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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. Meldung Meinung Service teltarif.de 21.03.2010 


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Handyverträge & Co: Keine Hast zwischen Tür und Angel

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Auf Haustürgeschäfte verzichten, Widerrufsrecht beachten

Sie kennen die Horrorgeschichten: Einer nichts ahnenden Großmutter wurde eine Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen angedreht, ohne dass ein Zugangsgerät vorhanden wäre. Oder, der Nachbar ist wochenlang ohne Telefonanschluss, weil er gutgläubig zwischen Tür und Angel einen DSL-Wechsel-Antrag unterschrieben hatte.

Wenn der Vertreter klingelt

Es kann schon einmal vorkommen, dass Vertriebsmitarbeiter für Handy- oder DSL-Verträge straßenzug- oder wohnviertelweise Leute aufsuchen. Das eigene Produkt muss an den Mann/ die Frau gebracht werden - besonders in Zeiten des größten Konkurrenzdrucks zwischen den Anbietern und sinkender Preise für Mobilfunk- und Internetdienste.
     Wenn der Vertreter an der Haustür steht, fühlt sich der Aufgesuchte meist unter Handlungsdruck. Manch ein Außendienstmitarbeiter argumentiert geschickt mit attraktiven Schnäppchen und Vergünstigungen, die nur zu einem bestimmten Aktionszeitraum vorhanden zu sein scheinen.
     Es besteht jedoch kein Grund zur Eile. Bei den Haustürgeschäften werden in der Regel keine außergewöhnlichen Produkte aus den Bereichen Mobilfunk und Internetanschluss unterbreitet. Alle Angebote lassen sich meist regulär im stationären Handel oder im Onlineshop des Anbieters kaufen beziehungsweise bestellen. Die Gefahr, ein Schnäppchen zu verpassen, ist gering.

In der Ruhe liegt die Kraft


Hilfe bei Haustürgeschäften
Fachanwalt Hagen Hild
"Von einem Vertragsabschluss zwischen Tür und Angel ist generell abzuraten", weiß Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht mit Kanzlei in Augsburg. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verkaufsgespräch innerhalb der Räumlichkeiten des "Opfers" stattfindet, und vorher telefonisch angemeldet war, oder in der Fußgängerzone angezettelt wird. Ein in der Eile abgeschlossenes Paket kann sich als teures Vergnügen herausstellen, wenn Sie beispielsweise eine zusätzlichen DSL-Vertrag gar nicht benötigen. Weil mit jedem Vertragsabschluss gewisse Bedingungen einhergehen, sollten Sie sich vor der Anschaffung eines jeden Produkts oder einer Dienstleistung, ein paar Fragen stellen. Dafür haben wir für Sie weiter unten eine Checkliste zusammengestellt.

Was gilt bei Haustürgeschäften?

Was bei Haustürgeschäften gilt, haben wir Hagen Hild, Rechtsanwalt für IT-Recht gefragt. Dies sind die Tipps, mit denen Sie späteren Ärger vorbeugen können: Vermeiden Sie voreilige Entscheidungen und Unterschriften unter Verträgen, die Sie unzureichend studiert haben. Bestehen Sie darauf, den Vertrag zur Prüfung mit nach Hause nehmen zu können. Bei jeglicher Art von Vertrag lohnt bekanntermaßen ein ausgiebiger Blick ins Kleingedruckte
     Wurden Sie an der Haustür oder im öffentlichen Raum überrumpelt, steht Ihnen ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen zu. Fehlt eine Belehrung über das Widerrufsrecht im Vertragsformular oder ist diese unvollständig oder falsch, kann der Kontrakt sogar jederzeit widerrufen werden. Eine Begründung für Ihren Rücktritt müssen Sie nicht liefern, der Widerruf muss jedoch in Textform (E-Mail, Telefax oder schriftlich) erfolgen.
Zum Nachlesen:
  • BGB: §312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Infos beim BMJ: Unerlaubte Telefonwerbung
  • Übersicht: rechtliche Themen
  • FAQs: Kündigungsmöglichkeiten
  • Wollen oder müssen Sie den Widerruf später beweisen, empfiehlt es sich diesen per Telefax oder schriftlich per Einschreiben - Einwurfeinschreiben genügt - zu erklären. Auch ein Widerruf per E-Mail genügt als Beweis, wenn beispielsweise der Verkäufer auf die E-Mail antwortet und so dokumentiert werden kann, dass – und wann - er die E-Mail mit dem Widerruf erhalten hat.
         Bitte beachten Sie, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, wenn der Kaufgegenstand direkt bezahlt und mitgenommen wurde und sein Preis unter 40 Euro lag. Und auch dann, wenn Sie den Vertreter ausdrücklich zu sich nach Hause bestellt hatten.
         Erste Anlaufstelle bei Problemen mit einem Haustür- oder Telefongeschäft ist die Verbraucherzentrale. Außerdem kann die Wettbewerbszentrale gegen unseriöse Geschäftemacher vorgehen.

    Telefonisch abgeschlossene Verträge

    Überaus lästig können Werbeanrufe per Telefon sein. Geschulte Callcenter-Agents säuseln etwas von einem Gewinn oder überreden zur Teilnahme an einer Meinungsumfrage. Dies ist jedoch nur ein Vorwand, um neue Telefontarife und andere Verträge an den Mann zu bringen.
         Das Bundesministerium für Justiz informiert: Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wettbewerbswidrig und verboten. Bei fast allen Verbraucherverträgen die Sie telefonisch, online oder per E-Mail abgeschlossen haben, besteht ein Vertrags-Widerrufsrecht innerhalb von einem Monat nach Übersendung einer vollständigen und korrekten Widerrufsbelehrung in Textform (E-Mail, Telefax oder schriftlich).
         Eine Neuregelung des "Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" ist am 04.08.2009 in Kraft getreten. Es ergänzt das UWG. Danach dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken. teltarif.de berichtet über das neu gefasste verbraucherfreundliche Gesetz.

    Checkliste: Das ist vor Vertragsabschluss zu beachten:

    • Wie lange beträgt die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages?
    • Welche Kündigungsfrist besteht?
    • Wie hoch sind einmalige Gebühren, wie Aufschaltentgelte oder Einrichtung?
    • Muss mit einem Mindestumsatz gerechnet werden?
    • Auf welche Minuten- oder Verbrauchspreise lassen Sie sich ein?
    • Welche Entgelte sind für Gespräche ins In- und Ausland sowie zu Sonderrufnummern zu zahlen?
    • Beachten Sie die Laufzeit von gegebenenfalls bestehenden Verträgen, um nicht doppelt zu zahlen.
    • Welche Konditionen gelten bei einem Umzug?

    Allgemein

    Unsere Ratgebertexte und rechtlichen Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Diese können und dürfen wir nicht erteilen. Bitte wenden Sie sich mit konkreten Einzelfragen an einen Anwalt oder eine Verbraucherschutzorganisation.

    Weitere Beiträge zu Rechnungsstreitigkeiten und Urteilen zur Telefon- und Internetnutzung

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    Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre