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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 20.03.2010 |
Sogenannte Mehrwertdienste dürfen seit Anfang
2006 nur noch über die
Rufnummerngasse 0900 abgewickelt werden. Die früher genutzte, und
durch zahllose Sex-Hotlines und Dialer in
Verruf gekommene Gasse 0190 steht
hierfür nicht mehr zur Verfügung und wurde abgeschaltet.
Das Besondere an 0900er-Nummern: Bei der zuständigen
Bundesnetzagentur
können die Nutzer in einer Datenbank abfragen, wer die Mehrwertnummer geschaltet hat, wenn er
sich beim Anbieter der Dienstleistungen beschweren möchte.
Gespräche zu 0900er-Nummern sind frei tarifierbar. Es gibt
jedoch gesetzliche Regeln, an die sich Anbieter der 0900er-Nummern bei
der Tarifierung halten müssen. Konkret bedeutet dass, dass ein
Gespräch maximal 3 Euro pro Minute
oder 10 Euro pro Gespräch unabhängig
von der Gesprächslänge kosten darf.
So kann es sein, dass ein
einminütiges Gespräch bei der einen Nummer
50 Cent kostet, bei der anderen
aber 10 Euro.
"Die Zulässigkeit der Kombination von Tarifierungsarten ist
rechtlich problematisch und muss im Einzelfall geprüft werden", sagt
Rudolf Boll, Pressesprecher der Bundesnetzagentur, zu den
Tarifierungsarten. Es gibt jedoch Anbieter, die zumindest unterschiedliche
Minutenpreise für unterschiedliche Dienstleistungen berechnen.
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