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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 13.02.2012 

Zahlungsmodalitäten

Die Abrechnung über die Telekom sowie der Bankeinzug haben sich durchgesetzt

Inhaltsverzeichnis:

1. Kontrolle oder Datenschutz?
2. Zahlungsverfahren
3. Verhalten bei überhöhten Rechnungen
Genauso vielfältig wie die Abrechnungsverfahren sind auch die Zahlungsmodalitäten der Telefongesellschaften. Im folgenden werden die diversen Möglichkeiten (Bankeinzug, Kreditkarte, Einzelrechnung, etc.) aufgelistet und ihre Vor- und Nachteile herausgestellt. Zuvor aber noch ein paar Worte zu dem Einzelverbindungsnachweis. Nach dem neuen Gesetz sind die Gesellschaften verpflichtet, Ihnen auf Wunsch und ohne Berechnung einer Gebühr eine Aufstellung aller Telefonate zuzusenden. Diese Liste zeigt jeweils die gewählte Nummer, die Uhrzeit, die Verbindungsdauer und die berechneten Kosten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte allerdings davon unabhängig eine eigene Liste führen. Dieses kann von Hand oder automatisch erstellt werden. Beispielsweise besitzen viele ISDN-Telefonanlagen die Funktion, alle Gespräche auf einen Drucker auszugeben. Ein Vergleich zwischen Ihrer Telefonliste und dem Einzelverbindungsnachweis der Telefongesellschaft zeigt dann sehr schnell, ob letztere korrekt gearbeitet hat oder nicht.

Der Einzelverbindungsnachweis

Es gibt aber ein wichtiges Argument gegen den Einzelverbindungsnachweis: den Datenschutz. Wenn Sie nicht wollen, dass beispielsweise Ihr Partner die Telefonrechnung öffnet und dadurch von den Gesprächen erfährt, die Sie in der Abwesenheit des Partners durchführen, dann beantragen Sie besser keinen Einzelverbindungsnachweis. Vielleicht reicht es aber auch schon aus, die Variante zu wählen, bei denen im Einzelverbindungsnachweis von jeder gewählten Nummer die letzten drei Ziffern durch ein X ersetzt werden. Dann ist nur die Region des Anrufs, aber nicht das genaue Ziel desselben erkennbar.

Unabhängig, ob ein Einzelnachweis bestellt worden ist oder nicht, ist die Telefongesellschaft verpflichtet, die Daten über Ihre Gespräche (Wann? Wohin? Wie lange?) für mindestens 80 Tage zu speichern. Innerhalb dieser Zeit können Sie auch nachträglich einen Einzelnachweis anfordern, wenn Sie Unstimmigkeiten vermuten. Stellt sich dann heraus, dass es tatsächlich einen Fehler in der Abrechnung gab, war dieser nachträgliche Verbindungsnachweis kostenlos, andernfalls darf die Telefonfirma aber eine Bearbeitungsgebühr berechnen. Sie können beim Einrichten eines Anschlusses der Speicherung dieser Daten ausdrücklich widersprechen. Nur stehen Sie dann mit Sicherheit im Regen, wenn eine überhöhte Abrechnung kommt. Der Anbieter wird Ihre selbst erstellte Liste nicht akzeptieren und hat selbst keine Daten zu Ihren Gesprächen gespeichert. Es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine falsche Rechnung korrigieren zu lassen.
 

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
RE: Und wenn die Rechnung zu niedrig ... Frühjahr201. 03.02.12 13:46
RE: Und wenn die Rechnung zu niedrig ... peso 31.01.12 14:51
RE: Und wenn die Rechnung zu niedrig ... niveaulos 31.01.12 13:21
RE: Und wenn die Rechnung zu niedrig ... DarkstylezM. 31.01.12 13:08
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre