Powerline, die Technologie, die dafür sorgt, dass nicht nur 230-Volt Strom,
sondern auch das Internet und Telefonie aus der Steckdose kommen, galt bei
Experten schon vor dem Marktstart im Juli 2001 als
Flop. Powerline, so wurde orakelt, habe keinerlei Chance auf dem hart umkämpften
Zukunftsmarkt der breitbandigen Zugangstechnologien gegen die Konkurrenztechnologien
DSL,
TV-Kabel und
WLAN. Die Skeptiker sollten Recht
behalten: Powerline, kurz auch PLC (Powerline Communications) genannt, war
bislang alles andere als ein Markterfolg. Allerdings: tot ist Powerline noch
nicht.
Powerline-Access und Inhouse-Netzwerke

Und Vorsicht, Powerline ist nicht gleich Powerline. Es muss grundsätzlich
zwischen zwei Disziplinen unterschieden werden: Die erste, der so genannte
'Access', ist die Domäne der Energieversorger. Hier wird die Distanz zwischen
dem Telekommunikationsbackbone und dem Endkunden über das Stomnetz überbrückt.
Diese Internetzugänge haben den Pluspunkt, dass sie immer online sind; die
Abrechnung erfolgt nach übertragenem Datenvolumen. Internet via Powerline-Access
gibt es in Deutschland bis dato in fünf Städten:
Dresden,
Ellwangen,
Hameln,
Haßfurt,
Mannheim und in der Gemeinde Hatzenbühl in Rheinland-Pfalz.
Bei der zweiten Form, dem so genannten 'Inhouse-Netzwerk', gelangen die
Datenströme auf herkömmliche Weise über das Telefonnetz zum Kunden. Dieser kann
dann innerhalb einer Wohnung, eines Hauses oder Gebäudes hausinterne Netzwerke
konfigurieren, bei denen eine jede beliebige Steckdose ein Zugang zum Netzwerk ist.
"Letzte Meile" und "funkende Kabel"

Die Idee, die hinter Powerline steckt, hat auf den ersten Blick durchaus ihren
Reiz. Warum nicht das flächendeckend verbreitete Stromnetz mit einem zweiten Nutzen versehen und es zum Kommunikationsnetz machen? Zu Zeiten des
Telekom-Monopols war dieser Gedanke zwar noch müßig, weil schlichtweg nicht
erlaubt. Mit der Deregulierung des telekommunikativen Marktes im Jahr 1998
änderte sich die Situation schlagartig. Was einst verboten, war jetzt erlaubt.
Energieversorgungsunternehmen und Technologiefirmen stürzten sich mit
Enthusiasmus in die Aufgabe, funktionstüchtige Powerline-Systeme
zu entwickeln. Vollmundig wurde angekündigt, das Telekom-Monopol auf der "letzten Meile", werde nun einen ernsthaften Konkurrenten bekommen.
Dummerweise tauchten alsbald massive Probleme auf. Der technische Trick bei
Powerline ist, einen hochfrequenten Datenkanal auf die niederfrequente Stromleitung aufzumodellieren. Während die Elektrizität auf der standardisierten
Frequenz von 50 Hz durch die Kupferadern rauscht, benötigt die
Datenübertragung mit Powerline wesentlich höhere Trägerfrequenzen im
Megahertz-Bereich. Das bringt aber einen äußerst unangenehmen Nebeneffekt mit
sich: Die Stromleitungen werden zu Sendeantennen, deren Störfelder anderen
Funkdiensten - Polizei-, Militär- und Amateurfunk - in die Quere kommen
können.
Im Lager der Amateurfunker hat Powerline deshalb erbitterte Feinde gefunden, die die "umweltverschmutzende" Technologie am liebsten verboten sähen:
Nachzulesen auf der Website des Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. (DARC).
Die Störfeld-Problematik führte dazu, dass der Bundesrat erst im Frühjahr 2001 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die
kommerzielle Nutzung der Powerline-Technologie festschrieb. Wichtigste
Voraussetzung: Andere Funkdienste dürfen nicht gestört werden. Frei nach dem
Motto 'Das Kabel darf nicht funken!' definierte
die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), seit 2005 Bundesnetzagentur (BNetzA) genannt, strikte Grenzwerte für erlaubte Störfeldstärken in der ab Juli 2001 gültigen
Nutzungsbestimmung 30 (NB 30) und machte damit den
Weg für Powerline frei.
Ein langes Leben sollte der NB 30 aber nicht beschieden sein. Eine EU-Kommission urteilte, die Grenzwerte seien im europaweiten Vergleich viel zu
streng, hebelte NB 30 aus und forderte Nachbesserung - seitdem ist die
Rechtslage 'schwebend'.
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Powerline-Access: Die Aussteiger und der weltweite Spitzenreiter
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