teltarif.de MOBIL · DIENSTE · RSS
Größtes deutschsprachiges Telekommunikations-Magazin *
Newsletter für: 
Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. Meldung Meinung Service teltarif.de 21.03.2010 


Hinweis: Ihr Browser beachtet anscheinend keine Style Sheets, deswegen kann diese Seite seltsam aussehen.

  teltarif.de       Mobilfunk       Infoseite: Eigentor

FAQ: Kündigungsmöglichkeiten nach Tariferhöhungen

http://www.teltarif.de/kuendigung

Müssen Preiserhöhungen der Anbieter hingenommen werden?

Inhaltsverzeichnis:
1. Kündigung bei Preiserhöhungen
2. Handy behalten bei Kündigung?
3. Kündigungsrecht bei fehlerhafter Abrechnung?


Die folgenden Anmerkungen gelten allgemein, egal, ob man einen Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkvertrag geschlossen hat. Zwar schreiben wir an einigen Stellen mobilfunk-spezifisch, die zugrunde liegenden Gesetze gelten aber universell für alle Tk-Dienste.

Den Begriff Sonderkündigung gibt es nicht mehr

Im Zusammenhang mit Preiserhöhungen wird reflexartig der Begriff der "Sonderkündigung" ins Spiel gebracht. Der Begriff der "Sonderkündigung" stammt aus einer früheren Fassung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der frühere § 28 Abs. 3 TKV begründete für den Kunden ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Preiserhöhung über eine so genannte Amtsblattveröffentlichung erfolgte. Da dies die Regel war, bestand in der Tat häufig ein Sonderkündigungsrecht. Diese Bestimmung wurde jedoch mit dem post- und telekommunikationsrechtlichen Bereinigungsgesetz aufgehoben, da die Privilegierung bei der Einbeziehung von AGB zugunsten der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen weggefallen war. Wie verbreitet der Begriff der Sonderkündigung noch ist, zeigt sich nicht zuletzt darin, dass noch heute der Mobilfunkanbieter E-Plus in bestimmten Konstellationen explizit ein Sonderkündigungsrecht ausschließen möchte, welches es so nicht gibt.
     Das heißt jedoch nicht, dass Preiserhöhungen hingenommen werden müssen. Als Kunde hat man mit dem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag geschlossen, der nicht einseitig einfach wieder geändert oder aufgehoben werden kann. Dies gilt immer für beide Vertragsparteien.

Frage: Mein Netzbetreiber, Internetprovider oder Festnetz-Anbieter will eine seiner Leistungen verteuern, kann ich kündigen?
Antwort: Nein, nur das Bestreben des TK-Unternehmens räumt keine Kündigungsmöglichkeit ein. Auch begründet die Preiserhöhung kein ausdrückliches so genanntes Sonderkündigungsrecht (mehr).

Frage: Muss ich die neuen Bedingungen akzeptieren?
Antwort: Nein, der Kunde kann darauf bestehen, dass die alten Bedingungen eingehalten werden. Dies wird jedoch in der Regel zur Kündigung durch den Betreiber führen.
     Teilt der Betreiber mit, dass die Preise angehoben werden sollen, muss das nicht hingenommen werden. Im Gegenteil, der Kunde muss der einseitigen Verschlechterung zustimmen. Nimmt der Kunde trotz Kenntnis der höheren Preise die Dienste jedoch weiter in Anspruch, kann das Unternehmen möglicherweise von einem so genannten konkludenten Einverständnis ausgehen. Um dieses Missverständnis von vornherein auszuschließen, sollte der Kunde seinem Vertragspartner mitteilen, dass man auf eine weitere vertragsgemäße Erfüllung der Pflichten besteht und mit einer Änderung nicht einverstanden ist. Einige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) stellen auch die Fiktion auf, dass, wenn nach Bekanntgabe einer Preiserhöhung innerhalb einer bestimmten Frist (meistens 1 Monat) nicht widersprochen wird, der Kunde einverstanden wäre. Auch aus diesem Grunde sollte deutlich und nachweisbar widersprochen werden.
     Da Telekommunikationsdienstleistungen jedoch Massengeschäfte sind, muss man davon ausgehen, dass der Netzbetreiber nicht an einer Vielzahl unterschiedlicher Vertragsbeziehungen mit seinen Kunden interessiert ist. So ist es in diesen Konstellationen üblich, dass der Betreiber den bestehenden Vertrag kündigt. Hierbei ist aber auch der Betreiber an die vorher vereinbarten Kündigungsfristen gebunden. Es ist ihm nicht möglich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn man lukrative Bedingungen hat und diese nicht aufgeben möchte.
 

1 2 3>>
 
nächste Seite: Handy behalten bei Kündigung?
Anzeige:

Nr. mitnehmen: 9,9€ zahlen & 35€ Guthaben kassieren!  

Ihre Meinungen und Erfahrungen:

Betreff Autor Datum
Kündigung möglich bei Tariferhöhung ... larix 20.11.07 12:31
RE: Rechnungsprüfung Moneysac 16.02.07 15:12
RE: Rechnungsprüfung fb 16.02.07 14:17
RE: Rechnungsprüfung junior259 16.02.07 13:41
Beitrags-Index ]  [ Thread-Index ]  Ihre Meinung schreiben ]

Sie haben bei unserem Online-Forum die Möglichkeit, Ihre eigenen Kommentare und Meinungen zu den von uns veröffentlichten Artikeln und Anbieterseiten abzugeben oder die Meinungen anderer teltarif-Leser abzufragen. Probieren Sie es doch einfach mal aus!
Vertrag & Recht
Überblick rechtliche Ratgeber
Was gilt bei Haustürgeschäften?
Ärger mit dem DSL-Provider?
Sicher shoppen im Internet
Telefon- und Online-Betrug
Wissenswertes zum Urheberrecht
Kündigungsmöglichkeiten bei steigenden Preisen
Rechnung und Abrechnung Diskussions-Foren
Werbung

Sei schlau, telefonier blau. www.blau.de
Vorwahlsuche
Ort bzw. Ortsvorwahl
 
Land bzw. Landesvorwahl
 
powered by xdial.de

 
Alle Texte und Tabellen © 1997 - 2010 teltarif.de Onlineverlag GmbH
[Homepage] · [Unternehmen] · [Impressum] · [Feedback] · [Mediadaten] · [Partnerprogramm] · [Presse] · [Jobs]
*) teltarif.de registrierte zuletzt 600 000 Unique User pro durchschnittl. Monat
Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre