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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 28.05.2012 

Premium-SMS: Die unseriösen Maschen der Diensteanbieter

Wir zeigen Ihnen, auf was Sie bei premium-SMS achten sollten


In unserer Einführung haben wir Ihnen erklärt, wofür Premium-SMS genutzt werden und wie die Nummern funktionieren. Doch viele Anbieter versuchen, den Kunden - vor allem Jugendlichen - mit Premium-SMS auf einen Schlag das Geld aus der Tasche zu ziehen. So sind Fälle bekannt, in denen beispielsweise ein jugendlicher Handybesitzer einen Witz per Premium-SMS bestellen wollte und danach, ohne sich dessen bewusst zu sein, jeden Tag einen Witz zugeschickt bekam. Der Schreck kam erst mit der Handyrechnung.

Auch hinter unaufgeforderten Kurznachrichten verbergen sich oft Mehrwert-Abonnements. Wer darauf antwortet, erhält eine weitere SMS - mit kryptischen Abkürzungen wird dann zwar auf die Kosten hingewiesen, diese lassen sich aber für viele Empfänger nur schwerlich entschlüsseln.

Auf eine weitere Masche fallen oft Nutzer von Chat-Angeboten herein, die von professionellen Call-Center-Mitarbeitern zum Versenden von immer weiteren Kurznachrichten animiert werden. Möchte der Nutzer seinen Chatpartner mal wirklich kennen lernen, wird der Kontakt oft abrupt abgebrochen. Das Landgericht München hat allerdings in einem Urteil (LG München I, Urteil vom 17. Juni 2003, AZ. 22 O 9966/03) eine solche Praxis gesetzlich verboten - nur ist es schwer, den Verstoß aufzudecken.

Darauf sollten Sie bei Premium-SMS-Angeboten achten

Auch die Mobilfunknetzbetreiber - und in bestimmten Fällen die Serviceprovider - sind neben dem Diensteanbieter und dem Dienstleister, der die jeweilige Kurzwahlnummer nutzt, an den Einnahmen aus Premium-SMS-Angeboten beteiligt, denn die Netzbetreiber schalten für Dienstleister die Kurzwahlnummern für die Premium-SMS-Dienste. Die Dienstleister wiederum nutzen diese Nummern selbst oder stellen sie einzelnen Subunternehmen zur Verfügung. Den Gewinn teilen alle drei Parteien zu ungleichen Teilen untereinander auf.

Generell gilt es, in manchen Fällen besondere Vorsicht walten zu lassen: Dienste von Anbietern aus dem Ausland oder ohne Preisangabe sollten grundsätzlich gemieden werden. Auch empfangene SMS-Botschaften von unbekannten Rufnummern oder Werbe-Spam-SMS sollten Handynutzer umgehend löschen und nicht beantworten. Wer keinen SMS-Spam erhalten möchte, sollte es vermeiden, seine Handynummer anzugeben. Hilfreich kann es sein, die eigene Rufnummer beim Interessenverband Deutsches Internet (IDI) in die Robinsonliste eintragen zu lassen. An die Robinsonliste halten sich aber nur einige Unternehmen aus freien Stücken. In der Vergangenheit gab es auch schon Fälle, in denen Spammer sich gerade aus der Robinsonliste Rufnummern heraussuchten.

Kinder und Jugendliche über die Kostenfallen aufklären

Da gerade oft Jugendliche als Zielgruppe für die Mehrwertdienste auserkoren wurden, ist auch genügend Aufklärung über das Kostenrisiko durch die Eltern wichtig. Es empfiehlt sich auch, Kindern und Jugendlichen ein Prepaid-Handy an die Hand zu geben, um zumindest eine gewisse Kostenkontrolle zu gewährleisten. Bei manchen Mobilfunkanbietern kann auch eine Sperrung der Mehrwertdienste veranlasst werden.

Mobilfunkkunden, die bereits in die Kostenfalle getappt sind, steht ein langer Nervenkrieg bevor, wenn sie gegen die berechneten Kosten angehen wollen - denn sie haben vor Gericht die Beweispflicht. Zudem können Sperrandrohungen durch die Mobilfunkprovider bei Nichtbezahlen der Rechnung zusätzlichen Druck ausüben. Ratsam ist für Betroffene, Beweise zu sichern und Strafanzeige gegen den Anbieter zu stellen. Wurde der Kunde über die anfallenden Kosten getäuscht, kann er den eingegangenen Vertrag anfechten, hierbei ist das Hinzuziehen eines Anwalts ratsam. Der Rechnung kann beim Provider widersprochen werden, außerdem sollte der Nutzer versuchen, den Anbieter ausfindig zu machen: Wer hinter einer Kurzwahlnummer steckt, kann zum Beispiel in einer von T-Mobile angebotenen Abfrage für Premium-SMS-Kurzwahlen eingesehen werden. Allerdings reichen die Besitzer ihre Nummern auch (mehrfach) weiter, so dass der dort eingetragene Anbieter nicht zwangsläufig auch der Anbieter des Dienstes ist.

Hilfreich ist auch ein Gang zur Verbraucherzentrale. Diese bietet eine allgemeine Rechtsberatung und gibt Tipps zum richtigen Vorgehen bei Streitigkeiten.

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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Preisansagepflicht Stroem 04.05.12 16:05
RE: Rufnummer keine Neuware? - ... RobbieG 13.06.11 20:28
RE: Wohl kein Einzelfall bei Simyo, ... koelli 15.10.10 16:40
RE: Rufnummer keine Neuware? - ... Telly 07.08.10 11:33
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-12, Erwachsene ab 14 Jahre