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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 28.05.2012 |
Prozess wegen verbotener Verlosung im Internet15.03.2010
09:15 Vorwurf des Betrugs in 18 294 Fällen
Weil er ohne Genehmigung eine bundesweite
Internet-Verlosung durchgeführt haben soll, muss sich ein Berliner ab
heute wegen Betrugs in 18 294 Fällen vor dem Landgericht München
verantworten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stellte der
53-Jährige Ende 2008 auf einer Internetseite sein Haus in der Nähe
von München als Hauptgewinn in Aussicht, den er jedoch nie einlöste.
Der Angeschuldigte habe im Vorfeld der Verlosung versucht, bei den zuständigen Behörden eine Erlaubnis zur Durchführung eines Glücksspiels zu erhalten, die ihm jedoch nicht erteilt worden sei. Mit dem Hinweis, dass das Veranstalten eines öffentlichen Glückspiels verboten ist, wurde er abgewiesen. Der Mann erklärte seine Verlosung laut den Ermittlern daraufhin zum "Geschicklichkeitsspiel" und führte sie durch. Seinen Plänen nach sollten 48 000 Personen durch die Überweisung von 19 Euro an dem Spiel teilnehmen. Neben dem Haus, das zum Zeitpunkt der Verlosung mit einer Hypothek von rund 200 000 Euro belastet war, bot er ein Auto als zweiten Preis sowie mehrere kleinere Geldgewinne. Insgesamt beteiligten sich an dem Spiel über 18 000 Menschen, die die Gebühr teilweise mehrfach überwiesen, um ihre Chancen zu erhöhen. Zu einer tatsächlichen Verlosung und Auszahlung der Preise kam es laut Anklage nie. Insgesamt wurden die Teilnehmer um Einsätze in einer Höhe von fast 405 000 Euro gebracht.
Viren, Phishing, Spyware: Gefahren und Abwehrstrategien
ddp / Marie-Anne Winter
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