Wer gerne die klassischen Jugendmusiksender sieht, bekommt sie im
Viertelstundentakt serviert: Angebote für Premium-Dienste wie
Klingeltöne, Handylogos, Handy-Games, Neuigkeiten vom
Musikidol oder Flirtkontakte. Was die Werbespots meistens nur im Kleingedruckten
verraten: Wer sich die neuesten Klingeltöne für sein Handy bestellt
oder mal eben kurz per SMS mit anderen chatten möchte, schließt unter Umständen gleichzeitig ein
Abonnement über weitere Bestellungen ab, das nur durch eine weitere Kurzmitteilung
mit einem speziellen Kennwort an die Kurzwahlnummer beendet werden kann.
Besonders Jugendliche werden von den
Premium-SMS-Anbietern als Zielgruppe angesprochen. Ein
Großteil der Werbung in Zeitschriften oder im Programm von
TV-Musiksendern besteht aus Mehrwertdiensten rund um das Handy - wer sich auf diese Angebote einlässt,
bekommt oft erst später mit der Mobilfunkrechnung
die Folgen zu spüren. Schon jetzt ist die Abo-Variante bei den
Mehrwertdienst-Angeboten eher die Regel als die Ausnahme, für einzelne
Angebote fallen Kosten von mehreren Euro an.
Je nach Dienst kann übrigens nicht nur für versendete SMS, sondern auch für empfangene SMS eine Berechnung erfolgen.
Rechnungen von mehreren hundert Euro sind somit in der Summe keine Seltenheit, denn die Premium-SMS hat sich in den vergangenen Jahren
vor allem zu einem entwickelt: einer Kostenfalle.
Premium-SMS sollten hauptsächlich praktisches Zahlungsmittel sein

Kostenfalle: Premium-SMS für Klingetöne, Logos, Chats und mehr
Erhöhte Preise für Kurznachrichten sind bei der Mehrwert-Variante gewollt:
Premium-SMS wurden zunächst als praktisches Zahlungsmittel für
bestimmte Dienste eingeführt, die kleinere Geldbeträge kosten - gezahlt wird über die Handyrechnung.
Die Vorteile eines solchen Verfahrens: Die Anbieter müssen außer der Rechnungsstellung keinen weiteren
Aufwand betreiben, der Kunde muss keine Kreditkartennummer oder
Kontodaten preisgeben.
Die Kurzwahl-Nummern für Premium-SMS reichen von 11111 bis 99999.
Dabei kann der Nutzer an der SMS-Servicenummer selbst nicht erkennen, was für Unkosten
auf ihn warten - und eine Tarifobergrenze gibt es nicht. Gesetzlich sind die Premium-Dienste-Anbieter generell dazu verpflichtet, den
Kunden zum Beispiel in der Werbung über die anfallenden Kosten zu informieren, bevor dieser den Dienst
in Anspruch nimmt. Bei Premium-SMS-Diensten, die auf einmalige Nutzung ausgelegt sind, muss der
Anbieter - bis auf einige wenige Ausnahmen - bei Preisen ab 2 Euro laut Bundesnetzagentur zudem
"vor Beginn der Entgeltpflicht" über die Kosten informieren und sich den Erhalt dieser Information bestätigen lassen.
Kommt der Anbieter den Informations-Pflichten nicht nach, muss der Kunde auch nicht zahlen.
Auf der folgenden Seite erfahren Sie, mit welchen Maschen
unseriöse Anbieter arbeiten und wie Sie sich gegen solche zur Wehr setzen.
Meldungen zu Premium-SMS 
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mobiles Inkasso - 09.03.10
Betrügerische Premium-SMS: Vodafone streicht Forderungen
Ein Kunde erhielt eine Schock-Rechnung über Premium SMS, die er wahrscheinlich nie verschickt hat. Sein Mobilfunkanbieter und Vertragspartner stellt sich erst einmal tot. Nach einer außerordentlichen Kündigung startet das volle Programm: Mahnung, Vollstreckungsandrohung. Bis es teltarif gelingt, dem Drama ein Ende zu bereiten.
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