, den größten Netzwerken aus Deutschland mit insgesamt 15,5 Millionen Nutzern, haben kein standardisiertes Verfahren eingeführt. Sie wollen lieber individuellen Wünschen nachkommen: Die Angehörigen eines gestorbenen Nutzers dürfen bestimmen, was mit seinem Profil passiert. Sie können es sperren, für Abschiedsnachrichten erhalten oder selbst übernehmen. Voraussetzung für Letzteres ist, dass sie die Sterbeurkunde und den Erbschein vorlegen. Komplizierte Löschung bei HotmailAnbieter von E-Mail-Diensten gehen mit Todesfällen unterschiedlich um. web.de und GMX, zwei der größten in Deutschland, geben zwar nicht die Passwörter nach Vorlage des Erbscheins heraus, haben sich aber eine andere Lösung einfallen lassen. Den Zugang zu dem Account des Verstorbenen erlangen die Erben etwa mittels eines zufällig generierten Einmal-Passwortes, dass dann beim ersten Login geändert wird. Etwas komplizierter ist das Prozedere etwa bei Hotmail von Microsoft. Weil der Server in den USA steht, verlangt das Unternehmen eine E-Mail auf Englisch. Darin muss stehen, wann der Account eingerichtet und zum letzten Mal benutzt wurde. Außerdem müssen die Angehörigen den Erbschein sowie Kopien ihres eigenen Personalausweises und des Verstorbenen einreichen. Dann kümmert sich in den USA nach Unternehmensangaben ein "Criminal Compliance Team" um die Anfrage. Nach spätestens zwei Monaten bekomme der Antragsteller per Post eine CD oder DVD mit den Daten aus dem Account. Geschlossen wird dieser nur auf ausdrücklichen Wunsch, Hotmail-Passwörter gibt Microsoft nicht heraus. Erbrechts-Expertin Sachs empfiehlt Internetnutzern: "Um den Erben Probleme bei der Nachlassabwicklung zu ersparen, ist jedem zu raten, zu verfügen, was nach seinem Tod mit dem Nachlass - insbesondere dem digitalen - geschehen soll". Am besten hinterlässt der Nutzer seine Passwörter in einem Umschlag beim Notar, rät Thilo Weichert, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Oder er lässt sie direkt in sein Testament aufnehmen. Problematisch ist dieses allerdings, befolgt der Internetnutzer den allgemeinen Rat, seine Passwörter regelmäßig zu ändern. Internetdienste speichern Passwörter für den TodesfallPrinzipiell eine Alternative sind Dienste wie Legacy Lockers, Datainherit oder auch Deathswitch. Sie ermöglichen Anwendern, gegen eine Gebühr Passwörter für Web-Netzwerke, E-Mail-Konten oder das Online-Banking bei ihnen zu hinterlegen und eine Vertrauensperson zu nennen. An diese gehen die Informationen im Todesfall. Weichert rät davon allerdings ab: "Das ist völliger Blödsinn und eine Einladung zu illegalen Machenschaften." Derart sensible Daten sollten Nutzer nicht gesammelt einem Internetdienst überlassen. "Man muss schon sehr viel Vertrauen zu einem solchen Anbieter haben, um so eine Idiotie zu begehen." Außerdem sei es nicht einmal sicher, ob sie "nicht noch vor dem Kunden sterben."
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dpa / Thorsten Neuhetzki
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