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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Internet-Anschluss: Worauf Sie beim Umzug achten sollten28.05.2009
00:00 Nicht für alle Anbieter ist ein Umzug ein Kündigungsgrund
Von den Menschen wird heute in immer mehr Bereichen Flexibilität und Mobilität gefordert. Dazu gehört auch, dass man beispielsweise einen Ortswechsel akzeptiert, wenn man eine neue Arbeitsstelle annimmt. Selbstverständlich gibt es zahlreiche weitere Gründe für einen Umzug, etwa wenn eine größere Wohnung benötigt wird, weil sich Nachwuchs ankündigt oder umgekehrt, weil die Kinder erwachsen werden und ausziehen und man selbst nicht mehr so viel Platz benötigt. Doch aus welchem Grund man auch immer umziehen muss oder möchte - auf einen Telefon- bzw. Internet-Anschluss wird man in der neuen Wohnung nicht verzichten wollen. Daher sollte man sich möglichst frühzeitig über die Umzugs- bzw. Kündigungskonditionen seines Anbieters informieren. Wer schon einen mobilen Zugang zum Internet benutzt, hat in diesem Fall in der Regel weniger Probleme, denn mit dem mobilen Anschluss kann überall gesurft werden, wo eine entsprechende Mobilfunkversorgung vorhanden ist.
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In der Regel nutzen Surfer hierzulande aber einen stationären Internetanschluss, der meistens über die Telefonleitung, aber zunehmend auch per Fernsehkabel oder einen Direktanschluss an ein Glasfasernetz realisiert wird. Hierbei sind die Kosten im Verhältnis zum zur Verfügung stehenden Datenvolumen noch deutlich geringer als bei der mobilen Nutzung und es stehen oft auch höhere Bandbreiten für den schnellen Internetzugang zu Verfügung. Gerade Vielsurfer schätzen die feste Verbindung zum Internet, auch wenn sie den Haken hat, dass man sie beim einem Ortswechsel nicht einfach mitnehmen kann. Dazu kommt, dass die meisten Internet-Anbieter ein gewisse Mindestlaufzeit des Vertrages verlangen, das heißt, es müssen mindestens 24, manchmal auch "nur" mindestens 12 Monate vergehen, bevor man wieder kündigen kann. Hier muss zusätzlich beachtet werden, dass bestimmte Fristen für die Kündigung eingehalten werden müssen, üblicherweise muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen, damit der Vertrag nicht automatisch in die Verlängerung geht. Das sollte man durchaus ernst nehmen, denn es gibt den Rechtsgrundsatz, dass Verträge prinzipiell einzuhalten sind - "Pacta sunt servanda". Das gilt selbstverständlich auch für einen Telefon- bzw. Internet-Vertrag über 24 Monate Laufzeit. Schließlich haben sich beide Vertragspartner aus freien Stücken an diesen Vertrag gebunden und müssen sich entsprechend auch aufeinander verlassen können. Ein Umzug kann auch eine Vertragsverlängerung bedeuten
Anders sieht es aus, wenn der bisherige Anbieter an dem neuen Ort keinen Anschluss schalten kann. In diesem Fall sollte es möglich sein, den Vertrag aus "wichtigem Grund" vorzeitig zu kündigen. Allerdings möchten die Anbieter in solchen Fällen Belege dafür sehen, dass man wirklich in ein Gebiet zieht, das von ihm nicht versorgt wird. Eine Kopie des neuen Mietvertrags oder der Meldebescheinigung mit der entsprechenden Adresse sollten dafür ausreichen. In diesem Fall ist allerdings nicht nur die rechtzeitige Kündigung beim alten Anbieter wichtig, man sollte sich auch rechtzeitig nach einem neuen Anbieter umsehen. In der Regel dauert es einige Wochen, bis ein neuer Anschluss geschaltet werden kann. Bei der Auswahl eines neuen Anbieters helfen Ihnen unsere Tarifrechner, im konkreten Fall dürfte vor allem der Doppel-Flatrate-Rechner interessant sein, wenn Sie nur an einem Internet-Zugang interessiert sind, bieten sich auch der Breitband-Tarifrechner oder der DSL-Rechner an.
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