![]() |
![]() |
|||||
|
||||||
| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 12.02.2012 |
FAQ: Kündigungsmöglichkeiten nach TariferhöhungenMüssen Preiserhöhungen der Anbieter hingenommen werden?Inhaltsverzeichnis:1. Kündigung bei Preiserhöhungen2. Handy behalten bei Kündigung? 3. Kündigungsrecht bei fehlerhafter Abrechnung?
Die folgenden Anmerkungen gelten allgemein, egal, ob man einen Festnetz-,
Internet- oder Mobilfunkvertrag geschlossen hat. Zwar schreiben wir an
einigen Stellen mobilfunk-spezifisch, die zugrunde liegenden Gesetze
gelten aber universell für alle Tk-Dienste.
nächste Seite: Handy behalten bei Kündigung?
Den Begriff Sonderkündigung gibt es nicht mehrIm Zusammenhang mit Preiserhöhungen wird reflexartig der Begriff der "Sonderkündigung" ins Spiel gebracht. Der Begriff der "Sonderkündigung" stammt aus einer früheren Fassung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der frühere § 28 Abs. 3 TKV begründete für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Preiserhöhung über eine so genannte Amtsblattveröffentlichung erfolgte. Da dies die Regel war, bestand in der Tat häufig ein Sonderkündigungsrecht. Diese Bestimmung wurde jedoch mit dem post- und telekommunikationsrechtlichen Bereinigungsgesetz aufgehoben, da die Privilegierung bei der Einbeziehung von AGB zugunsten der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen weggefallen war. Wie verbreitet der Begriff der Sonderkündigung noch ist, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass noch heute der Mobilfunkanbieter E-Plus in bestimmten Konstellationen explizit ein Sonderkündigungsrecht ausschließen möchte, welches es so nicht gibt. Das heißt jedoch nicht, dass Preiserhöhungen hingenommen werden müssen. Als Kunde hat man mit dem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag geschlossen, der nicht einseitig einfach wieder geändert oder aufgehoben werden kann. Dies gilt immer für beide Vertragsparteien.
Frage: Mein Netzbetreiber, Internetprovider oder Festnetz-Anbieter
will eine seiner Leistungen verteuern, kann ich kündigen?
Frage: Muss ich die neuen Bedingungen akzeptieren? Teilt der Betreiber mit, dass die Preise angehoben werden sollen, muss das nicht hingenommen werden. Im Gegenteil, der Kunde muss der einseitigen Verschlechterung zustimmen. Nimmt der Kunde trotz Kenntnis der höheren Preise die Dienste jedoch weiter in Anspruch, kann das Unternehmen möglicherweise von einem so genannten konkludenten Einverständnis ausgehen. Um dieses Missverständnis von vornherein auszuschließen, sollte der Kunde seinem Vertragspartner mitteilen, dass man auf eine weitere vertragsgemäße Erfüllung der Pflichten besteht und mit einer Änderung nicht einverstanden ist. Einige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stellen auch die Fiktion auf, dass, wenn nach Bekanntgabe einer Preiserhöhung innerhalb einer bestimmten Frist (meistens 1 Monat) nicht widersprochen wird, der Kunde einverstanden wäre. Auch aus diesem Grunde sollte deutlich und nachweisbar widersprochen werden.
Da Telekommunikationsdienstleistungen jedoch Massengeschäfte sind, muss man
davon ausgehen, dass der Netzbetreiber nicht an einer Vielzahl unterschiedlicher
Vertragsbeziehungen mit seinen Kunden interessiert ist. So ist es in diesen
Konstellationen üblich, dass der Betreiber den bestehenden Vertrag kündigt. Hierbei
ist aber auch der Betreiber an die vorher vereinbarten Kündigungsfristen gebunden.
Es ist ihm nicht möglich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Dies
ist insbesondere dann wichtig, wenn man lukrative Bedingungen hat und diese nicht
aufgeben möchte.
Anzeige:
Meinungen und Erfahrungen der Community:
|
|
Überblick rechtliche Ratgeber
Was gilt bei Haustürgeschäften?
Rechnung und Abrechnung
Ärger mit dem DSL-Provider? Sicher shoppen im Internet Telefon- und Online-Betrug Kündigungsmöglichkeiten bei steigenden Preisen
Was tun bei falscher Rechnung?
Diskussions-Foren
Warum kann Minutentakt teuer sein? Zahlungsmodalitäten und Zahlungsvarianten Weitere Fragen (FAQ) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2012 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum/AGB/Ihre Daten] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs] *) teltarif.de registrierte zuletzt 1 200 000 Unique User pro durchschnittl. Monat Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||