
Die Sonderrufnummer 0900
Sogenannte Mehrwertdienste dürfen seit Anfang
2006 nur noch über die
Rufnummerngasse 0900 abgewickelt werden. Die früher genutzte, und
durch zahllose Sex-Hotlines und
Dialer in
Verruf gekommene Gasse 0190 steht
hierfür nicht mehr zur Verfügung und wurde abgeschaltet.
Das Besondere an 0900er-Nummern: Bei der zuständigen
Bundesnetzagentur
können die Nutzer in einer Datenbank abfragen, wer die Mehrwertnummer geschaltet hat, wenn er
sich beim Anbieter der Dienstleistungen beschweren möchte.
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Datenbank der Bundesnetzagentur |
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Allerdings ist nicht an der Rufnummer erkennbar, wie viel der Anruf dieser
Rufnummer kosten wird. Bei den 0190-Nummern war dieses anhand der ersten Ziffer
nach der 0190 möglich. Bei 0900 bestimmmt diese Gasse nur noch, welche Dienstleistung
sich hinter der Rufnummer verbirgt. Dialer dürfen nur noch über Nummern mit der
Vorwahl 0900-9 betrieben werden. Und das
auch nur unter strengen Auflagen, die wir auf einer gesonderten
Infoseite
zusammengefasst haben.
| Nummerngasse |
Kosten aus dem Festnetz der Telekom |
Mögliche Dienste |
| 0900-1 |
frei tarifierbar Preis laut Ansage |
Information, Faxabruf |
| 0900-3 |
frei tarifierbar Preis laut Ansage |
Unterhaltung (jedoch keine Erwachsenenunterhaltung), Faxabruf |
| 0900-5 |
frei tarifierbar Preis laut Ansage |
beliebiger Inhalt, voranging Erwachsenenunterhaltung, Faxabruf |
| 0900-9 |
frei tarifierbar Preis laut Dialerinformation |
Dialer |
Stand: Mai 2010
Gespräche zu 0900er-Nummern sind frei tarifierbar. Es gibt
jedoch gesetzliche Regeln, an die sich Anbieter der 0900er-Nummern bei
der Tarifierung halten müssen. Konkret bedeutet dass, dass ein
Gespräch maximal 3 Euro pro Minute
oder 10 Euro pro Gespräch unabhängig
von der Gesprächslänge kosten darf.
So kann es sein, dass ein
einminütiges Gespräch bei der einen Nummer
50 Cent kostet, bei der anderen
aber 10 Euro.
"Die Zulässigkeit der Kombination von Tarifierungsarten ist
rechtlich problematisch und muss im Einzelfall geprüft werden", sagt
Rudolf Boll, Pressesprecher der Bundesnetzagentur, zu den
Tarifierungsarten. Es gibt jedoch Anbieter, die zumindest unterschiedliche
Minutenpreise für unterschiedliche Dienstleistungen berechnen.
Gespräche, die pro Minute abgerechnet werden, werden durch die Netzanbieter
aus Sicherheitsgründen nach einer Stunde getrennt. Eine derartige Zwangstrennung
kennt das Gesetz bei Event-Berechnungen nicht.
Aus den Mobilfunknetzen gelten abweichende Tarife, sofern die Nummern überhaupt
erreichbar sind. Details dazu erfahren Sie auf unseren Infoseiten zu
Sonderrufnummernkosten für
Vertragskunden
Prepaid-Kunden,
und Discounter-Karten.
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