![]() |
![]() |
|||
|
||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 21.03.2010 |
Immer wieder fallen auf dem Markt für Call-by-Call-
und Internet-by-Call-Verbindungen einige Anbieter durch
Tarifhopping auf. Offenbar wird das nun auch den Gerichten zu viel, wie aus einem
der teltarif.de-Redaktion vorliegenden Urteil des Amtsgerichts Meldorf hervorgeht.
(Az.: 87 C 554/09).
In dem vorliegenden Fall hatte ein Internet-by-Call-Anbieter seinem Kunden auf Zahlung von
mehr als 400 Euro, bestehend aus aufgelaufenen Kosten und Zinsen, verklagt.
Der Nutzer hatte sich seine Internet-by-Call-Verbindung einrichten lassen, weil er selber zu wenig Ahnung von der Computernutzung hatte. Der Kunde hatte im Jahr 2006 diese Verbindung genutzt, die zum Einrichtungszeitpunkt günstig gewesen war. Jedoch nutzte er die Leitung auch über die günstige Zeit und eine offensichtliche Erhöhung des Minutenpreises hinaus und surfte dann zu einem Preis von 5 Cent pro Minute. Entsprechende Rechnungen mit diesem höheren Minutenpreis hatte er auch bezahlt. Erst mit einem späteren Rechnungslauf verweigerte der Kunde die Zahlung und wies sie nach einem Mahnschreiben anwaltlich zurück. Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Meldorf hat die Klage als nur teilweise begründet bewertet. "Der Höhe nach kann die Klägerin nur Zahlungen der üblichen Vergütung von 1 Cent pro Minute, also 20% ihrer Forderung, verlangen", so das Gericht. Das Gericht ist demnach der Auffassung, dass durch die Inanspruchnahme einer Leistung wie die eines Internetzugangsdienstes sich nicht der Wille entnehmen lässt, dass eine "auf einer Internetpräsenz des Anbieters veröffentlichte Preisliste Anwendung finden soll." Weiter heißt es: "Rein tatsächlich steht nicht fest, ob ein Kunde der Klägerin [also des IBC-Anbieters, Anm. d. Redaktion] von einer im Internet veröffentlichten Preisliste weiß, ihre Einbeziehung will und nicht beispielsweise irrtümlich von einem anderen Preis ausgeht oder sich zu der Frage des Entgelts keine Gedanken macht. Dem Kunden einen Einbeziehungswillen zu unterstellen, wäre mit dessen grundrechtlich geschützten Privatautonomie nicht in Einklang zu bringen, die nur durch Gesetz eingeschränkt werden kann."
Gericht empfiehlt Preiseinblendung bei Herstellung der Verbindung
Weitere Beiträge zu Rechnungsstreitigkeiten und Urteilen zur Telefon- und Internetnutzung
18.03.10 - Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden wegen Werbeanrufen
17.03.10 - Weitere Einzelheiten zum Abo-Fallen-Urteil 16.03.10 - Abofallen-Anwalt muss Schadensersatz zahlen 17.12.09 - Schadensersatz bei vorzeitiger Sperrung des DSL-Anschlusses 31.10.09 - Aufgespürt: Fragwürdige AGB-Klausel in Handy-Verträgen 12.10.09 - Urteil: IBC-Preise nur per Homepage reichen nicht aus 25.09.09 - Pikant: Telekom nutzte zwangsabgeschaltete Callcenter-Nummern 22.09.09 - BNetzA macht ernst: Erste Callcenter-Nummern gesperrt 03.09.09 - Durchgesetzt: Verbesserte Bedingungen für Handy-Nutzer 29.08.09 - AGB-Klausel zu einseitiger Vertragsänderung unwirksam Anzeige:
Ihre Meinungen und Erfahrungen:
Sie haben bei unserem Online-Forum die Möglichkeit, Ihre
eigenen Kommentare und Meinungen zu den von uns veröffentlichten
Artikeln und Anbieterseiten abzugeben oder die Meinungen anderer
teltarif-Leser abzufragen. Probieren Sie es doch einfach mal aus!
Weitere News vom 12.10.2009:
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2010 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 600 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||