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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 13.02.2012 

Mobilfunkverträge: Das berühmte Kleingedruckte

Worauf sie bei Abschluss eines Handyvertrages achten sollten

Kleingedrucktes in Mobilfunk-Verträgen: Das sollten Sie beachten
Kleingedrucktes in Mobilfunk-Verträgen: Das sollten Sie beachten
Wer kennt sie nicht, die Werbung für Mobilfunkverträge: Handy für 1 Euro, keine Grundgebühr, Handy umsonst. So oder so ähnlich finden sich Angebote in Zeitschriften, im Fernsehen oder natürlich auch im Internet. In der Regel folgen dann hinter den sensationellen Preisen diverse Fußnoten mit dem so genannten "Kleingedruckten".

Damit Sie nicht darauf reinfallen, zeigen wir Ihnen typische Tücken in den Angeboten der Mobilfunk-Anbieter. Eins noch vorab: Natürlich erhebt diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit - sie liefert aber Anhaltspunkte, auf was sie achten sollten.

1-Euro-Handy: Nachrechnen hilft

Bei Vertragsabschluss werben viele Anbieter mit Handys für 1 Euro oder zumindest sehr günstigen Preisen, doch hier lohnt das Nachrechnen: Solche Handys werden über die Grundentgelte quersubventioniert, so dass der Kauf des entsprechenden Gerätes unter dem Strich günstiger sein kann - wenngleich hier natürlich die Einmalzahlung höher ist.

Vorsicht bei Kosten für sporadische Datennutzung

Nutzer, die Datendienste sporadisch nutzen und dabei auf ein Datenpaket verzichten wollen, sollten sich genau über die Konditionen dieser By-call-Abrechnung informieren - denn die Preisunterschiede sind immens. So verlangt mancher Anbieter nur 24 Cent pro MB, andere berechnen hierfür zum Beispiel zwischen 9 und 19 Euro.

Auslandstelefonate: Preise prüfen

In den Tarifübersichten der Mobilfunk-Betreiber finden sich meistens auf den ersten Blick keine Preise für Anrufe im oder ins Ausland - diese sind erst in den Detailübersichten sichtbar. Wer also auch ab und an Telefonate ins Ausland führt, sollte auch die betreffenden Konditionen überprüfen, da es hier große Unterschiede gibt.

Und auch bei Aufenthalt im Ausland gelten je nach Anbieter unterschiedliche Konditionen, wenn in die Heimat telefoniert werden soll. Dank EU-Tarif besteht innerhalb der Union zumindest eine gewisse Sicherheit in Bezug auf die maximale Höhe der Kosten - und im Zweifel kann sich auch die Anschaffung einer Prepaid-Karte im Gastland lohnen, die statt des eigenen Vertrages genutzt wird. Mehr zum Telefonieren im Ausland und den verschiedenen Varianten, mit denen Sie ordentlich sparen können, erfahren Sie in unserem Reise-Ratgeber.

Der Takt

Während manches Angebot mit einer Abrechung im 60/1- oder 60/10-Takt daherkommt, finden sich bei anderen Anbietern auch ungünstigere Takte, etwa der 60/30-Takt oder der Minuten-Takt, der vor allem kürzere Gespräche erheblich verteuert - und ein kurzes Gespräch kommt schon dann zustande, wenn sie direkt auflegen, nachdem sich gerade die Mailbox gemeldet hat.

Der Vertragswechsel-Trick

Sie entschließen sich für einen bestimmten Tarif mit einer recht niedrigen monatlichen Grundgebühr und relativ hohen Minutenpreisen, weil Sie eigentlich nicht viel telefonieren wollen. Mit der Zeit merken sie aber, dass ihr Verbrauch stiegt oder sie sich einfach von vorn herein verschätzt haben. Ein Wechsel in einen anderen Tarif macht also Sinn - doch vorsicht: Unter Umständen berechnet ihnen der Anbieter hierfür eine hohe Wechselgebühr und/oder der Vertrag läuft wieder volle 24 Monate. Prepaid-Discounter sind daher eine gute Alternative zum Vertrag, da sie neben weiteren Annehmlichkeiten vor allem auch eines bieten: eine kurze Laufzeit, die hohe Flexibilität ermöglicht.

Deaktivierungsgebühr und das Ende des Vertrages

Sie schließen einen Vertrag über 24 Monate Laufzeit - natürlich denken Sie da in der Regel nicht direkt an das Ende des selbigen. Sollten Sie aber: Zwar haben Gerichte vor langer Zeit entschieden, dass eine so genannte Deaktivierungsgebühr nicht rechtmäßig ist. Eine andere Variante ist, ein "Karten-Pfand" für die SIM-Karte zu verlangen, sofern diese zum Vertragsende nicht zurückgeschickt wird. Und selbst wenn der Nutzer diese zurückschickt, wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen schon vergessen, das bei der Schlussrechnung zu berücksichtigen - auch hier lohnt also die Kontrolle.

Generell gilt: Natürlich muss der Vertrag rechtzeitig gekündigt werden, wenn der Anbieter oder Tarif gewechselt werden soll. Wer ganz sicher gehen will, kündigt gleich nach Vertragsabschluss und lässt sich die Kündigung natürlich schriftlich bestätigen.

Was passiert bei Falschabrechnung?

Noch ein Tipp zum Abschluss: Lassen Sie sich von der Hotline oder dem Verkäufer nichts einfach mündlich versprechen, sondern lassen Sie sich alles schriftlich geben. Die meisten Anbieter sind kulant und kommen ihren Kunden entgegen. Die Erfahrung zeigt: Nachbohren hilft!

Wenn Sie diese Tricks kennen, stellt sich trotzdem weiterhin die Frage, welcher der für Sie günstigste Tarif ist. Hier steht ihnen unser Mobilfunk-Profi-Rechner und unsere Mobilfunk-Verbindungsabfrage zur Verfügung.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre