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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 26.05.2013 |
FAQ: Kündigungsmöglichkeiten nach TariferhöhungenPreiserhöhungen, Sonderkündigungsrecht und fehlerhafte AbrechnungenInhaltsverzeichnis:1. Übersicht2. Handy behalten bei Kündigung? 3. Kündigungsrecht bei fehlerhafter Abrechnung? ![]() FAQ zur Vertragskündigung Die folgenden Anmerkungen gelten allgemein, egal, ob der Kunde einen Festnetz-, Internet- oder Mobilfunk-Vertrag abgeschlossen hat. Zwar schreiben wir an einigen Stellen Mobilfunk-spezifisch, die zugrunde liegenden Gesetze gelten aber universell für alle Dienstleistungen in der Telekommunikation. Begriff Sonderkündigung veraltetIm Zusammenhang mit Preiserhöhungen wird reflexartig der Begriff der "Sonderkündigung" ins Spiel gebracht. Der Begriff der "Sonderkündigung" stammt aus einer früheren Fassung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der frühere § 28 Abs. 3 TKV begründete für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Preiserhöhung über eine so genannte Amtsblattveröffentlichung erfolgte. Da dies die Regel war, bestand in der Tat häufig ein Sonderkündigungsrecht. Diese Bestimmung wurde jedoch mit dem post- und telekommunikationsrechtlichen Bereinigungsgesetz aufgehoben, da die Privilegierung bei der Einbeziehung von AGB zugunsten der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen weggefallen war. Wie verbreitet der Begriff der Sonderkündigung noch ist, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass noch heute einige Mobilfunkanbieter in ihren AGB ein Sonderkündigungsrecht für bestimmte Fälle explizit ausschließen möchten, obowhl es dieses so gar nicht gibt. Das heißt jedoch nicht, dass Kunden jede Preiserhöhung hinnehmen müssen. Als Kunde hat man mit dem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag geschlossen, der nicht einseitig einfach wieder geändert oder aufgehoben werden kann. Dies gilt immer für beide Vertragsparteien.
Frage: Mein Netzbetreiber, Internetprovider oder Festnetz-Anbieter
will eine seiner Leistungen verteuern, kann ich kündigen?
Frage: Muss ich die neuen Bedingungen akzeptieren? Teilt der Betreiber mit, dass die Preise angehoben werden sollen, muss das nicht hingenommen werden. Im Gegenteil, der Kunde muss der einseitigen Verschlechterung zustimmen. Nimmt der Kunde trotz Kenntnis der höheren Preise die Dienste jedoch weiter in Anspruch, kann das Unternehmen möglicherweise von einem so genannten konkludenten Einverständnis ausgehen. Um dieses Missverständnis von vornherein auszuschließen, sollte der Kunde seinem Vertragspartner mitteilen, dass man auf eine weitere vertragsgemäße Erfüllung der Pflichten besteht und mit einer Änderung nicht einverstanden ist. Einige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stellen auch die Fiktion auf, dass, wenn nach Bekanntgabe einer Preiserhöhung innerhalb einer bestimmten Frist (meistens 1 Monat) nicht widersprochen wird, der Kunde einverstanden wäre. Auch aus diesem Grunde sollte deutlich und nachweisbar widersprochen werden. Da Telekommunikationsdienstleistungen jedoch Massengeschäfte sind, muss man davon ausgehen, dass der Netzbetreiber nicht an einer Vielzahl unterschiedlicher Vertragsbeziehungen mit seinen Kunden interessiert ist. So ist es in diesen Konstellationen üblich, dass der Betreiber den bestehenden Vertrag kündigt. Hierbei ist aber auch der Betreiber an die vorher vereinbarten Kündigungsfristen gebunden. Es ist ihm nicht möglich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn man lukrative Bedingungen hat und diese nicht aufgeben möchte. Anzeige:
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